Betreff
Förderung der Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt
Vorlage
SV-8-1016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden, - wie bisher -, im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345  Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot ab dem 01.01.2014 bis auf Weiteres dauerhaft abzusichern.

 

 

Begründung:

I.   Problem

Auf Initiative des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder beantragten die Vereine „Zartbitter e.V. Münster“ und „frauen e.V. Coesfeld“ zum Ende des Jahres 2010 die Förderung der Beratungstätigkeiten für die Opfer sexualisierter Gewalt im Kreis Coesfeld. Nach Bestandserhebung bestehender Angebote und Bedarfseinschätzung wurde im Zuge der Haushaltsberatungen 2011 der Beschuss des JHA vom 17.02.2011 durch Beschluss des KA wie folgt erweitert: „Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch der Vereine Zartbitter Münster und „frauen e.V.“ Coesfeld wahlweise in Anspruch...“. Seit dem 15.07.2011 bieten die Vereine Zartbitter Münster e.V. und „frauen e.V.“ für das Kreisjugendamt Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt auf der Grundlage geschlossener Leistungs- und Entgeltvereinbarungen an. Die zunächst bis zum 15.07.2012 befristeten Vereinbarungen wurden auf der Grundlage des Beschlusses des KT vom 27.06.2012 (SV-8-0677/1) modifiziert und fortgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Beratungsangebot bis zum 31.12.2013 abzusichern; dies wurde durch die abgeschlossenen Vereinbarungen realisiert.

Danach bietet „frauen e.V Coesfeld“ ein Beratungsangebot für Mädchen ab dem 14. Lebensjahr in einem Umfang von 345 Beratungsstunden/jährlich an. Der Förderanteil des Kreisjugendamtes beträgt dabei 5.177 €/Jahr. Das Beratungsangebot wird in Dülmen und Coesfeld vorgehalten.

„Zartbitter e.V. Münster“erhält eine jährliche Förderung in Höhe von 12.799 € vom Kreisjugendamt und bietet dafür ein Beratungsangebot am Standort Münster in einem Umfang von 479 Std./Jahr an. Auf Anfrage ist auch eine Vor-Ort-Beratungsmöglichkeit mit dem Träger vereinbart. Beide Träger können bei Bedarf eine Erstattung von Fahrtkosten an die Ratsuchenden realisieren.

 

Weiterhin beschloss der KT unter Nr. 3 des Beschlusses der SV-8-0677/1:

„Soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, wird der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall ist die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.“

 

Es ist demnach eine Enscheidung zu den Fragen

 

a)    Ob und in welchem Umfang das Beratungsangebot der beiden Träger über den 31.12.2013 hinaus fortgeführt werden soll und ob

b)    aus der Berichterstattung des Trägers „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist

 

zu treffen.

II.  Lösung

 

Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen wurde am 05.09.2013 in Dülmen ein ausführlicher Qualitätsdialog der drei Jugendämter im Kreisgebiet mit beiden Beratungsstellen geführt.

 

Zusammenfassend und bewertend kann für die Träger im Einzelnen folgendes festgehalten werden:

 

„frauen e.V. Coesfeld“

Im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 wurden 21 Mädchen und 59 Eltern bzw. Bezugspersonen beraten. Beratungsgründe waren zum Einen konkreter sexueller Missbrauch bzw. ein solcher Verdacht, zum Anderen präventive Angebote und Gespräche. Insgesamt wurden 486 Beratungsstunden eingesetzt. Geschätzt wurde, dass ca. 80 v.H. der Anfragen telefonisch erfolgten; ca. 20 v.H. der Ratsuchenden suchten die Beratungsräume direkt auf.

Im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Beratungsstelle, wurde durch die Vertreterin des Trägers ausgeführt, dass Probleme in dieser Hinsicht nicht erkennbar geworden seien; auch Ratsuchende aus den Gemeinden des Südkreises hätten keine Probleme gehabt bzw. geäußert, die Büros des Trägers in Dülmen oder Coesfeld zu erreichen. Eine theoretisch denkbare Dependance und entsprechende Ausweitung auf eine weitere Räumlichkeit mit Standort Lüdinghausen wurde als nicht notwendig angesehen, da die Erfahrung gezeigt habe, dass bei erkanntem Beratungsbedarf eine Bewältigung der entstehenden Wegstrecken möglich ist.

Zum Finanzrahmen wurde ausgeführt, dass die bisher bereitgestellten Mittel als ausreichend eingestuft würden. Eine Fortführung des bisherigen Finanzierungsrahmens wird angestrebt.

 

„Zartbitter e.V. Münster“

Im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2012 wurden 64 Beratungsanfragen bearbeitet, die zu 476,25 geleisteten Beratungsstunden führten. Es ergaben sich 24 Ablehnungen, die überwiegend dadurch ausgelöst waren, dass es sich um Volljährige handelte (13 jg. Frauen über 18 Jahre, 4 junge Männer über 18 Jahre). In vier Fällen  handelte es sich um Kinder unter 14 Jahren, die an die ärztliche Kinderschutzambulanz Münster verwiesen wurden. Eine Befragung zur Zufriedenheit mit den Ergebnissen der Beratung kam zu dem Ergebnis, dass alle, die sich im Beratungsprozess befunden haben, mit dem Angebot zufrieden waren. Es gab keine Beratungsabbrüche. 70 % gaben an, es gehe ihnen sehr viel besser; 30 % stuften ihre Befindlichkeit als gebessert ein. Sie hätten sich ein längeres Angebot gewünscht.

Zum Thema Erreichbarkeit berichtete der Träger wie folgt:

10 % waren mit dem Angebot in Münster zufrieden, weil sie in jedem Fall ein Angebot außerhalb des Kreises aufgesucht hätten..

70 % gaben an, dass sie mit der Erreichbarkeit zufrieden waren, ohne weitere Begründung.

30 % hätten sich ein Angebot in ihrem Wohnort gewünscht. Dies betraf vor allem Ratsuchende, die in kleinen Orten im Kreis Coesfeld wohnen.

 

Für das Angebot insgesamt ergibt sich folgende Bewertung:

Der Qualitätsdialog mit den beiden anbietenden Trägern zeigt, dass die Beratungsleistungen gut angenommen werden und bei den Zielgruppen zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation führen. Beide Träger haben in den Gesprächen ausgeführt, dass bei Beibehaltung der Zielgruppe der 14 – 18-jährigen Jugendlichen die finanzielle Ausgestaltung des Angebotes auskömmlich ist.

 

Zur räumlichen Präsenz einer Angebotsmöglichkeit wird deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Ratsuchenden die Wege hin zur Beratungsstelle überbrücken kann und dies auch tut; teilweise scheint eine Trennung zwischen Wohn- und Beratungsort sogar gewünscht zu sein. Der Wunsch von Ratsuchenden aus kleinen Orten im Kreisgebiet, vor Ort eine Beratungsmöglichkeit zu haben, bildet sich ebenfalls ab; er übersteigt aber die realen Möglichkeiten eines Gemeinwesens und  kann nicht zur Verwirklichung vorgeschlagen werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Zur Finanzierung der Angebote sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 im Sachkonto 531864 Beträge in Höhe von 5.500 € als KRZ für „frauen e.V. Coesfeld“ und im Sachkonto 531854 in Höhe von 13.000 € für „Zartbitter Münster e.V. in der Planung berücksichtigt worden. 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag