Betreff
Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld -
Antrag der Gemeinde Nottuln auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 19. April 2013
Vorlage
SV-8-0995
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Haushaltsmittel im Kreishaushalt 2014 zur Verfügung stehen, wird der Gemeinde Nottuln für die ergänzende Einrichtungsausstattung des Jugendtreffs in Nottuln ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.500,00 EUR gewährt.

 

Begründung:

 

Begründung:

 

I. Problem

Der Verein Jugendarbeit in Nottuln e.V. ist Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Nottuln. Für die Durchführung seiner offenen Angebote und Dienste stehen ihm in allen Ortsteilen Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

In der Kerngemeinde nutzt der Verein zurzeit das ehemalige kath. Pfarrheim St. Martinus, welches im Jahr 2001 von der Gemeinde Nottuln gekauft worden ist.

Der Kauf des Gebäudes sowie die Umbaukosten sind mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 64.151,18 EUR im Jahr 2002 subventioniert worden (siehe SV- 6-401)

 

Die mittlerweile mangelnde Bausubstanz und die stetig steigenden Unterhaltungskosten für das ehemalige Pfarrheim sind vom Verein Jugendarbeit in Nottuln gegenüber der Gemeinde in den letzten Jahren wiederkehrend beanstandet worden. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach einem Alternativstandort artikuliert.

Bislang stand aber im Teilort Nottuln keine räumliche Wahlmöglichkeit zur Verfügung.

 

Mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 wird die Geschwister-Scholl-Hauptschule geschlossen. Zum freiwerdenden Gebäudekomplex gehört u.a. ein Nebengebäude, der sogenannte Pavillon am Niederstockumer Weg 15.

Die Gemeinde möchte dieses im Eigentum befindliche Gebäude zukünftig als neuen Standort für die offenen Kinder- und Jugendarbeit anbieten und nutzen.

 

Der Trägerverein Jugendarbeit in Nottuln e.V. befürwortet einen entsprechenden Umzug.

Mit dem Gebäudewechsel würde sich für den Verein die wirtschaftliche Lage (sinkende Unterhaltungskosten) verbessern. Darüber hinaus würde eine notwendige Anpassung an den veränderten Raumbedarf für die offenen Kinder- und Jugendarbeit (Verringerung des Raumkontingents) in der Kerngemeinde stattfinden.

 

Der Pavillon an der Geschwister-Scholl-Hauptschule muss für eine zukünftige Nutzung als Jugendeinrichtung in Teilbereichen umgebaut werden und die Neu- und Ersatzbeschaffung bestimmter Einrichtungsgegenstände wird erforderlich.

 

Dementsprechend beantragt die Gemeinde Nottuln mit Schreiben vom 19. April 2013 einen Kreiszuschuss zu den Umbau- und Einrichtungskosten für die Immobilie am Niederstockumer Weg 15.

 

Gleichzeitig erklärt sie sich bereit, die bestehende Zweckbindungsverpflichtung für das Gebäude Altes Pfarrheim uneingeschränkt auf die neue Immobilie zu übertragen.

 

II. Lösung

Der Pavillon der Geschwister-Scholl-Hauptschule ist als gleichwertiger Ersatz zum bestehenden Jugendzentrum einzustufen.

Der monetäre Zeitwert ist für das o.g. Gebäude im Januar 2013 durch die Gemeinde Nottuln ermittelt worden. Die vorliegende Wertermittlung ist vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld mit Schreiben vom 20. März 2013 als plausibel und nachvollziehbar bestätigt worden.

 

Das zukünftige Raumangebot entspricht der aktuellen Angebotsbandbreite und –nachfrage. Der Standort und somit die lokale Erreichbarkeit ist fast identisch geblieben.

 

Die Übertragung der noch bestehenden Zweckbindungsverpflichtung bis zum 30.11.2026 auf das zukünftige Gebäude ist möglich. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Bedenken, die Zweckbindung zu übertragen. Gleichzeitig wird somit auf eine Rückforderung, des gewährten Kreiszuschusses für das ehemalige Pfarrheim St. Martinus und jetzige Jugendzentrum verzichtet.

Die von der Gemeinde Nottuln beantragte anteilige Förderung der Umbaukosten kann nicht berücksichtigt werden.

Das bestehende Gebäude erfüllt nach wie vor den Zweck einer Jugendeinrichtung. Diese Immobilie ist die im Jahr 2001 mit Kreismittel entsprechend für einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren gefördert worden. Der Bedarf eines Umzuges ist nicht erkennbar.

 

Nach den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan können Investitionsmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der anerkannten Kosten gefördert werden.

Die anrechnungsfähigen Kosten für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen können bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,00 EUR berücksichtigt werden.

 

Demnach ergibt sich folgender Finanzierungsplan:

Umbaukosten

31.500,00 EUR

Kosten für Einrichtungsgegenstände

18.000,00 EUR

Gesamtkosten

49.500,00 EUR

Kreiszuschuss in Höhe von 25 %

für die Einrichtungskosten

4.500,00 EUR

Eigenmittel der Gemeinde Nottuln

45.000,00 EUR

 

Somit ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Einrichtungskosten in Höhe von bis zu 4.500,00 EUR.

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entsprechende Fördermittel sind für das Hausjaltsjahr 2014 eingeplant. Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die jährlich Aufwandsabschreibung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.