Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag stimmt einer Stauchung der in der Sitzung des Kreistages am 26.09.2012
beschlossenen Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH auf die
Jahre 2014 und 2015 zu.
2. Die
ursprünglich auf die Jahre 2013-2017 verteilten Mittel in Höhe von insgesamt
122.825 € (entsprechend des Anteils des Kreises Coesfeld an der FMO GmbH)
werden - abzüglich einer bereits ausgezahlten ersten Tranche in Höhe von 24.565
€ - in zwei Teilen in Höhe von je 49.130 € bereits in den Haushaltsjahren 2014
und 2015 anteilig bereitgestellt und in den jeweiligen Jahren zum 15. Januar ausgezahlt.
3. Dieser
Beschluss gilt vorbehaltlich einer Zustimmung aller anderen Gesellschafter der
FMO GmbH mit Ausnahme der Luftfahrtförderungs GmbH und der Gesellschafter, die
über einen geringeren Anteil am Stammkapital als der Kreis Coesfeld verfügen.
4. Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises
Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück
GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Stauchung der Kapitalerhöhung
zuzustimmen.
Begründung:
I. Problem
Die Gesellschafter der FMO GmbH haben in ihrer Sitzung am 06.12.2012 nach erfolgter Zustimmung ihrer Gremien (Kreistage, Stadträte etc.) eine Kapitalerhöhung der Flughafengesellschaft um 26,62 Mio. € beschlossen. Es wurde festgelegt, diese Kapitalerhöhung, jeweils zum 15. Januar des Jahres auf 5 Jahre verteilt, erstmalig am 15.01.2013 durchzuführen.
Der Entscheidung voraus ging eine sehr intensive Untersuchung der Eigenkapitalstruktur des FMO im Vergleich zu anderen Flughäfen. Dabei stellte sich heraus, dass der FMO historisch immer eine äußerst geringe Eigenkapitalquote hatte. Während diese am FMO in den letzten Jahren im Bereich von 20 % lag, lag der Schnittwert der deutschen Flughäfen im Bereich von 43 %. Einzelne Flughäfen haben sogar eine Eigenkapitalquote von 70 %. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die Gesellschafter im Jahr 1999 beschlossen hatten, dass die Großinvestition Terminal 2 (nebst Vorfeld) ohne Eigenkapital der Gesellschafter durch eine Eigenfinanzierung der Flughafen GmbH umgesetzt wird. Infolgedessen belastet die Flughafengesellschaft nun ein im Vergleich zu anderen Flughäfen äußerst hohes Darlehensvolumen (ca. 90 Mio. €) mit einer jährlichen Zinslast von ca. 4,2 Mio. €. Das ursprüngliche Ziel der Kapitalerhöhung sollte darin bestehen, die Darlehen der Flughafengesellschaft deutlich zu reduzieren und damit auch die jährliche Zinslast abbauen zu können.
Die Geschäftsführung hatte nach Rücksprache mit dem damaligen Wirtschaftsprüfer im Frühjahr letzten Jahres in Vorgesprächen mit den großen Gesellschaftern vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung um 40 Mio. € (einmalig) durchzuführen. Mit einer Kapitalerhöhung in dieser Größenordnung wäre der FMO auf das Niveau vergleichbarer Flughäfen bei der Eigenkapitalquote gekommen und hätte sein Darlehensvolumen und damit die Zinslast nachhaltig reduzieren können.
Die Gesellschafter hatten sich dann zunächst für eine Kapitalerhöhung in Höhe von 26,62 Mio. €, aufgeteilt auf 5 Jahre, entschieden.
Die aktuelle und in dieser Ausprägung vor einem Jahr noch nicht vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung der Flughafen-GmbH, bedingt durch die massiven Verkehrsrückgänge verbunden mit den daraus folgenden massiven Umsatzrückgängen, bedingen nun bereits ein Jahr später, dass über eine weitere bzw. schnellere Kapitalzuführung diskutiert werden muss. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flughafengesellschaft ist das ursprüngliche Ziel, mit der Kapitalerhöhung die Verschuldung der Flughafen GmbH zu reduzieren, überhaupt nicht erreicht worden. Trotz der Zuführung von 5,3 Mio. € Kapital (1. Tranche) im laufenden Jahr 2013 wird die Flughafengesellschaft in diesem Jahr einen weiteren Darlehensbetrag von bis zu 11 Mio. € aufnehmen müssen, während nur ca. 7 Mio. € getilgt werden. Dies bedeutet, dass es trotz der Kapitalzuführung in diesem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung kommen wird.
