Betreff
Gesamtabschluss 2012 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0973
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 einschl. Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu (§ 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW).

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW bestätigt  der Kreistag den Gesamtabschluss. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

II.  Lösung

 

Nach Ziffer 5.3 der Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld vom 15.12.2010 war vom Kreis Coesfeld erstmals zum Abschlussstichtag 31.12.2010 ein Gesamtabschluss aufzustellen. Stichtag für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist im Weiteren der 31.12. eines jeden Jahres.

 

Um einen Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 durch den Kreistag ist für die Sitzung am 25.09.2013 vorgesehen. Gleichzeitig wird in dieser Sitzung hiermit fristgerecht der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 des Kreises Coesfeld vorgelegt.

 

Die anschließende Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses findet am 05.12.2013 statt, so dass die abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2012 in der Sitzung des Kreistages am 18.12.2013 erfolgen könnte.

 

III. Alternativen

 

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2012 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.