Beschlussvorschlag:
Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 in den einzelnen
Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die
jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der
jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51 inkl. der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. und II. Problem und Lösung
Der Entwurf des Haushaltes 2014 wird am 13.11.2013 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.
Der Entwurf des Haushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten am 13.11.2013 zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Entwurf des Haushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.
Nach dem Entwurf des Haushaltes 2014 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.381.172 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
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vorläufiges Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
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Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan) |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
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Produktgruppe |
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51.01 – Familienunterstützende
Maßnahmen |
-12.676.059 € |
-14.140.995 € |
-14.786.903 € |
51.02 – Hilfen in Erziehungs-
angelegenheiten |
-8.615.097 € |
-10.306.067 € |
-11.241.894 € |
51.03 –
Weitere Unterstützungen und
Hilfen /
Leistungen nach dem BEEG |
-1.176.735 € |
-1.286.334 € |
-1.352.375 € |
In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwands- und Ertragsentwicklung im Haushaltsjahr 2013 ermittelt worden.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.
Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 wesentliche Abweichungen:
1. Produktgruppe 51.01 –
Familienunterstützende Maßnahmen
- Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
- Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
- Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern
Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.01 beträgt insgesamt 14.786.903 € (bzw. 13.708.763 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) und erhöht sich somit im Vergleich zum Ansatz 2013 um 645.908 € (bzw. 672.960 €). Diese Erhöhung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:
51.01.01 – Abwendung
Kindeswohlgefährdung
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) beträgt für dieses Produkt 435.500 € und erhöht sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 82.500 €.
Im Rahmen der Beratungsleistung für Opfer sexueller Gewalt erhalten „Zartbitter e. V.“ und „frauen e. V.“ einen Kreiszuschuss. Bei der Planung für 2012 wurde der Zuschuss noch nicht berücksichtigt. Aufgrund von höheren Personalkosten steigen zudem die Kosten für die Rufbereitschaft des Jugendamtes.
51.01.02 – Kinder-, Jugend-
und Familienförderung / -sozialarbeit
In diesem Produkt beträgt der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) 1.070.548 € und liegt damit 58.927 € über dem Vorjahresansatz.
Bei den Betriebskostenzuschüssen für die Einrichtungen der offenen bzw. teiloffenen Jugendarbeit steigen aufgrund von Personalfluktuationen und Preissteigerungen die Kosten. Zudem wurden höhere Aufwendungen für das Projekt „Informierte Eltern haben’s leichter“ eingeplant, da unter anderen die Elternbegleitbücher attraktiver gestaltet werden sollen.
51.01.03 – Tagesbetreuung von
Kindern
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) liegt hier bei 12.202.715 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr (11.671.182 €) um 531.533 €.
Seit dem 01.08.2013 besteht auch für Kinder unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Die angestrebte U3-Quote von 35 % konnte dabei zu Beginn des Kindergartenjahres erreicht bzw. teilweise sogar überschritten werden. In einigen Städten und Gemeinden ist das Angebot jedoch weiter auszubauen.
Der Kreisanteil an den Betriebskosten beläuft sich im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich auf 10,91 Mio. €. Um Steigerungen bei den Ausgaben der Träger für Sach- und Personalkosten zu berücksichtigen, ist im KiBiz eine jährliche Erhöhung der Pauschalen um 1,5 % vorgesehen. Auch das veränderte Buchungsverhalten der Eltern zu mehr Ganztagesbetreuung sowie zu einer U3-Betreuung führt zu höheren Aufwendungen, da diese Plätze mit höheren Kosten verbunden sind.
Die mit dem veränderten Buchungsverhalten auch verbundene Steigerung der Elternbeiträge führt zwar auch zu einer Erhöhung der Erträge; diese können die erwarteten Aufwandssteigerungen allerdings nicht auffangen. Die Elternbeiträge erhöhen sich in Anlehnung an die Erhöhung der Pro-Kind-Pauschalen nach dem KiBiz jährlich ebenfalls um 1,5 %.
Produktgruppe
51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten
Produkt 51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige
Produkt 51.02.04 – Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.02 beträgt insgesamt 11.241.894 € (bzw. 10.187.800 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) und erhöht sich somit im Vergleich zum Ansatz 2013 um 935.827 € (bzw. 941.800 €).
Im Bereich der erzieherischen Hilfen konnten durch den Einsatz von gegensteuernden Maßnahmen die Aufwendungen in den letzen Jahren deutlich reduziert werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde bei den Aufwendungen eine allgemeine Preissteigerung von 3 % einkalkuliert.
Bei den Produkten zeichnen sich im Einzelnen folgende Veränderungen ab:
51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) liegt hier bei 2.419.000 € und steigt somit im Vergleich zum Vorjahr (2.262.000 €) um 157.000 €.
51.02.02 – Erzieherische
Hilfen außerhalb des Elternhauses
Der
Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten)
liegt hier bei 5.798.800 € und steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 200.800
€
Aufgrund der gegensteuernden Maßnahmen konnten hier die Fallzahlen und
somit auch die Aufwendungen seit 2010 deutlich gesenkt werden. Derzeit zeichnet
sich eine Konsolidierung der Fallzahlen ab.
51.02.03 – Hilfen für junge
Volljährige
Im Vergleich zum Vorjahr steigt hier der Zuschussbedarf um 105.000 € auf 550.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten).
Die 2009 eingeführte Fallrevision wurde inzwischen in Form eines Sondersachgebietes dauerhaft eingeführt, d. h. mit Vollendung des 16. Lebensjahres des Jungen Menschen wechselt die Zuständigkeit vom bisher zuständigen Sozialarbeiter in das Sondersachgebiet "Junge Volljährige". Dadurch ist es gelungen, die Hilfen zielgerichteter zu steuern, so dass die Fallzahlen seit 2010 deutlich reduziert werden konnten. Seit dem 2. Quartal 2013 ist allerdings ein Anstieg der Fallzahlen zu beobachten.
51.02.04 – Eingliederungshilfe
nach § 35 a SGB VIII
Der Zuschussbedarf liegt hier bei 1.420.000 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 479.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten).
Im Bereich der Eingliederungshilfe ist in den vergangen
Jahren ein stetiger Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen. Für 2014 wird sowohl
im Bereich der ambulanten wie auch der stationäre Eingliederungshilfe mit einem
Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen ist
insbesondere davon auszugehen, dass wegen der Beschulung seelisch behinderter
Schülerinnen und Schüler an Regelschulen der Bedarf an Integrationshelfern
weiter steigt.
2. Produktgruppe 51.03 – Weitere
Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG
Produkt 51.03.01 – sonstige Aufgaben
Produkt 51.03.02 – Betreuungsstelle
Produkt 51.03.03 – Elterngeld
Der Zuschussbedarf beträgt hier
336.185 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten). Wesentliche Abweichungen zur Ansatzplanung
2013 sind nicht zu verzeichnen.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:
51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen
51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten
51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Änderungen von Standards
haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und
möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.
Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.