Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); Bericht über die Entwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0956
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung I. - V.

Im Jahre 2011 sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien neu in das SGB II aufgenommen worden. Zur Finanzierung der Sachleistungen ist die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II um 5,4 %-Punkte erhöht worden. Der Kreis Coesfeld hat für 2012 Bundesmittel in Höhe von ca. 870.000 € erhalten. Diese Mittel haben in 2012 nicht ganz gereicht, um die entstehenden Kosten zu decken. Die verbleibenden Ausgaben in Höhe von 37.146 € konnten aus Rückstellungen gedeckt werden. Die Rückstellungen sind gebildet worden, weil in 2011 entsprechende Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht abgerufen worden sind.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum BuT ist vereinbart worden, dass im Jahre 2013 eine Revision durchgeführt wird, mit dem Ziel, zu ermitteln, ob die zugewiesenen Mittel auf Landesebene ausreichend sind. Die Revision mit den Daten aus dem Jahre 2012 hat ergeben, dass in Nordrhein-Westfalen insgesamt 63 % der zugewiesenen Mittel ausgegeben worden sind. Der Logik der Revision folgend werden dem Land Nordrhein-Westfalen für 2013 somit 63 % zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Nordrhein-Westfalen ab 2013 nicht mehr 5,4 % der Kosten der Unterkunft erhält, sondern nur noch 3,4 %. Insgesamt erstattet der Bund an die Länder somit die tatsächlichen Ausgaben.

Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zeigen, dass Nordrhein-Westfalen nicht bereit ist, die Sachkosten im Bereich BuT trägerscharf auszugleichen. Die Verteilung innerhalb des Landes soll für alle gleich anhand der Landespauschale durchgeführt werden. Das bedeutet, dass örtliche Träger, die ab 2011 die zugewiesenen Mittel nicht vollumfänglich ausgegeben haben, als Gewinner dieser Verteilung hervorgehen.

 

Andere örtliche Träger, so auch der Kreis Coesfeld, werden aus kommunalen Mitteln draufzahlen müssen. Berechnungen haben ergeben, dass der Kreis Coesfeld unter Berücksichtigung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im ersten Halbjahr 2013 ca. 300.000 € an Mindereinnahmen und ca. 315.000 € an Mehrausgaben, also ca. 615.000 € in 2013 zusätzlich bereitstellen muss, um die Ausgaben für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu finanzieren. Auch diese Mehraufwendungen sind aus den gebildeten Rückstellungen noch finanzierbar. In 2014 müssen bei gleich hohen Ausgaben dann immerhin noch ca. 500.000 € und ab 2015 ca. 615.000 € aus kommunalen Mitteln zugezahlt werden. Auf der anderen Seite gibt es große Städte, die über diese Verteilung Einsparungen in Millionenhöhe erzielen.

 

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat der „Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013“ nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Revision erst ab 2013 greift.

Entgegen der bisherigen vom BMAS vertretenen Auffassung hat das Bundeskabinett am 14.08.2013 die Rechtsverordnung mit den Maßgaben des Bundesrates gebilligt. Mit dem Kabinettbeschluss liegen nun alle erforderlichen Voraussetzungen vor, so dass die Rechtsverordnung ausgefertigt und verkündet werden kann.

Die Quote für das Bildungs- und Teilhabepaket wird damit für das Jahr 2013 von 5,4 % auf bundesdurchschnittlich 3,3 % rückwirkend angepasst und für 2014 in dieser Höhe vorläufig festgelegt. Von diesem Wert werden Länderquoten anhand der länderspezifischen Ausgaben für Bildung und Teilhabe abgeleitet. Die Länderquote für NRW beträgt 3,4 %. Eine Verrechnung mit nicht verausgabten Mitteln des Jahres 2012 findet nicht statt.

 

Ich habe mittlerweile die Landtagsabgeordneten in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die derzeitige vom Land favorisierte Verteilung als nicht sachgerecht empfunden wird. Ich habe deutlich gemacht, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass das Land sich weigert, eine trägerscharfe Verteilung vorzunehmen. Der Bund gewährt den Ländern eine ausreichende Erstattung. Die Länder sind daher aus meiner Sicht verpflichtet, die jeweiligen Ausgaben bei den Kreisen und kreisfreien Städten trägerscharf auszugleichen.