Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2014 – wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2014 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2014 am 13.11.2013 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-8-1006). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2014, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
Nicht in den Stellenplan 2014 aufgenommen wurde ein Personalbedarf, der durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörden ab dem 01.07.2014 begründet werden könnte. Diesbezüglich ist zunächst die konkrete Entwicklung des Aufgabenumfangs unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuwarten; ggf. ist unterjährig im Jahr 2014 zu reagieren.
III. Alternativen
Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist
verpflichtend.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.