Betreff
"Kein Abschluss ohne Anschluss " ; Beitritt zum Landesvorhaben und Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle
Vorlage
SV-8-1010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld tritt mit Wirkung ab dem 01.01.2014 dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beteiligung notwendige Schritte einzuleiten und somit

 

  1. eine  Absichtserklärung  mit dem Land abzuschließen,

 

  1. eine kommunale Koordinierungsstelle im personellen Umfang von zunächst einer Vollzeitstelle einzurichten und hierfür die anteilige Förderung der Personal- und Sachkosten mit Landesmitteln zu beantragen.

 

Der Beitritt des Kreises erfolgt unter der Bedingung, dass

 

  1. die angekündigte Landesförderung der Sachkosten für die Umsetzung der Maßnahmen an Schulen ab dem Schuljahr 2014/15  im bedarfsgerechten Umfang  zugesagt werden kann,

 

  1. der parallele Einstieg in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ nicht förderschädlich für die Umsetzung des bundesgeförderten BOP-Projektes der Kreishandwerkerschaft Coesfeld im Schuljahr 2014/15  ist.

Begründung:

 

I. Problem

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 28.02.2012 wurde umfassend unter der Bezeichnung „Neues Übergangsystem Schule-Beruf“ zur Initiative des  Landes und den Umsetzungsperspektiven im Kreis Coesfeld informiert (SV-8-0844).

Weitere Informationen zum - inzwischen „kein Abschluss ohne Anschluss“(kAboA) genannten - Landesvorhaben erfolgten im Zusammenhang mit dem Umsetzungsbeschluss des Kreistages vom 25.09.2013 zum Berufswahlorientierungsprojekt  (SV-8-0936)  und auch anlässlich der Berichterstattung aus dem Regionalen Bildungsnetzwerk im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 11.09.2013 (SV-8-0936).

 

Zentrales Ziel von kAboA ist die Systematisierung und Bündelung der Angebote im Übergang Schule-Beruf und die Schaffung und Sicherung verlässlicher Angebote für alle Schülerinnen und Schüler. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit sieben Referenzkommunen ein Konzept mit sogenannten Standardelementen der Berufsorientierung erarbeitet (siehe Anlage 1). Für den Einsatz von  Standardelementen an Schulen (Einstieg mit dem Berufswahlpass und der Potenzialanalyse in Jahrgang 8) sollen über das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) Mittel aus dem europäischen Sozialfond (ESF)  bereitgestellt werden. Zudem sollen die Personalkosten für die Einrichtung von kommunalen Koordinierungsstellen bis zu 4 Stellen zu 50%  aus diesem Topf gefördert werden. 

 

In Zusammenhang mit der bisherigen Berichterstattung wurde der mögliche Einstieg des Kreises Coesfeld in das Landesvorhaben ab dem Jahr 2014 und die Notwendigkeit des Beschlusses des Kreistages hierzu  bereits angekündigt. 

 

Maßgebliche Voraussetzung für die Beteiligung des Kreises am Landesvorhaben muss sein, dass das bereits bestehende, gute Angebot in der Berufswahlorientierung in Umfang und Qualität eine weitgehend adäquate und unterbrechungsfreie Fortführung findet. Dies betrifft insbesondere Bausteine, die bisher über die Berufswahlorientierung mit dem  Berufsnavigator und das BOP-Projekt der Kreishandwerkerschaft  - ein mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördertes Berufsorientierungsprojekt, in dem bereits Potenzialanalysen und Berufsfelderkundungen durchgeführt werden -   abgedeckt sind.   

 

Aufgrund der Aussagen unterschiedlicher Akteure deutete sich an, dass das Land für die flächendeckende Umsetzung nicht ausreichend Mittel bereitstellen kann. Daher war bislang – d.h. konkret das Schuljahr 2013/14 betreffend - kein Anlass für überstürztes Handeln gegeben, solange die bestehenden Maßnahmen gesichert sind. Sowohl der Berufsnavigator, wie auch das BOP-Projekt können im laufenden Schuljahr nochmals umgesetzt werden.

 

Eine Förderung der Berufswahlorientierung mit dem Berufsnavigator in Kreisträgerschaft (BN) durch Mittel der vertiefenden Berufsorientierung, die die hiesige Arbeitsagentur über die Regionaldirektion NRW erhält, ist im Schuljahr 2014/15 angesichts der Einführung des Landesvorhabens kAboA sehr unsicher. Zudem besteht die Gefahr, dass Regionen, die sich nicht  beteiligen, künftig gänzlich auf Landesmittel verzichten müssen.

 

Das BOP-Projekt der Kreishandwerkerschaft ist nach neuester Mitteilung aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an die Kreishandwerkerschaft auch noch für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.08.2015 für eine Förderung vorgesehen.

