Betreff
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld
hier: Wahrnehmung der Aufgaben eines Behindertenbeirates durch die "KICS"
("Kreisarbeitsgemeinschaft – Interessenvertretung – Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen")
Vorlage
SV-8-0961
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung wird befürwortet, dass die "KICS" selbstorganisiert in eigenständiger Regie die Aufgaben eines Arbeitskreises wahrnimmt, der an der Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen in den Lebensbereichen im Kreis Coesfeld mitwirkt und dazu beratend dem Kreistag, seinen Ausschüssen sowie dem Landrat Empfehlungen geben kann.

 

Es wird begrüßt, wenn interessierte Vertreter weiterer Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Institutionen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen, zu diesem Zweck an der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in dem Arbeitskreis beteiligt werden und mitarbeiten.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention sowie der Ziele und Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auf örtlicher Ebene hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) am 26.11.2012 einstimmig beschlossen, die Gründung eines Arbeitskreises zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld anzuregen (s. SV-8-0763).

 

Aufgabe des Arbeitskreises ist es dem Beschluss nach, Ideen zu entwickeln, Anregungen entgegen zu nehmen, zu beraten und dem Kreistag, seinen Ausschüssen und dem Landrat Empfehlungen zu geben, um an der Verbesserung der Lebensqualität und der Lösung der besonderen Probleme behinderter Menschen im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Vertreter von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld einsetzen, sollen dazu als Mitglieder im Arbeitskreis ehrenamtlich zusammenarbeiten.

 

Bei den damaligen Beratungen zur Beschlussfassung im Ausschuss sprach man sich u.a. dafür aus, Doppelstrukturen zu vermeiden und dadurch eine nicht erforderliche Bindung von Kräften zu verhindern. Auch solle der Arbeitskreis selbst über die einzubeziehenden Gruppen und Fachleute entscheiden. Zudem wurde dafür plädiert, vor allem die Betroffenen aus erster Hand daran zu beteiligen. Weiterhin wurden Schwierigkeiten der Selbsthilfegruppen angesprochen, Vertreter für den Arbeitskreis abzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente sind zur Klärung einer Einbindung des vorgeschlagenen Arbeitskreises in die vorhandenen Strukturen wie angekündigt mehrere Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der "KICS" geführt worden.

 

Die Vertreter der jeweiligen Organisationen begrüßten dabei im Grundsatz die Einrichtung eines Behindertenbeirates und die damit verfolgten Ziele. Im Ergebnis sprachen sie sich aber angesichts der vorhandenen Strukturen jeweils dafür aus,

-       einen hohen Aufwand bzw. eine Überbeanspruchung durch unnötige neue oder Doppelstrukturen insbesondere für die ehrenamtlich engagierten Betroffenen aus den Selbsthilfegruppen zu vermeiden,

-       und deshalb für die vorgeschlagene Aufgabenwahrnehmung anstelle eines neuen Arbeitskreises zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld auf die "KICS" und ihre bestehende Zusammenarbeits- und Organisationsstruktur zurückzugreifen und dazu falls möglich den Teilnehmerkreis in diesem Rahmen entsprechend zu erweitern.

 

Die "KICS" bzw. ihr Sprecherrat hat sich damit einverstanden erklärt, die vorgesehenen Aufgaben unter Beteiligung der interessierten Wohlfahrtsverbände in einem erweiterten Teilnehmerkreis eigenständig wahrzunehmen und dabei ggf. nicht nur weitere an einer Mitarbeit interessierte Selbsthilfegruppen, sondern auch andere dazu bereite Organisationen mit Belang zu beteiligen. Von Seiten der Wohlfahrtsverbände haben Vertreter des Caritasverbandes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ihre Bereitschaft bekundet, zu diesem Zweck im erweiterten Rahmen der "KICS" teilzunehmen und mitzuarbeiten.

 

II.  Lösung

 

Die "KICS" übernimmt zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld in selbstorganisierter Form und eigenständiger Regie die Wahrnehmung von Aufgaben eines Arbeitskreises, der vom AASSG mit Beschluss vom 26.11.2012 zur Gründung angeregt worden ist, um an der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft im Kreis Coesfeld mitzuwirken. Damit verbunden erhält die "KICS" ausdrücklich die Möglichkeit, dem Kreistag, seinen Ausschüssen sowie dem Landrat zu diesem Zweck beratend Empfehlungen zu geben.

 

Auf diesem Wege sollen bestehende Strukturen der Interessenvertretung durch örtliche Selbsthilfegruppen nutzbar gemacht sowie unnötige Doppelstrukturen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und eine Überbeanspruchung ehrenamtlich engagierter Betroffener soweit möglich vermieden werden. Eine freiwillige, möglichst breite Beteiligung und aktive Mitwirkung der örtlichen Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und sonstiger Institutionen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis einsetzen, wird dabei als förderlich angesehen und daher ausdrücklich begrüßt, um die Vielfalt an Interessen, Betroffenenkompetenz und Sachverstand auf diesem Gebiet einbeziehen zu können.

