Antrag der Gemeinde Nottuln auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Umbau- und ergänzenden Einrichtungskosten einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 19. April 2013
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung,
dass entsprechende Haushaltsmittel im Kreishaushalt 2014 zur Verfügung stehen,
wird der Gemeinde Nottuln für die ergänzende Einrichtungsausstattung des
Jugendtreffs in Nottuln ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.500,00 EUR
gewährt.
Begründung:
Begründung:
I. Problem
Der
Verein Jugendarbeit in Nottuln e.V. ist Träger der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit in der Gemeinde Nottuln. Für die Durchführung seiner offenen
Angebote und Dienste stehen ihm in allen Ortsteilen Räumlichkeiten zur
Verfügung.
In
der Kerngemeinde nutzt der Verein zurzeit das ehemalige kath. Pfarrheim St.
Martinus, welches im Jahr 2001 von der Gemeinde Nottuln gekauft worden ist.
Der
Kauf des Gebäudes sowie die Umbaukosten sind mit einem Kreiszuschuss in Höhe
von 64.151,18 EUR im Jahr 2002 subventioniert worden (siehe SV- 6-401)
Die
mittlerweile mangelnde Bausubstanz und die stetig steigenden
Unterhaltungskosten für das ehemalige Pfarrheim sind vom Verein Jugendarbeit in
Nottuln gegenüber der Gemeinde in den letzten Jahren wiederkehrend beanstandet
worden. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach einem Alternativstandort
artikuliert.
Bislang
stand aber im Teilort Nottuln keine räumliche Wahlmöglichkeit zur Verfügung.
Mit
Ablauf des Schuljahres 2013/2014 wird die Geschwister-Scholl-Hauptschule
geschlossen. Zum freiwerdenden Gebäudekomplex gehört u.a. ein Nebengebäude, der
sogenannte Pavillon am Niederstockumer Weg 15.
Die
Gemeinde möchte dieses im Eigentum befindliche Gebäude zukünftig als neuen
Standort für die offenen Kinder- und Jugendarbeit anbieten und nutzen.
Der
Trägerverein Jugendarbeit in Nottuln e.V. befürwortet einen entsprechenden
Umzug.
Mit
dem Gebäudewechsel würde sich für den Verein die wirtschaftliche Lage (sinkende
Unterhaltungskosten) verbessern. Darüber hinaus würde eine notwendige Anpassung
an den veränderten Raumbedarf für die offenen Kinder- und Jugendarbeit
(Verringerung des Raumkontingents) in der Kerngemeinde stattfinden.
Der Pavillon an der Geschwister-Scholl-Hauptschule
muss für eine zukünftige Nutzung als Jugendeinrichtung in Teilbereichen
umgebaut werden und die Neu- und Ersatzbeschaffung bestimmter
Einrichtungsgegenstände wird erforderlich.
Dementsprechend
beantragt die Gemeinde Nottuln mit Schreiben vom 19. April 2013 einen
Kreiszuschuss zu den Umbau- und Einrichtungskosten für die Immobilie am
Niederstockumer Weg 15.
Gleichzeitig
erklärt sie sich bereit, die bestehende Zweckbindungsverpflichtung für das
Gebäude Altes Pfarrheim uneingeschränkt auf die neue Immobilie zu übertragen.
II. Lösung
Der
Pavillon der Geschwister-Scholl-Hauptschule ist als gleichwertiger Ersatz zum
bestehenden Jugendzentrum einzustufen.
Der
monetäre Zeitwert ist für das o.g. Gebäude im Januar 2013 durch die Gemeinde
Nottuln ermittelt worden. Die vorliegende Wertermittlung ist vom
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld mit Schreiben vom 20.
März 2013 als plausibel und nachvollziehbar bestätigt worden.
Das
zukünftige Raumangebot entspricht der aktuellen Angebotsbandbreite und
–nachfrage. Der Standort und somit die lokale Erreichbarkeit ist fast identisch
geblieben.
Die
Übertragung der noch bestehenden Zweckbindungsverpflichtung bis zum 30.11.2026
auf das zukünftige Gebäude ist möglich. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich
keine Bedenken, die Zweckbindung zu übertragen. Gleichzeitig wird somit auf
eine Rückforderung, des gewährten Kreiszuschusses für das ehemalige Pfarrheim
St. Martinus und jetzige Jugendzentrum verzichtet.
Die
von der Gemeinde Nottuln beantragte anteilige Förderung der Umbaukosten kann nicht
berücksichtigt werden.
Das
bestehende Gebäude erfüllt nach wie vor den Zweck einer Jugendeinrichtung.
Diese Immobilie ist die im Jahr 2001 mit Kreismittel entsprechend für einen
Nutzungszeitraum von 20 Jahren gefördert worden. Der Bedarf eines Umzuges ist
nicht erkennbar.
Nach
den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan können
Investitionsmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der anerkannten Kosten
gefördert werden.
Die
anrechnungsfähigen Kosten für die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen
können bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,00 EUR berücksichtigt werden.
Demnach
ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Umbaukosten |
31.500,00
EUR |
Kosten
für Einrichtungsgegenstände |
18.000,00
EUR |
Gesamtkosten |
49.500,00
EUR |
Kreiszuschuss
in Höhe von 25 % für
die Einrichtungskosten |
4.500,00
EUR |
Eigenmittel
der Gemeinde Nottuln |
45.000,00
EUR |
Somit
ergibt sich ein Zuschussvolumen zu den Einrichtungskosten in Höhe von bis zu
4.500,00 EUR.
Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach
Prüfung des Verwendungsnachweises.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende Fördermittel sind für das Hausjaltsjahr 2014
eingeplant. Nachkommend der jeweiligen Zweckbindungsfristen erfolgt die
jährlich Aufwandsabschreibung.
V. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in
Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des
Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die
Entscheidung zuständig.