Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2014/15
Vorlage
SV-8-1011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem – II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/15 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2014 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2014/15 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2014/15.

Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 hat nach Ende der Sommerferien bereits begonnen mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2013/14. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Im September / Oktober 2013 fanden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld erste Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen diesen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Bei der Berechnung des zu erwartenden Platzbedarfes habe ich aufgrund der Erfahrungen der letzten Planungsphase die Zahl der voraussichtlich zu betreuenden 1-jährigen Kinder auf 30 % der Kinder diesen Lebensalters erhöht, nachdem ich in 2012 von einer Anmeldequote bei dieser Altersstufe von 20 % ausgegangen war. Ansonsten gehe ich weiterhin davon aus, dass 100 % der 3-6jährigen und 80 % der 2-jährigen eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wünschen werden.

 

Basierend auf diesen Daten habe ich mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen als Basis für die anstehenden Anmeldewochen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen diskutiert. Neben der Grundvorgabe, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in jedem Fall zu erfüllen ist, ist dabei bei den U3-Betreuungsplätzen zu beachtet, dass die Zweckbindung der mir gewährten Fördermittel eingehalten wird. In jeder geförderten Einrichtung sind dazu die geförderten Plätze nach Fertigstellung unmittelbar in Betrieb zu nehmen und müssen daher im Rahmen der Bedarfsplanung vollständig eingeplant werden. Ansonsten drohen Rückforderungsansprüche bzgl. der Fördermittel. Ebenfalls ist es Ziel der Planung, dass alle Kinder, die bereits derzeit eine Kita besuchen und grundsätzlich in der Kitabetreuung verbleiben wollen, auf ihren Wunsch hin auch weiterhin die derzeitige Einrichtung betreuen können. Dieses wird teilweise nur durch Überbelegungen der vorhandenen Gruppen und temporäre Übergangslösungen zu erreichen sein.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich wie im letzten Jahr wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in einem weiteren Trägergespräch abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2014/15 ein, der Anfang 2014 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird, um spätestens bis zum 15.03.2014 beschlossen zu werden, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2014/15 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Seitens der Verwaltung ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2014/15 am 13.03.2014 direkt dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen und nicht nach den üblichen Vorberatungen erst eine Entscheidung des Kreistages herbeizuführen, da eine Beratung und Beschlussfassung des Kindergartenbedarfsplans im Kreistag rechtlich nicht notwendig ist und im Jahr 2014 zu erheblichen Terminproblemen bei der rechtzeitigen Terminierung der Sitzungen führen würde.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2014/15 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2014 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2014/15 möglich.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.

 

Da aber in der Vergangenheit der Kreistag über den Kindergartenbedarfsplan selber im jeweiligen März entschieden hat, und diese Entscheidung nunmehr auf den Jugendhilfeausschuss delegiert werden soll, ist es folgerichtig, dass der Kreistag selber diese Delegationsentscheidung trifft.