Betreff
Umbesetzung eines Ausschusses; hier: Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-8-0994
Aktenzeichen
01-10 24 70 b
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden gewählt:

 

Unterausschuss ÖPNV

 

Ktabg. Stefan Kohaus zum Mitglied für das bisherige Mitglied sachkundiger Bürger Wolfgang Müller

 

sachkundiger Bürger Wolfgang Müller zum stellvertretenden Mitglied für das bisherige stellvertretende Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt mit Schreiben vom 17.09.2013 eine Umbesetzung des Unterausschusses ÖPNV.

 

II.  Lösung

Gem. § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Der Ktabg. Stefan Kohaus und der sachkundige Bürger Wolfgang Müller waren auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Unterausschuss ÖPNV. Mit Schreiben vom 17.09.2013 hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Vorschlag zur Umbesetzung in dem Unterausschuss vorgelegt.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gem. § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 Abs. 3 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c KrO NRW der Kreistag.