Betreff
4. Fortschreibung Frauenförderplan und Bericht über die Personalentwicklung
Vorlage
SV-8-0937
Aktenzeichen
11 11 86/ 02-16.13
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 5a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen. Des weiteren ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen.

Der letzte, für die Jahre 2010 bis 2012 erstellte Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld ist nun für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2013 bis 2015 fortzuschreiben. Gleichzeitig ist für den vergangenen 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2010 bis 2012 ein Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.

 

II.  Lösung

 

Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben gemeinsam die Fortschreibung des Frauenförderplans sowie den Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen erarbeitet.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Frauenförderplans mit zugehörigem Bericht ist als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung in Verbindung mit § 5a Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.