Betreff
Offenlegungsbeschluss K 8 n in Olfen (Ortsumgehung Olfen)
Vorlage
SV-8-0952
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Linienabstimmung die notwendigen Maß-nahmen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu veranlassen.

 

Begründung:

 

 

I.  Problem

 

Die B 474n im Bereich Dülmen zwischen der A 43 und Seppenrade ist seit 2007 fertig gestellt. Nach derzeitiger Planung ist darüber hinaus mit einem Baubeginn der B474n im Zuge der Ortsumgehungen Datteln ab 2015 zu rechnen. Spätestens mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster erscheint die Realisierung des Straßenbauprojekts südlich von Olfen realistisch. Insbesondere für Olfen und Seppenrade bedeutet dies eine Zunahme des Verkehrs, vor allem mehr LKW-Verkehr. Mit dem Bau des großen Industrie-Areals newPark in Datteln, für das zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird, wird er noch weiter zunehmen.

 

Durch das Büro IVV wurde eine Verkehrsuntersuchung für die K 8 in Olfen durchgeführt. Eine generelle Zunahme des Verkehrs im gesamten Netz kennzeichnet die Prognose. Die innerörtlichen Straßen sind nur zum Teil geeignet den Verkehr aufzunehmen. Problematisch ist vor allem aber die Beeinträchtigung durch den Verkehrslärm, der bei einer Verkehrszunahme die Immissionsgrenzwerte überschreitet. Gänzlich unzureichend stellt sich dagegen der Zustand außerorts dar. Der Streckenabschnitt kann insbesondere wegen der beschränkten Belastbarkeit der Brückenbauwerke (bis 12 t) und der ausschließlich einspurig befahrbaren Brücke an der Füchtelner Mühle nur eingeschränkt genutzt werden. Auch die notwendige Querschnittsbreite liegt mit 5,70 m wesentlich unter der notwendigen Breite von 8 m. Insbesondere in unübersichtlichen Kurvenbereichen besteht ein Sicherheitsrisiko für Radfahrer und Fußgänger. Hinzu kommt, dass der vorhandene Straßenoberbau nicht zur Aufnahme des zukünftigen Verkehrsaufkommens geeignet ist.

 

 

II.  Lösung / III.  Alternativen

 

Eine leistungsfähige Entlastungsstraße im Bereich der Füchtelner Mühle zwischen der K 9 und der B 58 ist daher für den Kreis Coesfeld und die Region von großer Bedeutung. Diese Straße soll künftigen Auto- und Schwerlastverkehr, der über die B 474n vom Ruhrgebiet ins südliche Münsterland geleitet wird, an Olfen und Seppenrade vorbei führen.

 

Mit dem Kreistagsbeschluss vom 07.03.2007 (SV 7-0586) hat der Kreis die Baulastträgerschaft für die mögliche Umgehungsstraße K 8 n (Ortsumgehung Olfen) übernommen. Mit den Ergebnissen aus Verkehrsuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden im Rahmen der Linienabstimmung verschiedene Trassenvarianten entwickelt. Die einzelnen Varianten werden nachfolgend kurz beschrieben. Weitere Informationen sowie Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten können der Entscheidungsmatrix im Anhang entnommen werden. Das Verkehrsgutachten, der Fachbeitrag und die UVS wurden aufgrund des Umfangs nicht an alle Mitglieder des Kreistages, sondern lediglich eine Ausfertigung an die im Kreistag vertretenden  Fraktionen verschickt. Weitere Ausfertigungen können auf Wunsch in digitaler Form auf einem Datenträger oder in Papier zur Verfügung gestellt werden. In der Fachausschusssitzung werden durch das Ing.-Büro Lindschulte & Kloppe die Lösungsmöglichkeiten und Alternativen vorgestellt und erläutert.

 

Null- / Ausbauvariante

Der derzeitige Streckenverlauf der Kreisstraße 8 wird beibehalten. Jedoch ist außerorts eine Erweiterung des Querschnittes und damit verbunden eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn entsprechend der zukünftigen Verkehrsverhältnisse erforderlich. Ferner sind die beiden Brücken über die Stever in die Planungsüberlegungen einzubeziehen. Innerhalb der Ortslage ist insbesondere der Teilabschnitt „Eckernkamp“ zu optimieren.

 

Modifizierte Null- / Ausbauvariante

Bei der modifizierten Null- / Ausbauvariante wird von einer westlichen Ortsumgehung Olfens ausgegangen, welche an der kürzlich fertig gestellten K 9 n in Höhe der Einmündung „Springenkamp“ beginnt und dann in Richtung Nordosten verschwenkt. Die Anbindung an die bestehende K 8 wäre am nordwestlichen Ortsausgang von Olfen zwischen den Siedlungen „Schafhorst“ und „Sternbusch“ vorgesehen. Im weiteren Verlauf würde die Trasse der K 8 beibehalten. Wie auch bei der Nullvariante ist die K 8 incl. der Brücken über die Stever entsprechend der prognostizierten Verkehrsbelastung auszubauen.

 

Variante 1

Die Variante 1 beginnt in Höhe der K 9 etwa 1.100 m westlich des Ortsausganges und verläuft dann in Richtung Norden. Die Strecke mündet westlich des Campingplatzes in die Trasse der bestehenden Kreisstraße 8. Der Verlauf der Variante 1 entspricht einer im Flächennutzungsplan der Stadt Olfen dargestellten Vorbehaltsfläche für Straßenplanungen. Die Länge der Strecke bis zur K 8 alt beträgt ca. 2.300 m.

