Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld; Beratung über die Aufteilung des SGB II – Eingliederungsbudgets 2014
Vorlage
SV-8-1003
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2014 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

 

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:           250.000 €      7,74 %

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:        1.430.000 €    44,27 %

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                 745.000 €    23,07 %

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                   250.000 €      7,74 %

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                   250.000 €      7,74 %

VI.        Sonderprogramm Perspektive 50plus:                                      230.000 €      7,12 %

VII.       Freie Förderung:                                                                          25.000 €      0,77 %

VIII.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                        50.000 €      1,55 %

Summe:                                                                                              3.230.000 €  100,00 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der örtliche Beirat wird dann ggfls. über diese Änderungen informiert.

 

Begründung:

 

I.    Problem

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, jährlich ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2014 liegen dem Kreis Coesfeld zurzeit nur Schätzdaten vor. Es wird erwartet, dass der Bund für die berufliche Integration nach heutigem Stand Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Vorjahr (ca. 3,84 Mio. €) bereitstellen wird.

 

Zu erwarten sind jedoch geringe Kürzungen im Bereich der Sonderprogramme (§16e SGB II; 50Plus), so dass für 2014 mit einem Betrag von ca. 3,73 Mio. € kalkuliert wird. Die endgültige Festlegung erfolgt in der Eingliederungsmittel-Verordnung 2014, die aufgrund der diesjährigen Bundestagswahlen und der damit verbundenen Zeiträume für die Regierungsbildung erst im Februar 2014 erwartet wird.

 

Von dem prognostizierten Eingliederungsbudget entfallen voraussichtlich

auf das klassische Eingliederungsbudget                                                       3.250.000 €

auf das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“                             250.000 €

auf das Sonderprogramm 50plus „Beschäftigungspakt für Ältere“                  230.000 €

Summe Eingliederungsmittel in 2014                                                             3.730.000 €

 

Von dieser Summe ist jedoch noch ein Betrag in Höhe von 500.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung ist erforderlich, um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2014 zu gewährleisten.

 

Insgesamt stehen in 2014 somit für die berufliche Eingliederung tatsächliche Mittel in Höhe von 3.230.000 € zur Verfügung.

 

II. Lösung

Der für 2014 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1 / Stand: 10.2013) zu entnehmen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der Budgetwerte 2013 und der aktuellen IST-Werte 2013 auch die Planwerte 2014 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Konten ausgewiesen.

 

Wie dort ersichtlich ist, sind durch in 2013 bereits bewilligte oder noch zu bewilligende Maßnahmen und Förderangebote Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 0,65 Mio. € (ca. 20 %) bereits gebunden und stehen somit für neue Angebote nicht zur Verfügung.

 

 

Hinweise zu den Teilbudgets:

 

1.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Um Defizite bei der Mobilität einzelner SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher abzubauen ist in diesem Teilbudget gegenüber dem laufenden Jahr eine Ansatzerhöhung im Bereich der Förderung von PKW-Anschaffungen bei Arbeitsaufnahmen vorgesehen.

 

In den anderen Bereichen des Vermittlungsbudgets erfolgen ebenfalls entsprechende Anpassungen, so insbesondere im Bereich der Zertifikate und Nachweise, Mobilitätshilfen und Arbeitsmittel.

 

2.) Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung

In diesem Teilbudget der Gruppen- und Einzelangebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist für 2014 eine Ansatzerhöhung vorgesehen, um sowohl aktivierende Instrumente als auch feststellende Maßnahmen an verschiedenen Standorten im Kreis Coesfeld verstärkt etablieren zu können. Zusätzliche Mittel sollen im Bereich der Aktivierungsgutscheine zur Verfügung gestellt werden, bspw. für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften und die Bewerbungsunterstützung.

 

Für das Jahr 2014 wird analog der Vorjahre mit einem weiteren Rückgang der klassischen überbetrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen in Berufsbildungswerken zu Gunsten betrieblicher Umschulungen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes gerechnet. Dadurch wird es hier voraussichtlich zu einem weiteren Ausgabenrückgang kommen.

 

Im Bereich der leistungsorientierten Drittvermittlung ist aufgrund der derzeitigen Entwicklung ebenfalls von einem weiteren Rückgang auszugehen, sodass auch hier eine anteilige Mittelreduzierung vorgenommen wurde.

 

3.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen in 2013 erfolgt in diesem Bereich eine entsprechende Ansatzreduzierung. Lediglich im Teilbereich der Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte kommt es aufgrund der aktuellen Entwicklung, der längeren Förderdauer sowie der höheren Fördersummen zu einer Ansatzerhöhung.

 

Im Bereich der Förderung der Selbständigkeit und der sogenannten „Plus-Jobs“ sind in 2013 ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen, die einer Anpassung der Ansätze bedurften. Sind es im Bereich der „Plus-Jobs“ eher die strengeren rechtlichen Anforderungen an die jeweilige Plus-Job-Stelle, die für den Rückgang verantwortlich sind, so sind es im Bereich der Förderung der Selbständigkeit mehr die tatsächlichen Realisierungschancen geplanter Existenzgründungen, die sich bereits im Vorfeld als nicht tragfähig erwiesen.

 

4.) Bildungsgutscheine

Aufgrund der weiterhin leicht rückläufigen Nachfrage nach Bildungsgutscheinen (auch im Bereich REHA) ist eine Budgetreduzierung vorgesehen. Nähere Informationen hierzu sind der SV-8-1004 zu entnehmen, die sich speziell mit dieser Thematik beschäftigt.

 

5.) JobPerspektive § 16e SGB II

Gemäß § 16e SGB II können die Jobcenter im Rahmen des Sonderprogramms „Job-Perspektive“ Langzeitarbeitslose, die in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere, in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind, unbefristet durch einen Eingliederungszuschuss fördern. Aktuell bestehen noch 20 der ursprünglich 23 geförderten Fälle nach § 16e SGB II. Hierfür erhält der Kreis Coesfeld jährlich zweckbestimmte Bundesmittel in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Die Ansatzanpassung von 340.000 € in 2013 auf 250.000 € in 2014 erfolgte daher entsprechend der aktuell noch geförderten Einzelfälle. Eine Erhöhung der Zahl der aktuellen Förderfälle und damit eine Aufstockung des Sonderbudgets ist seitens des Bundes ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

6.) Perspektive 50plus

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ wird zusammen mit dem Hochsauerlandkreis und dem Landkreis Nordfriesland auch in der dritten Förderphase bis 2015 durchgeführt.

 

Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle Bundesmittel in Höhe von aktuell 230.000 €, die für diesen Bereich zweckgebunden sind. Aus dem zweckgebundenen Sonderbudget werden neben den Coaching-Gebühren auch Vermittlungsprämien sowie Eingliederungszuschüsse abgegolten, die durch Aktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus angefallen sind. Dieses führt zu einer entsprechenden Entlastung des klassischen Eingliederungsbudgets.

 

7.) Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und Integration zu fördern. Zurzeit erfolgen in diesem Bereich ausschließlich Förderungen der Mobilität von berufstätigen Personen mit ergänzendem SGB II – Leistungsbezug, da diesem berufstätigen Personenkreis kein Zugang zu den Regelinstrumenten des Eingliederungsbudgets (s. Punkt 1) ermöglicht wird.

 

Unter Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung in 2013 wurde hier keine Budgetanpassung vorgenommen.

 

 

Hinweis:          Die Beratung des örtlichen Beirates über die Aufteilung der SGB – Mittel zur beruflichen Eingliederung erfolgte am 06.11.2013.

 

 

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs.1 KrO)