Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär";
hier: Darstellung des Ablaufs der Wohnberatung hinsichtlich barrierefreier Umbaumaßnahmen
Vorlage
SV-8-0963
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – V.

 

Der demografische Wandel vollzieht sich auch im Kreis Coesfeld rasant. Damit verbunden sind steigende Ausgaben des Sozialhilfeträgers für stationäre Pflegeleistungen.

 

Barrierefreier Wohnraum ist besonders im höheren Lebensalter oder mit einer Behinderung eine Voraussetzung, um im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Umso wichtiger ist es, frühzeitig entsprechende Umbaumaßnahmen zu planen und durchzuführen.

 

Die Wohnberatung wird – zunächst als Projekt bis zum 31.12.2013 - durch den Ausgleichfonds der Pflegekassen gefördert. Sie zielt ausdrücklich auch auf Prävention. Daher richtet sie sich an alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Die Inanspruchnahme ist kostenlos und neutral.

Seit Mai 2012 ergänzt eine Architektin mit 50 Prozent einer Vollzeitstelle das Team der Pflege- und Wohnberatung.

 

Wie in der letzten Ausschusssitzung gewünscht, wird - neben konkreten Fallzahlen - die Wohnberatung anhand einer konkret erfolgten Beratung dargestellt.