 

 

II.  Lösung

 

Mit dem zuständigen Koordinator der G.I.B. (Landesgesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung) wurden inzwischen Gespräche geführt, in der die Umsetzungsoption von  kAboA für den Kreis Coesfeld genauer erörtert wurde.

 

Im Ergebnis steht – für den Fall der Beteiligung des Kreises Coesfeld -  eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Fördermitteln des Landes für die Umsetzung der Potenzialanalyse und den Einsatz des Berufswahlpasses in den achten Jahrgängen der allgemeinbildenden Schulen des Kreises im Schuljahr 2014/15  in Aussicht.

 

Darüber hinaus stehen demnach seitens des Landes auch die Mittel für die anteilige Personalkostenförderung incl. einer Förderpauschale für Sachkosten zur Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle zur Verfügung.   Im Entwurf des Kreishaushaltes 2014 sind Mittel für die Einrichtung der kommunalen Koordinierung zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle eingestellt. Die Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle ist zwingende Voraussetzung für die Beteiligung am kAboA.  

 

Die Einführung des Landesvorhabens kAboA und die parallele Umsetzung des bundesgeförderten BOP-Projektes sollen nach Aussage der G.I.B. grundsätzlich möglich sein. Nur können demnach zur Vermeidung einer Doppelförderung an einer Schule nicht gleichzeitig Potenzialanalysen aus beiden Fördersträngen umgesetzt werden. Für das Schuljahr 2014/15 könnten beide Möglichkeiten genutzt werden, um in gegenseitiger Ergänzung eine flächendeckende Versorgung mit Potenzialanalysen in den achten Jahrgängen aller allgemeinbildenden Schulen sicher zu stellen.  

 

Unter den dargestellten Voraussetzungen ist – besonders auch unter Beachtung der wahrscheinlich wegfallenden Förderungsmöglichkeiten des bisherigen Berufswahlorientierungsprojekts – der Anlass für den Kreises Coesfeld gegeben, sich am Landesvorhaben kAboA zu beteiligen.

 

Das Verfahren für die Beteiligung sieht zunächst vor, dass der Kreis eine Absichtserklärung über die Umsetzung von kAboA mit dem MAIS abschließt (siehe Muster als Anlage 2). Zudem ist bei der Bezirksregierung Münster die Förderung der kommunalen Koordinierungsstelle zu beantragen. Um einen ausreichenden Vorlauf zur Planung des Schuljahres 2014/15 zu erhalten, ist die möglichst kurzfristige Umsetzung notwendig.

 

Nur acht Kreise bzw. kreisfreie Städte in NRW stehen noch nicht in konkreten Verhandlungen mit dem Land zum Beitritt ins kAboA. Hiervon haben – wie der Kreis Coesfeld  - allerdings Sieben ihr grundsätzliches Interesse an der Beteiligung bekundet

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für den Kreis Coesfeld ist bei stufenweisem Einstieg zunächst in 2014 die Einrichtung einer 1,0 Stelle für die Aufgabenwahrnehmung der  „Kommunalen Koordinierung“ vorgesehen.

 

Dem in den Personalaufwendungen des Kreises im  Haushaltsentwurf 2014  enthaltenen Betrag von 25.000 € für die „Kommunale Koordinierung“ steht ein entsprechender Ertrag aus der Landesförderung (50 %-Förderung) gegenüber.

 

Der Kreis Coesfeld stellt für die Berufswahlorientierung weiterhin Kreismittel in Höhe von jährlich 45.000 € zur Verfügung. Bei Einrichtung der „Kommunalen Koordinierung“ ist ein Betrag von 25.000 € zur Deckung des Personalaufwandes (Kreisanteil 50 %) einzusetzen. 

 

Auf die Erläuterungen zum Haushalt 2014 – Teilergebnisplan 40.03 – wird verwiesen.

 

IV. Alternativen

Der Beitritt zum „Neuen Übergangssystem“ ist nicht verpflichtend  und wird dies nach  Festlegung des Landes auch nicht werden. Insofern besteht die Möglichkeit, sich nicht an der Landesinitiative zu beteiligen.

 

Sollte mit dem Land keine Vereinbarung zum kAboA abgeschlossen werden, könnte - bei allen Unsicherheiten -  versucht werden, nochmalig das Berufswahlorientierungsprojekt in Trägerschaft des Kreises umzusetzen. Hierfür müsste dann die Unterstützung der Arbeitsagentur und der Volksbanken beantragt werden. Entsprechend des Umfangs dieser Unterstützung könnte das Projekt flächendeckend oder -  unter Anwendung bestimmten Beteiligungskriterien - auch anteilig umgesetzt werden. Als Kreisanteil stände nach den unter III. aufgezeigten Regelungen ein Betrag in Höhe von 45.000 €  im Haushalt zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.

 

 

Anlagen:

 

  1. Landeskonzept.“Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“
  2. Muster: Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens .“Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ zur kommunalen Koordinierung