Betreff
Fortführung der Schulsozialarbeit an Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0971
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Projektstellen für Schulsozialarbeit  im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden zunächst bis zum 31.07.2014 im folgenden Umfang weitergeführt:

 

1.    Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld:                           0,5 Stelle

 

2.    Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld:  1,0 Stelle

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Rahmen der Projektförderung sind aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets für den Zeitraum Dezember 2011 – 31.12.2013 folgende Stellen für Schulsozialarbeit an den Schulen in Trägerschaft des Kreises Coesfeld eingerichtet worden:

 

1.    Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulorte Lüdinghausen und Dülmen:

Stellenumfang 1,0 Stelle

 

2.    Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld:

Stellenumfang 0,65 Stelle (davon 0,15 Stelle Koordinierungsaufgaben der Schulsozialarbeit im Kreis Coesfeld ausschließlich bezogen auf den Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets in Abstimmung mit dem Jobcenter)

 

3.    Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen:

Stellenumfang: 0,7 Stelle

 

Die Projektanträge hat der Kreis seinerzeit in enger Abstimmung mit den Schulleitungen gestellt. Das Aufgabengebiet der Schulsozialarbeiter/innen umfasst im Wesentlichen die Unterstützung der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit einem Zeitanteil von ca. 75 v. H., aber auch die allgemeine Schulsozialarbeit mit einem Zeitanteil von ca. 25 v. H.

 

Die Personalkosten werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert; die Sachkosten sind als Eigenanteil des Schulträgers ausgewiesen.

 

Die Zuwendung zur Personalkostenfinanzierung ist im Produkthaushalt 2013 unter der Produktgruppe 40.01 als Ertrag veranschlagt.

 

Die Finanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets war Bestandteil des politischen Einigungspakets im Vermittlungsverfahren zur Höhe der Regelsätze und der Novellierung des SGB II im März 2011. Der dreijährige Finanzierungszeitraum des Bundes endet am 31.12.2013.

 

Der Landtag NRW hat am 24.04.2013 die Initiative der Landesregierung begrüßt, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Befristung der Finanzierung für die Schulsozialarbeit bis zum 31.12.2013 aufgehoben wird und dass die Schulsozialarbeit nach SGB II auch  über 2013 hinaus erhalten bleibt und weiterhin aus Bundesmitteln finanziert wird (Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion,  dass die Landesregierung dem Landtag unverzüglich ein Konzept für die besondere pädagogische Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen  in sozial benachteiligten Räumen vorlegt, wurde abgelehnt. In dem Entschließungsantrag wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeit trotz des politischen Zusammenhangs mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen selbst nicht teil des Bildungspakets sei. Eine Weiterführung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund über den 31.12.2013 hinaus widerspräche den politischen Absprachen des Vermittlungsverfahrens und dem Anspruch der Länder auf Bildungshoheit.

 

Der Vorstand des Landkreistages NRW hat Bund und Land aufgefordert, eine unbefristete Fortsetzung der Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige Kinder und Jugendliche  sicherzustellen.

 

Derzeit ist nicht absehbar, dass über den 31.12.2013 eine dauerhafte Finanzierung von Schulsozialarbeit über den Bund oder das Land erfolgt.

 

Gleichwohl wird die Fortsetzung der erfolgreichen Schulsozialarbeit von allen Beteiligten zur Unterstützung einer präventiven Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik als notwendig angesehen.  Die unsichere Finanzierungsfrage sollte die geschaffenen Strukturen und Rahmenbedingungen an den Schulen nicht gefährden. Sowohl die Schulen als auch die eingesetzten Mitarbeiter/innen brauchen Planungssicherheit.

