Beschlussvorschlag:
Für
das bisherige stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Herr Martin Roth wird
Herr Stefan Benecke als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss gewählt.
Begründung:
I. Problem
Das stimmberechtigte Mitglied Herr Martin Roth gehörte
auf Vorschlag des Jugendreferats des Evangelischen Kirchenkreises Münster
bislang dem Jugendhilfeausschuss an. Mit Schreiben vom 10.10.2013 erklärt die
Superintendentin Münster den Rücktritt von Herrn Roth aus dem
Jugendhilfeausschuss. Aufgrund von beruflichen Veränderungen steht Herr Roth
somit für eine künftige Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur
Verfügung.
II. Lösung
Gemäß § 4 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist bei Ausscheiden eines
stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses vor Ablauf der Wahlzeit
ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit zu wählen. Die Wahl des
Ersatzmitgliedes erfolgt auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied vorgeschlagen hat.
Herr Stefan Benecke wurde vom Jugendreferat des
Evangelischen Kirchenkreises Münster mit E-Mail vom 22.10.2013 für den
Jugendhilfeausschuss als neues Mitglied vorgeschlagen.
III. Alternativen
kein
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zuständig
für die Entscheidung über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist gemäß §
4 Abs. 2 AG-KJHG in Verbindung mit § 41 KrO NW der Kreistag.