Die maßgeblichen Geschäftsbanken der Flughafengesellschaft haben generell signalisiert, in diesem Jahr noch einmal den Flughafen mit Darlehen liquiditätsmäßig zu unterstützen. Voraussetzung für die Banken war jedoch die klare Erwartungshaltung, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführung sicherstellen werden, dass die Darlehenslast der Flughafengesellschaft kontinuierlich weiter reduziert wird und nicht, wie zurzeit, weiter anwächst.
II. Lösung/Alternativen
Vor diesem Hintergrund ist in den FMO-Gremien über verschiedene Varianten diskutiert worden, die Kapitalzuführung innerhalb der nächsten Monate/Jahre zu optimieren. Grundsätzlich kämen hierfür die Varianten Verlustübernahme, Beschluss einer weiteren Kapitalerhöhung oder die Stauchung der Einzahlung der bereits beschlossenen Kapitalzuführung in Frage. In der entsprechenden Diskussion hat sich ergeben, dass die Gesellschafter mehrheitlich dazu neigten, es zunächst bei der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung (26,62 Mio. €) zu belassen, jedoch aufgrund der aktuellen Situation der Flughafen GmbH den Einzahlungsmodus in Form einer Stauchung zu modifizieren.
Auf der Basis der prognostizierten mittelfristigen Liquiditätsentwicklung hat der Aufsichtsrat in seiner 186. Sitzung am 26.06.2013 der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, die derzeitige Beschlusslage in der Form zu modifizieren, dass zum 15.01.2014 bereits 2 weitere Tranchen der beschlossenen Kapitalzuführung eingezahlt werden sollten. Die dann verbleibenden weiteren 2 Tranchen sollten zusammen zum 15.01.2015 umgesetzt werden. Mit dieser Kapital- bzw. Liquiditätszufuhr sollte es der Flughafengesellschaft nach heutigem Kenntnisstand gelingen, den Darlehensstand nicht weiter anwachsen zu lassen, sondern sogar leicht zu reduzieren.
Über einen endgültigen Weg zur zukünftigen mittel- bis langfristigen Kapitalausstattung der Flughafengesellschaft sollte dann im Jahr 2014 im Detail diskutiert und entschieden werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte bekannt sein, wie sich der Verkehr durch den Einstieg der Low-Cost-Carrier am FMO zukünftig entwickeln wird. Auf dieser Basis können dann auch neue und belastbare Prognoserechnungen zur wirtschaftlichen Entwicklung und damit vor allem zum Liquiditäts- und Kapitalbedarf durchgeführt werden.
Die Gesellschafter der FMO GmbH haben die Empfehlung des FMO-Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen und zugesagt, nun die dafür erforderlichen Beschlüsse in ihren Gremien einzuholen, so dass dann spätestens zum Ende des Jahres der FMO-Gesellschaft über die modifizierte Zuführung von Eigenkapital entschieden werden kann.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die seitens der einzelnen Gesellschafter einzuzahlenden Beträge sind der Anlage zu entnehmen.
Von der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung
in Höhe von insgesamt 26,64 Mio. € entfallen gemäß der Anteile des Kreises
Coesfeld (0,4514 %) am Stammkapital der FMO GmbH 122.825 € auf den Kreis
Coesfeld. Aufgeteilt auf fünf Jahre sind dies jeweils 24.565 € für die Jahre
2013-2017, die im Wege des Aktivtausches in der Finanzplanung jeweils zur
Verfügung gestellt werden sollten. Die erste Tranche in Höhe von 24.565 € wurde
im Januar des Jahres 2013 bereits ausgezahlt.
Gemäß der vorgeschlagenen Stauchung der
Zahlungen wären nun jeweils 49.130 € am 15.01.2014 und am 15.01.2015 zahlbar.
Die Finanzierungsermächtigung müßte in der
Haushaltsplanung 2014/15 erfolgen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Ziffer l) KrO NRW fällt
die Erhöhung einer Beteiligung an einer Gesellschaft in die Zuständigkeit des
Kreistages.