Beschlussvorschlag:
Die
Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2014 wie folgt
auf die Teilbudgets aufgeteilt: |
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I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 250.000 € 7,74 %
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 1.430.000 € 44,27 %
III.
Leistungen zur beruflichen
Eingliederung: 745.000 €
23,07 %
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 € 7,74 %
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 250.000 € 7,74 %
VI. Sonderprogramm Perspektive 50plus: 230.000 € 7,12 %
VII.
Freie Förderung: 25.000 € 0,77 %
VIII.
Erstattungen aus Vorjahren: 50.000 € 1,55 %
Summe:
3.230.000
€ 100,00 %
Eine
Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der örtliche Beirat
wird dann ggfls. über diese Änderungen informiert.
Begründung:
I.
Problem
Die
Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten
obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II)
ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, jährlich ein an der Zahl der zu
betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes Eingliederungsbudget
zur Verfügung.
Für
das Jahr 2014 liegen dem Kreis Coesfeld zurzeit nur Schätzdaten vor. Es wird
erwartet, dass der Bund für die berufliche Integration nach heutigem Stand
Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Vorjahr (ca. 3,84 Mio. €) bereitstellen
wird.
Zu
erwarten sind jedoch geringe Kürzungen im Bereich der Sonderprogramme (§16e SGB
II; 50Plus), so dass für 2014 mit einem Betrag von ca. 3,73 Mio. € kalkuliert
wird. Die endgültige Festlegung erfolgt in der Eingliederungsmittel-Verordnung
2014, die aufgrund der diesjährigen Bundestagswahlen und der damit verbundenen
Zeiträume für die Regierungsbildung erst im Februar 2014 erwartet wird.
Von
dem prognostizierten Eingliederungsbudget entfallen voraussichtlich
auf
das klassische Eingliederungsbudget 3.250.000 €
auf
das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“ 250.000 €
auf
das Sonderprogramm 50plus „Beschäftigungspakt für Ältere“ 230.000
€
Summe
Eingliederungsmittel in 2014 3.730.000
€
Von
dieser Summe ist jedoch noch ein Betrag in Höhe von 500.000 € zur Verstärkung
des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung ist erforderlich,
um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung
auch in 2014 zu gewährleisten.
Insgesamt
stehen in 2014 somit für die berufliche Eingliederung tatsächliche Mittel in
Höhe von 3.230.000 € zur Verfügung.
II.
Lösung
Der
für 2014 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die
Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1 /
Stand: 10.2013) zu entnehmen.
Zur
besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht
neben der nachrichtlichen Ausweisung der Budgetwerte 2013 und der aktuellen
IST-Werte 2013 auch die Planwerte 2014 sowie die bereits gebundenen Mittel für
die jeweiligen Teilbudgets und Konten ausgewiesen.
Wie
dort ersichtlich ist, sind durch in 2013 bereits bewilligte oder noch zu
bewilligende Maßnahmen und Förderangebote Eingliederungsmittel in Höhe von ca.
0,65 Mio. € (ca. 20 %) bereits gebunden und stehen somit für neue Angebote
nicht zur Verfügung.
Hinweise
zu den Teilbudgets:
1.)
Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget
Um
Defizite bei der Mobilität einzelner SGB II – Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher abzubauen ist in diesem Teilbudget gegenüber dem laufenden
Jahr eine Ansatzerhöhung im Bereich der Förderung von PKW-Anschaffungen bei
Arbeitsaufnahmen vorgesehen.
In
den anderen Bereichen des Vermittlungsbudgets erfolgen ebenfalls entsprechende
Anpassungen, so insbesondere im Bereich der Zertifikate und Nachweise,
Mobilitätshilfen und Arbeitsmittel.
2.)
Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung
In
diesem Teilbudget der Gruppen- und Einzelangebote zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung ist für 2014 eine Ansatzerhöhung vorgesehen, um
sowohl aktivierende Instrumente als auch feststellende Maßnahmen an
verschiedenen Standorten im Kreis Coesfeld verstärkt etablieren zu können.
Zusätzliche Mittel sollen im Bereich der Aktivierungsgutscheine zur Verfügung
gestellt werden, bspw. für das Coaching von Bedarfsgemeinschaften und die
Bewerbungsunterstützung.
Für
das Jahr 2014 wird analog der Vorjahre mit einem weiteren Rückgang der
klassischen überbetrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen in Berufsbildungswerken
zu Gunsten betrieblicher Umschulungen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes
gerechnet. Dadurch wird es hier voraussichtlich zu einem weiteren
Ausgabenrückgang kommen.
Im
Bereich der leistungsorientierten Drittvermittlung ist aufgrund der derzeitigen
Entwicklung ebenfalls von einem weiteren Rückgang auszugehen, sodass auch hier
eine anteilige Mittelreduzierung vorgenommen wurde.
3.)
Leistungen zur beruflichen Eingliederung
Aufgrund
der rückläufigen Entwicklung bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen in
2013 erfolgt in diesem Bereich eine entsprechende Ansatzreduzierung. Lediglich
im Teilbereich der Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte kommt es
aufgrund der aktuellen Entwicklung, der längeren Förderdauer sowie der höheren
Fördersummen zu einer Ansatzerhöhung.
Im
Bereich der Förderung der Selbständigkeit und der sogenannten „Plus-Jobs“ sind
in 2013 ebenfalls deutliche Rückgänge zu verzeichnen, die einer Anpassung der
Ansätze bedurften. Sind es im Bereich der „Plus-Jobs“ eher die strengeren
rechtlichen Anforderungen an die jeweilige Plus-Job-Stelle, die für den
Rückgang verantwortlich sind, so sind es im Bereich der Förderung der
Selbständigkeit mehr die tatsächlichen Realisierungschancen geplanter
Existenzgründungen, die sich bereits im Vorfeld als nicht tragfähig erwiesen.
4.)
Bildungsgutscheine
Aufgrund
der weiterhin leicht rückläufigen Nachfrage nach Bildungsgutscheinen (auch im
Bereich REHA) ist eine Budgetreduzierung vorgesehen. Nähere Informationen hierzu
sind der SV-8-1004 zu entnehmen, die sich speziell mit dieser Thematik
beschäftigt.
5.)
JobPerspektive § 16e SGB II
Gemäß § 16e SGB II
können die Jobcenter im Rahmen des Sonderprogramms „Job-Perspektive“
Langzeitarbeitslose, die in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei
weitere, in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer
beeinträchtigt sind, unbefristet durch einen Eingliederungszuschuss fördern.
Aktuell bestehen noch 20 der ursprünglich 23 geförderten Fälle nach § 16e SGB
II. Hierfür erhält der Kreis Coesfeld jährlich zweckbestimmte Bundesmittel in
der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Die Ansatzanpassung von 340.000 € in 2013
auf 250.000 € in 2014 erfolgte daher entsprechend der aktuell noch geförderten
Einzelfälle. Eine Erhöhung der Zahl der aktuellen Förderfälle und damit eine
Aufstockung des Sonderbudgets ist seitens des Bundes ausdrücklich nicht
vorgesehen.
6.)
Perspektive 50plus
Das
Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ wird zusammen mit dem Hochsauerlandkreis
und dem Landkreis Nordfriesland auch in der dritten Förderphase bis 2015
durchgeführt.
Zur
Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle
Bundesmittel in Höhe von aktuell 230.000 €, die für diesen Bereich
zweckgebunden sind. Aus dem zweckgebundenen Sonderbudget werden neben den
Coaching-Gebühren auch Vermittlungsprämien sowie Eingliederungszuschüsse
abgegolten, die durch Aktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus angefallen
sind. Dieses führt zu einer entsprechenden Entlastung des klassischen
Eingliederungsbudgets.
7.)
Freie Förderung
Der
Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f
SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des
Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur
Arbeitsmarktaktivierung und Integration zu fördern. Zurzeit erfolgen in diesem
Bereich ausschließlich Förderungen der Mobilität von berufstätigen Personen mit
ergänzendem SGB II – Leistungsbezug, da diesem berufstätigen Personenkreis kein
Zugang zu den Regelinstrumenten des Eingliederungsbudgets (s. Punkt 1)
ermöglicht wird.
Unter
Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung in 2013 wurde hier keine
Budgetanpassung vorgenommen.
Hinweis: Die Beratung des örtlichen Beirates
über die Aufteilung der SGB – Mittel zur beruflichen Eingliederung erfolgte am
06.11.2013.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt
ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs.1 KrO)