Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld tritt mit Wirkung ab dem 01.01.2014 dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Beteiligung notwendige Schritte einzuleiten und somit
- eine Absichtserklärung mit dem Land abzuschließen,
- eine kommunale Koordinierungsstelle im personellen Umfang von zunächst einer Vollzeitstelle einzurichten und hierfür die anteilige Förderung der Personal- und Sachkosten mit Landesmitteln zu beantragen.
Der Beitritt des Kreises erfolgt unter der Bedingung, dass
- die angekündigte Landesförderung der Sachkosten für die Umsetzung der Maßnahmen an Schulen ab dem Schuljahr 2014/15 im bedarfsgerechten Umfang zugesagt werden kann,
- der parallele Einstieg in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ nicht förderschädlich für die Umsetzung des bundesgeförderten BOP-Projektes der Kreishandwerkerschaft Coesfeld im Schuljahr 2014/15 ist.
I. Problem
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am
28.02.2012 wurde umfassend unter der Bezeichnung „Neues Übergangsystem
Schule-Beruf“ zur Initiative des Landes
und den Umsetzungsperspektiven im Kreis Coesfeld informiert (SV-8-0844).
Weitere Informationen zum - inzwischen „kein Abschluss ohne Anschluss“(kAboA)
genannten - Landesvorhaben erfolgten im Zusammenhang mit dem
Umsetzungsbeschluss des Kreistages vom 25.09.2013 zum Berufswahlorientierungsprojekt (SV-8-0936)
und auch anlässlich der Berichterstattung aus dem Regionalen Bildungsnetzwerk
im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 11.09.2013 (SV-8-0936).
Zentrales Ziel von kAboA ist die Systematisierung und Bündelung der
Angebote im Übergang Schule-Beruf und die Schaffung und Sicherung verlässlicher
Angebote für alle Schülerinnen und Schüler. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit
sieben Referenzkommunen ein Konzept mit sogenannten Standardelementen der
Berufsorientierung erarbeitet (siehe Anlage 1). Für den Einsatz von Standardelementen an Schulen (Einstieg mit
dem Berufswahlpass und der Potenzialanalyse in Jahrgang 8) sollen über das
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) Mittel aus dem
europäischen Sozialfond (ESF)
bereitgestellt werden. Zudem sollen die Personalkosten für die
Einrichtung von kommunalen Koordinierungsstellen bis zu 4 Stellen zu 50% aus diesem Topf gefördert werden.
In Zusammenhang mit der bisherigen Berichterstattung wurde der mögliche
Einstieg des Kreises Coesfeld in das Landesvorhaben ab dem Jahr 2014 und die
Notwendigkeit des Beschlusses des Kreistages hierzu bereits angekündigt.
Maßgebliche Voraussetzung für die Beteiligung des Kreises am
Landesvorhaben muss sein, dass das bereits bestehende, gute Angebot in der Berufswahlorientierung
in Umfang und Qualität eine weitgehend adäquate und unterbrechungsfreie
Fortführung findet. Dies betrifft insbesondere Bausteine, die bisher über die
Berufswahlorientierung mit dem Berufsnavigator und das BOP-Projekt der
Kreishandwerkerschaft - ein mit Mitteln
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördertes Berufsorientierungsprojekt,
in dem bereits Potenzialanalysen und Berufsfelderkundungen durchgeführt werden
- abgedeckt sind.
Aufgrund der Aussagen unterschiedlicher Akteure deutete sich an, dass
das Land für die flächendeckende Umsetzung nicht ausreichend Mittel bereitstellen
kann. Daher war bislang – d.h. konkret das Schuljahr 2013/14 betreffend - kein
Anlass für überstürztes Handeln gegeben, solange die bestehenden Maßnahmen
gesichert sind. Sowohl der Berufsnavigator, wie auch das BOP-Projekt können im
laufenden Schuljahr nochmals umgesetzt werden.
Eine Förderung der Berufswahlorientierung mit dem Berufsnavigator in Kreisträgerschaft (BN) durch Mittel der vertiefenden Berufsorientierung, die die hiesige Arbeitsagentur über die Regionaldirektion NRW erhält, ist im Schuljahr 2014/15 angesichts der Einführung des Landesvorhabens kAboA sehr unsicher. Zudem besteht die Gefahr, dass Regionen, die sich nicht beteiligen, künftig gänzlich auf Landesmittel verzichten müssen.
Das BOP-Projekt der Kreishandwerkerschaft ist nach neuester Mitteilung
aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an die
Kreishandwerkerschaft auch noch für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum
31.08.2015 für eine Förderung vorgesehen.
II.
Lösung
Mit dem zuständigen Koordinator der G.I.B. (Landesgesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung) wurden inzwischen Gespräche geführt, in der die
Umsetzungsoption von kAboA für den Kreis
Coesfeld genauer erörtert wurde.
