Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 01.07 inkl. der bei
den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen der
Jahresergebnisse sowie Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den
Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 01.07 werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 wurde vom Kämmerer am 11.11.2013
aufgestellt und vom Landrat am 11.11.2013 ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 13.11.2013 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 18.12.2013
vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf 2014 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen
Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des
Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2
GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem
Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt. Hierbei kann es durchaus vorkommen,
dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des
Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und
öffentlichen Personennahverkehr ist
aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen
Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) für die Beratung folgender Produktgruppen
/ Produktbereiche zuständig:
Produktgruppe 10.02 – Gebäude
Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster
Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung
Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV
In den folgenden Übersichten sind die im
Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne
dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen
verwiesen. Die Erläuterungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen
dargestellt.
|
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
10.02 -
Gebäude |
-3.570.457 € |
-3.494.217 € |
-3.815.096 € |
10 –
Zentrale Dienste |
-5.960.752 € |
-6.188.905 € |
-6.661.275 € |
|
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
62.01 –
Vermessungen |
-583.102 € |
-725.605 € |
-696.260 € |
62.02 –
Liegenschaftskataster |
-1.054.102 € |
-1.240.273 € |
-1.079.832 € |
62.03 –
Grundstücksbewertung |
-240.083 € |
-276.721 € |
-286.049 € |
62.04 –
Geoinformation |
-213.508 € |
-261.943 € |
-238.295 € |
62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster |
-2.090.794 € |
-2.504.541 € |
-2.300.435 € |
|
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
66.01 –
Verkehrsflächen |
-1.819.711 € |
-1.444.694 € |
-1.613.546 € |
66.02 –
Straßenunterhaltung |
-2.781.381 € |
-2.792.687 € |
-3.110.449 € |
66 – Straßenbau
und –unterhaltung |
-4.601.092 € |
-4.237.381 € |
-4.723.995 € |
|
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
01.07 –
Nahverkehrsplanung ÖPNV (für 2012: vgl. Produktgruppe 81.01) |
-2.394.512 € |
-3.043.483 € |
-3.252.136 € |
01 – Büro des Landrats, Kreisent- wicklung, Öffentlichkeitsarbeit (für 2012: vgl. Produktbereiche 01, 30, 81) |
-3.786.995 € |
-5.197.667 € |
-5.511.756 € |
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Für
die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung
und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des
Kreistages.