 

Die "KICS" besteht seit dem 01.10.2004 und ist ein selbstverwalteter und eigenständiger Zusammenschluss von Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Selbsthilfegruppen und ihrer Vereine und Verbände auf Kreisebene. Derzeit sind dort zwischen 10 – 20 verschiedene Gruppen und Organisationen sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Behindertenbeiräte der Gemeinden Nottuln und Senden und die Interessenvertretung in Dülmen mit Mitgliedern, Vorsitzenden oder Beauftragten regelmäßig vertreten. Zu ihren Sitzungen trifft sich die "KICS" bzw. ihr Sprecherrat 4 bis 6-mal jährlich im Kreishaus. Bei ihren Zielen und Aktivitäten stehen die gemeinsame Interessenvertretung und Mitwirkung von Betroffenen aus den Selbsthilfegruppen als Experten in eigener Sache an erster Stelle.

 

Der Zusammenschluss ist nach einem Kreistagsbeschluss vom 25.10.2000 zur angemessenen Beteiligung von Selbsthilfegruppen an der Gesundheitskonferenz schrittweise mit Unterstützung der LAG Selbsthilfe Behinderter e.V. sowie verschiedener Wohlfahrtsverbände aufgebaut worden und wird seit dem von der Unteren Gesundheitsbehörde als Ansprechpartner fachlich begleitet. Über die Entwicklungen und Aktivitäten der "KICS" hat im Ausschuss die Verwaltung u.a. am 21.05.2007 (s. SV-7-0671 und SV-7-0795) und der Vorsitzende des Sprecherrats, Herr Prox, zuletzt am 13.02.2012 ausführlich berichtet. Ein Info-Flyer der "KICS" ist als Anlage beigefügt.

 

Derzeit ist die "KICS" schon in den folgenden Gremien des Kreises beratend oder mit Sitz und Stimme vertreten:

    Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreistages

    Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld

    Pflegekonferenz im Kreis Coesfeld

    Arbeitsgruppe Projekt "ambulant vor stationär"

    Örtlicher Beirat im Kreis Coesfeld zum SGB II

    Regionale Planungskonferenz im Kreis Coesfeld zur Eingliederungshilfe und den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII

 

Bereits jetzt entsprechen die Ziele und Aktivitäten der "KICS" wie auch ihre Strukturen der Organisation, Zusammenarbeit und Interessenvertretung in weiten Teilen den Funktionen und Voraussetzungen, die mit dem o.a. Arbeitskreis zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen verbunden werden. Mit einer Aufgabenwahrnehmung gemäß Beschlussvorschlag soll daher möglichst unbürokratisch sichergestellt werden, dass die "KICS" ihre bisherigen und die vorgesehenen Aufgaben einschließlich der Geschäftsführung weiterhin selbstorganisiert in eigenständiger Regie wahrnimmt und dadurch die Betroffenen aus den Selbsthilfegruppen selber im besonderen Maße und mit eigener Stimme an der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung mitwirken können.

 

Zur Unterstützung von Seiten der Kreisverwaltung steht die Untere Gesundheitsbehörde als Ansprechpartner und fachliche Begleitung wie bisher zur Verfügung. Weitere Behörden und Abteilungen können auf Nachfrage je nach Zuständigkeit zur weiterführenden Information und Klärung einbezogen werden.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Aufgabenwahrnehmung der "KICS", ihrer Mitglieder und des erweiterten Teilnehmerkreises erfolgt ehrenamtlich oder bei Einsatz professioneller bzw. hauptamtlicher Kräfte im Rahmen der verfügbaren Ressourcen des entsprechenden Trägers, der die Kräfte bereit stellt.

 

Zur finanziellen Unterstützung wird der "KICS" wie bisher jährlich eine pauschale Zuwendung in Höhe von 650 € im Haushalt im Produktbereich der Abt. 50 bereitgestellt.

 

Für die fachliche Begleitung der "KICS" durch die Untere Gesundheitsbehörde sind nach den Ergebnissen der Geschäftsprozessoptimierung (GPO) in der Abt. 53 zukünftig 1.650 Jahresarbeitsminuten (0,02 Stelle) im Aufgabenbereich Gesundheitskoordination und –planung vorgesehen.

 

Hinzu kommt die mögliche Beanspruchung anderer Abteilungen der Kreisverwaltung in bisher nicht veranschlagtem Maße auf Nachfrage der "KICS".

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

AASSG