 

Variante 2

Die Variante 2 beginnt in Höhe der K 9 etwa 1.500 m westlich des Ortsausganges und verläuft dann ebenfalls in Richtung Norden, allerdings in einem weitläufigeren Bogen. Die Strecke mündet ebenfalls westlich des Campingplatzes in die Trasse der bestehenden Kreisstraße 8. Die Länge der Strecke bis zur K 8 alt beträgt ca. 3.150 m.

 

Variante 3

Die Variante 3 verläuft von der K 9 aus nach Norden, mündet jedoch nicht in die K 8, sondern trifft auf die Bundesstraße 58 in einer Entfernung von ca. 1 km westlich des Knotenpunktes K 8 / B 58. Die Länge der Strecke bis zur B 58 beträgt etwa 4.500 m.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für diese Maßnahme sind Fördermittel nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Aussicht gestellt worden. Der Fördersatz beträgt aktuell 60%. Wie in der Sitzungsvorlage 7-0586 vom 24.01.2007 erläutert, dient der Bau der Entlastungsstraße nicht nur der Verkehrsverbesserung in der Standortgemeinde Olfen, sondern auch der Entlastung von Seppenrade sowie als Ersatzstrecke für die im Bereich der Füchtelner Mühle vorhandenen Brückenbauwerke. Daher soll unter Abweichung der sonst üblichen Praxis eine finanzielle Beteiligung der Städte Lüdinghausen, Olfen und des Kreises Coesfeld erfolgen. Mit den Bürgermeistern der betroffenen Städte wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld 50 % und die Städte Lüdinghausen und Olfen jeweils 25 % der Planungskosten und der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten im Falle der Förderung übernehmen sollten. Grundlage dieser Vereinbarung war eine Streckenführung in Verlängerung der K 9n im Korridor der ehemaligen Planung zur B 474n verlaufende Trasse mit einer ca. 500 m westlich der Füchtelner Mühle vorgesehene Querung der Stever. Allerdings wurde, wie  im Kreisausschuss am 17.06.2009 mitgeteilt, unter Berücksichtig der Ergebnisse der im Rahmen der aktuellen Linienabstimmung durchzuführenden Raumanalyse deutlich, dass auch weiter westlich gelegene Varianten mit in die Betrachtungen einbezogen werden sollten. Diese Varianten, die zum Teil auch das Gebiet des Kreises Recklinghausen sowie der Stadt Haltern berühren, wurden erst durch die Umnutzung des ehemaligen Munitionsdepots ermöglicht. Je nachdem, welche Variante letztlich als Vorschlagsvariante für das Planfeststellungsverfahren festgelegt werden sollte, wird ggf. die bisher vereinbarte Regelung zur Kostenteilung zwischen den Beteiligten modifiziert und für den weiteren Verfahrensablauf endgültig festgelegt werden müssen.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Kreisstraße müssen gemäß § 38 StrWG NW über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Die Vorstufe dazu ist das Linienabstimmungsverfahren gemäß § 37 Abs. 2, 4 – 6 StrWG NW. Es wird festgelegt, wie die Trasse ungefähr verlaufen soll. Zu den Details des Ausbaus werden in diesem Verfahren keine Aussagen gemacht. Festgelegt werden der Anfangs- und der Endpunkt der Straße, die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz, die Streckencharakteristik und der grundsätzliche Verlauf der Trasse, vor allem ihre Lage zu berührten und benachbarten Ortschaften oder schutzbedürftigen Bereichen wie Wohngebieten, Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebieten.

 

Im Rahmen der Linienabstimmung sind gem. § 37 StrWG die Bürger und die Träger der öffentlichen Belange zu beteiligen. Die Planungsentwürfe sind in den berührten Gemeinden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat öffentlich auszulegen. Die in Betracht kommenden Lösungen sind aufzuzeigen. Das Ergebnis ist in die Abwägung der Belange bei der Linienbestimmung einzubeziehen.

 

 

Geplanter Verfahrensablauf für die Umgehung K 8 n:

 

    September 2013:        Offenlegungsbeschluss durch den Kreistag

 

    Okt. / Nov. 2013:         Auslegung der Planunterlagen in Olfen, Lüdinghausen und Haltern sowie Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats nach Bekanntmachung; Zuleitung der Planunterlagen an die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen

 

    bis Ende März 2014:  Auswertung der Stellungnahmen

 

Erörterungstermin (z.B. Bürgerversammlung) durch die Gemeinden unter Beteiligung des Kreises Coesfeld als Straßenbaulastträgers

 

Auswertung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahren und ggf. Anpassung der Vorschlagsvariante

 

    Mai / Juni 2014:           Vorstellung der Ergebnisse/Erörterungen im Fachausschuss/Kreistag Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für eine Vorschlagsvariante

 

Ortsübliche Bekanntmachung der abgestimmten Linienführung

 

Anzeige über den Abschluss der Planungsarbeiten gegenüber der Obersten Straßenbaubehörde, (§ 37 Abs. 4 S. 4 StrWG NRW)

 

    bis Ende 2015            Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren

 

Antrag bei der Bezirksregierung auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

 

    Ende 2017:                 Planfeststellungsbeschluss

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Das Linienabstimmungsverfahren dient der Vorbereitung des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens. Angesichts der Bedeutung ist der Kreistag für die Angelegenheit zuständig.

Anlagen:

 

Übersichtskarte

Entscheidungsmatrix