Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird als freiwilliger Ausschuss gebildet.
Begründung:
I. Problem
Mit Beschluss des Kreistages vom 13.10.2004 wurden außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse freiwillig gebildet:
- Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt
- Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr
- Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren
Durch das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2003 ist das Schulverwaltungsgesetz dahingehend geändert worden, dass die Gemeinden, Kreise und Schulverbände berechtigt – aber nicht mehr verpflichtet – sind, für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse zu bilden. Demzufolge handelt es sich bei dem Schulausschuss nunmehr um einen freiwilligen Ausschuss.
II. Lösung
Der Kreistag bildet den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport als freiwilligen Ausschuss.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW.