Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen
Vorlage
SV-8-1012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung zum Kennzahlenvergleich wird zur Kenntnis genommen

 

Begründung:

 

I.  Problem

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt: Am 27.11.2008 (SV-7-1189), 20.05.2010 (SV-8-0146) 28.09.2011 (SV-8-0475) und zuletzt am 30.102012 (SV-8-0757)

Auch in diesem Jahr kommt die Verwaltung  der Aufgabe der jährlichen Berichterstattung mit dieser Vorlage nach.

 

II. Ergebnisse

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2009 bis 2012) beigefügt 

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:  

 

·         In 2012 ist die Inanspruchnahme der Hilfen zu Erziehung (Kennzahl K3.4) im Kreisjugendamtsbezirk mit 3,08 % gegenüber dem Vorjahren (2010: 3,94 % 2011: 3,20 %) nochmals gesunken  und liegt  nur noch knapp über dem Median  (2,98 %) und bereits unter dem Durchschnittswert (3,10%).

·         Der Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt (Kennzahl K 12.1; Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE) ist mit 1,81 gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen und bedeutet den Bestwert im Vergleichsring.

·         Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4a; Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle ASD) in 2012 im Kreisjugendamtsbezirk) ist mit 42,32 Fällen pro Personalstelle der geringste Wert im Kennzahlenvergleich. Zwei der acht weiteren am Vergleichsring teilnehmenden Jugendämter liegen ebenfalls in der Nähe dieses Wertes.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund bereits bestehender Anforderungen an den ASD zu Gunsten des Bundeskinderschutzgesetzes eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen sein wird. Im Ergebnis wird die tatsächliche Fallbelastung pro Stelle zahlenmäßig höher sein, als im Vergleichsring dargestellt.

·         Personalkosten haben trotz des oben beschriebenen, gestiegenen Einsatzes einen vergleichbar geringen Anteil an den Gesamtkosten für die erzieherischen Hilfen. Folgende Aufstellung bringt zum Ausdruck, dass dieser Wert sowohl im Durchschnitt, als auch im Median bei ca. 12 % liegt. Das Kreisjugendamt Coesfeld hat mit etwa 16% den höchsten relativen Personalkostenanteil

 

Kenzahlenvergleich KGSt 2012:

 

Anteile der  Personalkosten und der Zahlungen an Dritte

Gesamtkosten je Jugendeinwohner  

 

 

KJA Coesfeld

Median

Mittelwert

Min

Max

Anteil

Zahlungen am Dritte

83,86%

88,16%

87,49%

83,86%

90,04%

Anteil Personalkosten

16,14%

11,84%

12,51%

09,96%

16,14%

Gesamtkosten HzE je EW von 0 – 20 Jahre

 

362,36 €

 

386,03 €

381,69 €

305,90 €

481,80 €

 

·         Die durchschnittlichen Gesamtkosten aller Hilfearten je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) im Kreisjugendamtsbezirk sind zwar gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Sie liegen allerdings erstmals unter dem Median (386,03 Euro) und auch unter dem Durchschnittswert (381,69 €).

·         Sechs der acht Jugendämter mit geringerem Personalkostenanteil weisen höhere Gesamtkosten je Einwohner von 0 – 20 Jahren auf. Somit ist auch zahlenmäßig nachvollziehbar, dass erhöhter Personaleinsatz zu geringeren Kosten bei Leistungen und letztlich auch zu geringeren Gesamtkosten führt.   

Im Ergebnis bestätigt die jetzige Entwicklung der Kennzahlen des KJA Coesfeld im  Vergleichsring nochmals die Maßnahmen der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt. Insbesondere aufgrund der  verbesserte Ausstattung und Kontinuität im Personalbestand konnten die Anteile ambulanter Hilfen bei gleichzeitiger Reduzierung der Falldichte gesteigert und die Kosten je Einwohner weiter gesenkt werden. 

Mit dem Erreichen von Durchschnittswerten bei Falldichten, Kosten und sogar Bestwerten bei den ambulanten Leistungsanteilen wurden zentrale Ziele erreicht, die auch im Haushalt (Produktgruppe 51.02) formuliert werden. Die künftige Zielsetzung kann daher nicht mehr die weitere Senkung von Falldichten und Kostenquoten, sondern die Stabilisierung der jetzt erreichten Werte über einen längeren Zeitraum sein.

 

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

 

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings weiterhin wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.02. „Hilfe in Erziehungsangelegenheiten“.

 

In Zusammenarbeit mit der Projektgruppe  „Risikomanagement“ wurden die Produkte und Kennzahlen der Abteilung 51 nochmals auf ihre Relevanz hin überprüft und mit Blick auf die Abbildung ab dem Haushalt  2015 überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll ab dem nächsten Jahr auch das Zahlentableau zur Berichterstattung aus dem Vergleichsring überprüft und neu strukturiert werden. Ziel ist, die Darstellungen im Produkthaushalt und in den Berichten aus dem Vergleichsring möglichst weit zu harmonisieren und den Blick noch mehr auf die wenigen zentralen und steuerbaren Werte zu konzentrieren.       

IV.Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom  16.08.2012 für zwei Jahre auf insgesamt 1.800 € (netto). Die Mittel sind im Haushalt 2012 bei der  Produktgruppe 51.02 „Hilfen in Erziehungsangelegenheiten“ enthalten. 

 

V.  Zuständigkeit

Jugendhilfeausschuss