Im Ergebnis steht – für den Fall der Beteiligung des Kreises Coesfeld
- eine bedarfsgerechte Bereitstellung
von Fördermitteln des Landes für die Umsetzung der Potenzialanalyse und den
Einsatz des Berufswahlpasses in den achten Jahrgängen der allgemeinbildenden
Schulen des Kreises im Schuljahr 2014/15
in Aussicht.
Darüber hinaus stehen demnach seitens des Landes auch die Mittel für die
anteilige Personalkostenförderung incl. einer Förderpauschale für Sachkosten
zur Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle zur Verfügung. Im Entwurf
des Kreishaushaltes 2014 sind Mittel für die Einrichtung der kommunalen Koordinierung
zunächst im Umfang einer Vollzeitstelle eingestellt. Die Einrichtung der kommunalen
Koordinierungsstelle ist zwingende Voraussetzung für die Beteiligung am kAboA.
Die Einführung des Landesvorhabens kAboA und die parallele Umsetzung des
bundesgeförderten BOP-Projektes sollen nach Aussage der G.I.B. grundsätzlich
möglich sein. Nur können demnach zur Vermeidung einer Doppelförderung an einer
Schule nicht gleichzeitig Potenzialanalysen aus beiden Fördersträngen umgesetzt
werden. Für das Schuljahr 2014/15 könnten beide Möglichkeiten genutzt werden,
um in gegenseitiger Ergänzung eine flächendeckende Versorgung mit
Potenzialanalysen in den achten Jahrgängen aller allgemeinbildenden Schulen
sicher zu stellen.
Unter den dargestellten Voraussetzungen ist – besonders auch unter
Beachtung der wahrscheinlich wegfallenden Förderungsmöglichkeiten des
bisherigen Berufswahlorientierungsprojekts – der Anlass für den Kreises
Coesfeld gegeben, sich am Landesvorhaben kAboA zu beteiligen.
Das Verfahren für die Beteiligung sieht zunächst vor, dass der Kreis
eine Absichtserklärung über die Umsetzung von kAboA mit dem MAIS abschließt
(siehe Muster als Anlage 2). Zudem ist bei der Bezirksregierung Münster
die Förderung der kommunalen Koordinierungsstelle zu beantragen. Um einen
ausreichenden Vorlauf zur Planung des Schuljahres 2014/15 zu erhalten, ist die
möglichst kurzfristige Umsetzung notwendig.
Nur acht Kreise bzw. kreisfreie Städte in NRW stehen noch nicht in
konkreten Verhandlungen mit dem Land zum Beitritt ins kAboA. Hiervon haben –
wie der Kreis Coesfeld - allerdings Sieben
ihr grundsätzliches Interesse an der Beteiligung bekundet
III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für den Kreis Coesfeld ist bei stufenweisem Einstieg zunächst in 2014
die Einrichtung einer 1,0 Stelle für die Aufgabenwahrnehmung der „Kommunalen Koordinierung“ vorgesehen.
Dem in den Personalaufwendungen des Kreises im Haushaltsentwurf 2014 enthaltenen Betrag von 25.000 € für die
„Kommunale Koordinierung“ steht ein entsprechender Ertrag aus der Landesförderung
(50 %-Förderung) gegenüber.
Der Kreis Coesfeld stellt für die Berufswahlorientierung weiterhin
Kreismittel in Höhe von jährlich 45.000 € zur Verfügung. Bei Einrichtung der
„Kommunalen Koordinierung“ ist ein Betrag von 25.000 € zur Deckung des
Personalaufwandes (Kreisanteil 50 %) einzusetzen.
Auf die Erläuterungen zum Haushalt 2014 – Teilergebnisplan 40.03 – wird
verwiesen.
IV. Alternativen
Der Beitritt zum „Neuen Übergangssystem“ ist nicht verpflichtend und wird dies nach Festlegung des Landes auch nicht werden.
Insofern besteht die Möglichkeit, sich nicht an der Landesinitiative zu
beteiligen.
Sollte mit dem Land keine Vereinbarung zum kAboA abgeschlossen werden,
könnte - bei allen Unsicherheiten -
versucht werden, nochmalig das Berufswahlorientierungsprojekt in
Trägerschaft des Kreises umzusetzen. Hierfür müsste dann die Unterstützung der
Arbeitsagentur und der Volksbanken beantragt werden. Entsprechend des Umfangs
dieser Unterstützung könnte das Projekt flächendeckend oder - unter Anwendung bestimmten Beteiligungskriterien
- auch anteilig umgesetzt werden. Als Kreisanteil stände nach den unter III.
aufgezeigten Regelungen ein Betrag in Höhe von 45.000 € im Haushalt zur Verfügung.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen
Bedeutung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.
Anlagen:
- Landeskonzept.“Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“
- Muster: Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens .“Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ zur kommunalen Koordinierung