Betreff
Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse
Vorlage
SV-7-0007/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird als freiwilliger Ausschuss gebildet.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Beschluss des Kreistages vom 13.10.2004 wurden außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse freiwillig gebildet:

 

-          Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt

-          Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

-          Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr

-          Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren

 

Durch das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom 29.04.2003 ist das Schulverwaltungsgesetz dahingehend geändert worden, dass die Gemeinden, Kreise und Schulverbände berechtigt – aber nicht mehr verpflichtet – sind, für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse zu bilden. Demzufolge handelt es sich bei dem Schulausschuss nunmehr um einen freiwilligen Ausschuss.

 

II.  Lösung

Der Kreistag bildet den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport als freiwilligen Ausschuss.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW.