Betreff
Benehmensherstellung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gem. § 55 KrO NRW zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2014
Vorlage
SV-8-1007
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.

 

Begründung:

I.   Problem

Nach § 55 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, denen Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. zur Anhörung zu gegeben ist. Dabei ist das Benehmen gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

 

Nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW muss der Kreistag über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in öffentlicher Sitzung beschließen. Der Beschluss muss getrennt von dem Beschluss über die Haushaltssatzung ergehen und erfolgt mit Abschluss der Haushaltsberatungen, in die die Einlassung der Bürgermeisterkonferenz einzubeziehen ist.

II.  Lösung

Mit Schreiben vom 30.08.2013 wurde das Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW  eingeleitet. Darüber hinaus wurde die Benehmensherstellung in der Bürgermeisterkonferenz, an der der Landrat teilnahm, erörtert. Die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld hat mit Schreiben vom 14.10.2013 eine Stellungnahme abgegeben. Die fristgerecht eingegangene Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz wurde gem. § 55 Abs 1 Satz 2 KrO NRW dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 mit ihrem Anlagen zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus fand am 25.11.2014 eine Besprechung mit Vertretern der Bürgermeisterkonferenz und dem Landrat statt. Damit war das Benehmen auf der Grundlage der innerhalb der Frist zugegangenen Stellungnahme hergestellt und das Verfahren der Benehmensherstellung abgeschlossen. Die Feststellung des Benehmens stellt einen formalen Vorgang dar, der keine Wertung über die Begründet- oder Unbegründetheit der im Benehmensverfahren erhobenen Einwände beinhaltet.

 

Die schriftlichen Einwendungen der Bürgermeisterkonferenz wurden dem Kreistag mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2014 zur Kenntnis gegeben. Hinsichtlich der Stellungnahme der Verwaltung hierzu wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-1006 verwiesen.

 

In dem am 25.11.2013 geführten Gespräch mit Vertretern der Bürgermeisterkonferenz wurden ergänzend folgende Themen angesprochen:

 

·         Bedarfsumlage Landschaftsverband Westfalen Lippe – LWL

·         Finanzierung BuT

·         Veranschlagung der Personalaufwendungen

·         Landschaftsumlage

·         Ausgleichsrücklage.

 

Zur Bedarfsumlage des LWL

 

Der Entwurf einer Satzung zur Erhebung einer Bedarfsumlage des LWL ist eingebracht und befindet sich im Beratungsverfahren. Die Verwaltung des LWL fordert nachdrücklich die Umsetzung der Bedarfsumlage. Zwischenzeitlich haben verschiedene Fraktionen der Landschaftsversammlung jedoch signalisiert, dass eine Umsetzung der Bedarfsumlage im Beratungsverfahren nicht zustande kommen könnte. Die Beschlussfassung wird im Januar 2014 erfolgen.


Finanzierung BuT

 

Die Ansatzplanung zur Finanzierung des BuT erfolgte nach der gültigen Rechtslage. Hiernach wird der Kreis Coesfeld mit einem entsprechenden Aufwand belastet. Die Spitzenverbände und die CDU-Landtagsfraktion drängen die Landesregierung auf eine Gesetzesänderung mit der Folge der Spitzabrechnung. Hieraus könnte sich eine Verbesserung für den Kreishaushalt von rd. 320.000 € ergeben. Ob es zu einer Spitzabrechnung der Aufwendung durch das Land kommt, ist zurzeit vollkommen offen. Eine Aufwandsreduzierung im Haushaltsentwurf 2014 wäre mit einem hohen Risiko verbunden.

 

Veranschlagung der Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen sind im Haushaltsentwurf 2014 so kalkuliert, dass Besoldungserhöhungen auch für Beamte der Besoldungsgruppe A 11 und höher erfolgen. Hierzu ist ein Klageverfahren anhängig. Der Kreistag hat beschlossen, dass eine Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes (BBesG) ohne Widerspruchsverfahren für alle Mitarbeiter/innen Anwendung finden wird. Die Diskussion mit den Vertretern der Bürgermeisterkonferenz machte auch deutlich, dass in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hierzu unterschiedlich verfahren wird. Von den Vertretern wurde jedoch der Wunsch geäußert, einen Risikoabschlag bei den Personalaufwendungen vorzunehmen.

 

Landschaftsumlage

 

Im Haushaltsentwurf 2014 ist der Ansatz für die Landschaftsumlage mit einem Hebesatz von 16,4 % berechnet worden. Nach Meinung einiger in der Landschaftsversammlung vertretener Fraktionen könnte eine Absenkung des Hebesatzes der Landschaftsumlage um 0,1 % (rd. 258 T€ ) möglich sein. Aktuell ist das Beratungsergebnis noch offen. Mit Blick auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des LWL (Januar 2014), wäre eine Reduzierung des Haushaltsansatzes für die Landschaftsumlage mit einem Risiko verbunden.

 

Ausgleichsrücklage

 

Bekanntermaßen ist die Ausgleichsrücklage des Kreises Coesfeld äußerst niedrig. Angesichts der Finanz- und Haushaltslage ist es daher nicht möglich und vertretbar, einen Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage einzuplanen.

 

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für den Sitzungsdienst

 

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.