Betreff
Berufung je eines Vertreters der katholischen und evangelischen Kirche in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Vorlage
SV-7-0036
Aktenzeichen
40.00.05.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als ständige Mitglieder mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport werden 

 

- als Vertreter/in der katholischen Kirche

 

         _____________________________________________________________

 

         Stellvertreter/in: ________________________________________________

 

 

- und als Vertreter/in der evangelischen Kirche

 

          _____________________________________________________________

 

          Stellvertreter/in: ________________________________________________

 

 

berufen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 13.10.2004 nach der Kommunalwahl u.a. einen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport gebildet.

Gemäß § 12 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte/r Geistliche/r oder andere/r Vertreter/in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Wird ein Schulausschuss – so  wie vom Kreistag des Kreises Coesfeld beschlossen – mit anderen Ausschüssen zu einem gemeinsamen Ausschuss zusammengefasst, so ist die Mitwirkung der benannten Vertreter/innen auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt. 

 

II.  Lösung

 

Die katholische und evangelische Kirche sind gebeten worden, die Vertreter/innen zu benennen. Die Vorschläge werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Die benannten Vertreter/innen werden durch den Kreistag berufen.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Gem. § 30 KrO NW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenerstattung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) KrO NW der Kreistag.