Betreff
Fortführung der Technologie- und Innovationsförderung bei der wfc GmbH
Vorlage
SV-8-0959
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Coesfeld spricht sich für eine Fortführung der Technologie- und Innovations-beratung bei der wfc GmbH aus.

 

Begründung:

 

 

I Problem

Ausgangslage

Im Jahr 2010 hat der Aufsichtsrat der wfc GmbH beschlossen, bei der wfc GmbH zusätzlich eine Beratungsstelle zur Technologie- und Innovationsförderung einzurichten und mit einer Vollzeitstelle auszustatten. Die Einrichtung der Stelle wurde zunächst bis Ende 2013 befristet. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Stelle stellt der Kreis Coesfeld aktuell Mittel in Höhe von 50.000 € p.a. zur Verfügung (befristet bis Ende 2013).

 

Rahmenbedingungen

Die Wirtschaft – auch im Kreis Coesfeld – sieht sich drei zentralen strukturpolitischen Herausforderungen gegenüber:

 

  1. dem Fachkräftemangel, ausgelöst durch den demografischen Wandel;
  2. der Globalisierung;
  3. der Endlichkeit der natürlichen Ressourcen (einschl. Klimawandel und Energiewende).

 

Diese Herausforderungen bergen Risiken für die Wirtschaft, eröffnen aber auch vielfältige neue Chancen. Um die Risiken zu bewältigen und die sich bietenden Chancen zu nutzen, sind unter anderem auch unternehmerische Innovationen erforderlich. Dabei wird ein weitgehender Innovationsbegriff zugrunde gelegt. Innovationen sind

 

  • die Entwicklung neuer/besserer Produkte oder Dienstleistungen,
  • die Entwicklung neuer/besserer Produktionsverfahren bzw. die Verbesserung der Geschäftsprozesse
    sowie
  • die Erschließung neuer Märkte bzw. die bessere Erschließung bestehender Märkte.

 

Die kleinteilige, mittelständische Wirtschaftsstruktur im Kreis Coesfeld prägt auf der einen Seite ein hohes Innovationspotenzial. Auf der andern Seite bewirkt diese Kleinteiligkeit in vielen Fällen eine unterdurchschnittliche Innovationskraft, insbesondere durch die Fokussierung auf enge Marktnischen, und die fehlenden wirtschaftlichen Ressourcen. Dem kann durch gezielte Unterstützungsangebote der Technologie- und Innovationsförderung entgegen gewirkt werden.

 

Nimmt man die Entwicklung der Produktivität als zentralen Indikator für die Innovationskraft der Wirtschaft, verzeichnet der Kreis Coesfeld für den Zeitraum von 2005 bis 2010 (aktuellster verfügbarer Wert auf Kreisebene) einen Anstieg um 7,6 %. Der Kreis Coesfeld liegt damit im Durchschnitt des Landes NRW. Im gleichen Zeitraum konnte jedoch die Wirtschaft im übrigen Münsterland einen Produktivitätszuwachs von gut 11 % verzeichnen.

 

Eine im Auftrag der wfc zu Jahresbeginn durchgeführte Befragung der Unternehmen bekräftigt, dass die Technologie- und Innovationsförderung insbesondere von den mittleren und größeren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes als strategisch wichtiges Zukunftsfeld gesehen wird.

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der anderen Münsterlandkreise stellen für die Aufgabe des Technologie- und Innovationstransfers jeweils 1-2 Personalstellen zur Verfügung. In der Stadt Münster widmet sich mit der Technologieförderung Münster GmbH sogar eine eigene Gesellschaft mit einen 9-köpfigen Team dieser Aufgabe.

 

Beratungsangebot

Die Technologie- und Innovationsförderung wird vor diesem Hintergrund als Säule der kommunalen Wirtschaftförderung zunehmend bedeutsamer. Im Kern geht es bei dem Angebot der wfc um die Beratung und Begleitung von Unternehmen bei Innovationsvorhaben. Dies umfasst vor allem

 

  • die Vermittlung von einschlägigen Kontakten zu Hochschulinstituten bzw. -lehrstühlen,
  • die Vermittlung von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft
  • die Beratung zu Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union (insbes. INTERREG)
  • die Begleitung und Unterstützung von Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln.

 

Ergänzend werden Projekte zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen im Kreis Coesfeld initiiert bzw. in entsprechenden Projekten Dritter mitgewirkt.

 

Bewertung

Die Technologie- und Innovationsförderung hat sich zu einem zentralen Baustein im Angebotsportfolio der wfc entwickelt. Die Bedeutung der Aufgabe wird darüber hinaus durch die unterdurchschnittliche Produktivitätsentwicklung im Kreis Coesfeld sowie die Rückmeldungen insbesondere der produzierenden Unternehmen in der Unternehmensbefragung gestärkt.

 

Durch die Stelle ist die wfc zudem in der Lage, sich als Partner in unternehmensübergreifende Projekte der Innovationsförderung einzubringen. Für beide Bereiche (Unternehmensberatung und Projektentwicklung) wurde so eine Lücke im Angebot der wfc geschlossen. Die wfc war bis dahin die einzige Wirtschaftsförderung im Münsterland, die kein Angebot zur Technologie- und Innovationsförderung vorhielt.

 

Innovationsförderung ist ein langfristiges Geschäft, das ein hohes Vertrauen der Unternehmen in den Innovationsberater voraussetzt. Mehr und mehr entwickelt sich aber die Technologie- und Innovationsberatung der wfc zu einem Unterstützungsangebot für Unternehmen bei konkreten betrieblichen Innovationsvorhaben entwickeln (neben einer fortzuführenden allgemeinen Information und Aufschlussberatung).

 

 

II Lösung

 

Der Aufsichtsrat der wfc GmbH hat sich in seinen Sitzungen am 27.06.2013 und 06.11.2013 mit der Technologie- und Innovationsförderung ausführlich befasst. Es besteht Einvernehmen, dass dieser Bereich zu den zentralen Aufgaben kommunaler Wirtschaftsförderung gehört. Der Aufsichtsrat hat nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen, die Technologie- und Innovationsförderung bei der wfc GmbH dauerhaft zu etablieren und die bisher befristete Stelle in eine unbefristete Stelle umzuwandeln.

 

 

 

 

 

III Alternativen

 

Die Technologie- und Innovationsförderung wird bei der wfc GmbH nicht fortgeführt.

 

 

IV Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierung der Technologie- und Innovationsförderung ist derzeit für den Kreis Coesfeld mit Aufwendungen für die wfc GmbH in Höhe von 50.000 € p.a. verbunden. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2014 bei der Produktgruppe „01.02 – Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung“ bereits eingestellt (wie bis 2013). Die weiteren erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgabe (15.000 €) sollen durch die wfc GmbH möglichst durch Beiträge aus der Wirtschaft eingeworben werden.

 

 

V Zuständigkeit

 

Kreistag nach § 26 Abs. 1 S. 2 Ziff. r) KrO NRW