Betreff
Haushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-8-1018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2014 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

I. und II. Problem und Lösung

 

Der Entwurf des Haushaltes 2014 wird am 13.11.2013 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Haushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten am 13.11.2013 zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Entwurf des Haushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.

 

Nach dem Entwurf des Haushaltes 2014 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.381.172 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2012

 

Ansatz

2013

 

Ansatz

2014

 

Jahresergebnis (Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

 

Produktgruppe

51.01 – Familienunterstützende

             Maßnahmen

-12.676.059 €

-14.140.995 €

-14.786.903 €

51.02 – Hilfen in Erziehungs-

             angelegenheiten

-8.615.097 €

-10.306.067 €

-11.241.894 €

   51.03 – Weitere Unterstützungen und

                Hilfen /

                Leistungen nach dem BEEG

-1.176.735 €

-1.286.334 €

-1.352.375 €

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwands- und Ertragsentwicklung im Haushaltsjahr 2013 ermittelt worden.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.


Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 wesentliche Abweichungen:

 

1.    Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

  • Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
  • Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
  • Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.01 beträgt insgesamt 14.786.903 € (bzw. 13.708.763 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) und erhöht sich somit im Vergleich zum Ansatz 2013 um 645.908 € (bzw. 672.960 €). Diese Erhöhung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) beträgt für dieses Produkt 435.500 € und erhöht sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 82.500 €.

 

Im Rahmen der Beratungsleistung für Opfer sexueller Gewalt erhalten „Zartbitter e. V.“ und „frauen e. V.“ einen Kreiszuschuss. Bei der Planung für 2012 wurde der Zuschuss noch nicht berücksichtigt. Aufgrund von höheren Personalkosten steigen zudem die Kosten für die Rufbereitschaft des Jugendamtes.

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

In diesem Produkt beträgt der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) 1.070.548 € und liegt damit 58.927 € über dem Vorjahresansatz.

 

Bei den Betriebskostenzuschüssen für die Einrichtungen der offenen bzw. teiloffenen Jugendarbeit steigen aufgrund von Personalfluktuationen und Preissteigerungen die Kosten. Zudem wurden höhere Aufwendungen für das Projekt „Informierte Eltern haben’s leichter“ eingeplant, da unter anderen die Elternbegleitbücher attraktiver gestaltet werden sollen.

 

51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und ARAP’s) liegt hier bei 12.202.715 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr (11.671.182 €) um 531.533 €.

 

Seit dem 01.08.2013 besteht auch für Kinder unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Die angestrebte U3-Quote von 35 % konnte dabei zu Beginn des Kindergartenjahres erreicht bzw. teilweise sogar überschritten werden. In einigen Städten und Gemeinden ist das Angebot jedoch weiter auszubauen.

Der Kreisanteil an den Betriebskosten beläuft sich im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich auf 10,91 Mio. €. Um Steigerungen bei den Ausgaben der Träger für Sach- und Personalkosten zu berücksichtigen, ist im KiBiz eine jährliche Erhöhung der Pauschalen um 1,5 % vorgesehen. Auch das veränderte Buchungsverhalten der Eltern zu mehr Ganztagesbetreuung sowie zu einer U3-Betreuung führt zu höheren Aufwendungen, da diese Plätze mit höheren Kosten verbunden sind.

Die mit dem veränderten Buchungsverhalten auch verbundene Steigerung der Elternbeiträge führt zwar auch zu einer Erhöhung der Erträge; diese können die erwarteten Aufwandssteigerungen allerdings nicht auffangen. Die Elternbeiträge erhöhen sich in Anlehnung an die Erhöhung der Pro-Kind-Pauschalen nach dem KiBiz jährlich ebenfalls um 1,5 %.


Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

Produkt 51.02.01 –      Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.02 –      Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.03 –      Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.02.04 –      Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.02 beträgt insgesamt 11.241.894 € (bzw. 10.187.800 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) und erhöht sich somit im Vergleich zum Ansatz 2013 um 935.827 € (bzw. 941.800 €).

 

Im Bereich der erzieherischen Hilfen konnten durch den Einsatz von gegensteuernden Maßnahmen die Aufwendungen in den letzen Jahren deutlich reduziert werden.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurde bei den Aufwendungen eine allgemeine Preissteigerung von 3 % einkalkuliert.

 

Bei den Produkten zeichnen sich im Einzelnen folgende Veränderungen ab:

 

51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) liegt hier bei 2.419.000 € und steigt somit im Vergleich zum Vorjahr (2.262.000 €) um 157.000 €.

 

51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) liegt hier bei 5.798.800 € und steigt somit im Vergleich zum Vorjahr um 200.800 €

 

Aufgrund der gegensteuernden Maßnahmen konnten hier die Fallzahlen und somit auch die Aufwendungen seit 2010 deutlich gesenkt werden. Derzeit zeichnet sich eine Konsolidierung der Fallzahlen ab.

 

51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

Im Vergleich zum Vorjahr steigt hier der Zuschussbedarf um 105.000 € auf 550.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Die 2009 eingeführte Fallrevision wurde inzwischen in Form eines Sondersachgebietes dauerhaft eingeführt, d. h. mit Vollendung des 16. Lebensjahres des Jungen Menschen wechselt die Zuständigkeit vom bisher zuständigen Sozialarbeiter in das Sondersachgebiet "Junge Volljährige". Dadurch ist es gelungen, die Hilfen zielgerichteter zu steuern, so dass die Fallzahlen seit 2010 deutlich reduziert werden konnten. Seit dem 2. Quartal 2013 ist allerdings ein Anstieg der Fallzahlen zu beobachten.

 

51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

Der Zuschussbedarf liegt hier bei 1.420.000 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 479.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Im Bereich der Eingliederungshilfe ist in den vergangen Jahren ein stetiger Anstieg der Aufwendungen zu verzeichnen. Für 2014 wird sowohl im Bereich der ambulanten wie auch der stationäre Eingliederungshilfe mit einem Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen ist insbesondere davon auszugehen, dass wegen der Beschulung seelisch behinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen der Bedarf an Integrationshelfern weiter steigt.

 

2.    Produktgruppe 51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG

 

Produkt 51.03.01 –      sonstige Aufgaben

Produkt 51.03.02 –      Betreuungsstelle

Produkt 51.03.03 –      Elterngeld

 

Der Zuschussbedarf beträgt hier 336.185 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten und ohne Erträge aus der Auflösung von Sonderposten). Wesentliche Abweichungen zur Ansatzplanung 2013 sind nicht zu verzeichnen.


Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

III. Alternativen

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.