 

An der Astrid-Lindgren-Schule wird zum neuen Schuljahr eine Fachkraft für Schulsozialarbeit mit einem Stellenanteil von 0,5 nach dem Erlass „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.2008 eingesetzt. Voraussetzung für die Bewilligung eines entsprechenden Antrags auf Öffnung einer Lehrerstelle durch die Bezirksregierung ist u. a., dass die Kommune (Jugendhilfeträger oder Schulträger) mindestens im gleichen Umfang sozialpädagogisches Personal aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt.  Nach dem Ausscheiden einer langjährig an der Schule tätigen Kinderpflegerin (0,5 Stelle) zum 31.05.2013 hat der Kreis Coesfeld zum 01.09.2013 einen Schulsozialarbeiter (0,5 Stelle) für die Astrid-Lindgren-Schule eingestellt; die Stelle ist im Stellenplan 2013 des Kreises ausgewiesen. Damit konnte die Schule den Nachweis über die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzung erbringen.

 

Mit der Schulleitung der Astrid-Lindgren-Schule ist abgestimmt, dass der Aufgabenbereich der  beiden Fachkräfte im Rahmen  der allgemeinen Schulsozialarbeit auch die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket umfasst. Daher ist an dieser Schule die Weiterführung der bestehenden Projektstelle (0,70 Stelle) über den 31.12.2013 hinaus nicht erforderlich. 

 

II.  Lösung

 

Mit den Schulleitungen des Richard-von-Weizsäckers-Berufskollegs und des Pictorius-Berufskollegs besteht Konsens, dass die Schulsozialarbeit an diesen Schulen auch nach dem 31.12.2013 fortgesetzt werden soll.

 

Da nicht absehbar ist, ob und inwieweit die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in 2014 weiterführen, wird der Stellenanteil am Pictorius-Berufskolleg um den Stellenanteil von 0,15  v. H. für Koordinierungsaufgaben auf 0,50 v.H. verringert.  Ggf. müssen die Koordinierungsaufgaben durch Mitarbeiter/innen des Jobcenters übernommen werden.

 

Vorgeschlagen wird, dass beiden Projektstellen für Schulsozialarbeit  im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets am Pictorius-Berufskolleg (0,5 Stelle) und Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg (1,0 Stelle) zunächst bis zum 31.07.2014 weitergeführt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind unter  Ziffer IV. dargestellt.

 

Soweit eine Landes- bzw. Bundesförderung ab dem 01.08.2014 nicht mehr erfolgt, werden das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg und das Pictorius-Berufskolleg - wie bereits an der Astrid-Lindgren-Schule umgesetzt – nach dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 23.01.2008 die Öffnung von Lehrerstellen zur Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2014/15 bei der Bezirksregierung im folgenden Umfang beantragen:

 

-  Pictorius-Berufskolleg:                                            0,25 Stelle

 

-  Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg:                  0,50 Stelle

 

Im Stellenplan 2014 des Kreises Coesfeld sollen zusätzliche 0,75 Stellen für Schulsozialarbeit ausgewiesen werden, damit die beiden Schulen  den Nachweis erbringen können, dass der Schulträger ab dem Schuljahr 2014/15 im gleichen Umfang sozialpädagogisches Personal aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. 

 

Die Stellen des Kreises werden nur besetzt, soweit die Bezirksregierung den Anträgen auf  Öffnung der Lehrerstellen entspricht. 

 

III. Alternativen

 

Die Projektstellen für Schulsozialarbeit im Rahmen  des Bildungs- und Teilhabepakets laufen am 31.12.2013 aus.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für den Zeitraum vom 01.01. – 31.07.2014 ist für 1,5 Stellen mit Personalkosten in Höhe von ca. 40.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung stehen dem Kreis bewilligte aber nicht verausgabte Fördermittel aus der Projektförderung für den Zeitraum von Dezember 2011 – 31.12.2013 in Höhe von voraussichtlich ca. 30.000 € zur Verfügung. Die darüber hinausgehenden Aufwendungen sind durch den Kreis Coesfeld zu tragen, soweit nicht eine Fortsetzung der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund bzw. das Land erfolgt.

 

Bei Umsetzung der 50 v.H. Schule / 50 v.H. Kreis-Regelung ab dem 01.08.2014 kann für 2014 von einem Aufwand in Höhe von 15.000 € für 0,75 Stellen Schulsozialarbeit ausgegangen werden.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.