Betreff
Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-1001
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Für das bisherige stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Herr Martin Roth wird Herr Stefan Benecke als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das stimmberechtigte Mitglied Herr Martin Roth gehörte auf Vorschlag des Jugendreferats des Evangelischen Kirchenkreises Münster bislang dem Jugendhilfeausschuss an. Mit Schreiben vom 10.10.2013 erklärt die Superintendentin Münster den Rücktritt von Herrn Roth aus dem Jugendhilfeausschuss. Aufgrund von beruflichen Veränderungen steht Herr Roth somit für eine künftige Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung.

II.  Lösung

Gemäß § 4 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist bei Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit zu wählen. Die Wahl des Ersatzmitgliedes erfolgt auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat.

 

Herr Stefan Benecke wurde vom Jugendreferat des Evangelischen Kirchenkreises Münster mit E-Mail vom 22.10.2013 für den Jugendhilfeausschuss als neues Mitglied vorgeschlagen.

III. Alternativen

 

kein

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

keine

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist gemäß § 4 Abs. 2 AG-KJHG in Verbindung mit § 41 KrO NW der Kreistag.