hier: Entwurf Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2014 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen des Budgets 01 mit den Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 – 26
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
27 – 32
32.04 Ausländerangelegenheiten Seiten
33 – 37
36.01 Verkehrssicherung Seiten
45 – 51
36.02 Zulassungen Seiten
52 – 56
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
57 – 61
39.01 Verbraucherschutz Seiten
65 – 69
39.02 Veterinärdienst Seiten
70 – 77
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
78 – 81
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
85 – 89
63.02 Wohnungsförderung Seiten
90 – 96
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
99 – 104
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
105 – 113
70.03 Gewässerschutz Seiten
114 – 118
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) Seiten
119 – 124
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Haushaltsplan 2014 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit
dem Haushaltsplan ist am 13.11.2013 in den Kreistag eingebracht worden.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse können daher in ihren nächsten Sitzungen über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2014 und 2013 im Ergebnis folgende Abweichung:
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Vorl. Ergebnis 2012 |
Ansatz |
Ansatz 2014 |
Abweichung 2013
/ 2014 |
Summe Budget 01 |
-1.195.299 |
-2.501.276 |
-2.619.342 |
-118.066 |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst (32.02)“ und „Abfallwirtschaft (70.04)“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau (39.03)“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf im Haushaltsplanentwurf 2014 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
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Vorl.
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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|||
32.01 – Allgemeine
Gefahrenabwehr |
-116.623 |
-147.295 |
-173.482 |
32.02 – Rettungsdienst
(Kosten- rechnung) |
526.448 |
285.561 |
583.945 |
32.03 – Feuerschutz, Großschadenslagen |
-561.488 |
-609.686 |
-635.062 |
32.04 –
Ausländerangelegenheiten |
-447.822 |
-500.754 |
-467.934 |
32 – Sicherheit und
Ordnung |
-599.486 |
-972.173 |
-692.532 |
Seit dem 01.01.2013 unterfallen Finanzanlagevermittler der Erlaubnispflicht nach § 34f GewO. Zuständig ist in diesen Fällen die Industrie- und Handwerkskammer. Dem Kreis verbleiben hierdurch im Wesentlichen die Verwaltungsgebühren für Makler- und Bauträgererlaubnisse (32.01).
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Vorl.
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
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|||
36.01 – Verkehrssicherung |
1.450.948 |
1.230.228 |
1.197.192 |
36.02 – Zulassungen |
880.087 |
869.102 |
880.680 |
36.03 – Fahr- und
Beförderungser- laubnisse |
80.474 |
958 |
8.956 |
36 – Straßenverkehr |
2.411.508 |
2.100.288 |
2.086.828 |
Die Erträge aus Genehmigungen für Großraum- und Schwerlasttransporte (36.01) werden nach den aktuellen Erkenntnissen in 2014 erneut anziehen. Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs (ebenfalls 36.01) wird ein drastischer Rückgang des Bußgeldaufkommens erwartet. Bei den Verwarngeldern wird es voraussichtlich zu Mehrerträgen kommen.
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Vorl.
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
39.01 – Verbraucherschutz |
-782.401 |
-810.108 |
-851.975 |
39.02 – Veterinärdienst |
-1.104.237 |
-1.169.462 |
-1.170.397 |
39.03 – Fleisch- und
Geflügelfleisch- hygiene (Kostenrechnung) |
356.907 |
400.353 |
292.432 |
39 – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung |
-1.529.730 |
-1.579.218 |
-1.729.940 |
Die letztjährige Erhöhung des Ansatzes der Verwaltungsgebühren für die Zertifizierung exportierender Unternehmen (39.01) hat sich als zu optimistisch herausgestellt. Der Ansatz wird daher wieder defensiver geplant.
Mit den Viehzahlen im Kreis Coesfeld wird auch die Zahl der Amtshandlungen im Bereich der Schlachtgeflügel- und Exportuntersuchungen (39.02) - wie in den Vorjahren - weiter ansteigen. Für den Stellenplan 2014 wurde angesichts dessen eine zusätzliche halbe Tierarztstelle vorgeschlagen, die sich im Wesentlichen aus den Gebühren refinanziert.
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Vorl.
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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|||
63.01 –
Bauaufsicht/Denkmalschutz |
-42.127 |
-104.187 |
-90.379 |
63.02 – Wohnungsförderung |
-206.668 |
-208.326 |
-235.101 |
63 – Bauen und Wohnen |
-248.794 |
-312.513 |
-325.480 |
Die zukünftige Bautätigkeit und damit die Entwicklung der Gebührenerträge für Baugenehmigungen usw. (63.01) sind relativ unsicher vorherzusagen. Für die Ansatzplanung wurde ein Mittelwert aus fünf Haushaltsjahren herangezogen. Im Ergebnis wird mit Mehrerträgen bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet.
Für die Wohnungsförderung hat das Land NRW ihr Fördermittelbudget für die Förderung von selbst genutztem Eigentum weiter reduziert. Zusammen mit dem niedrigen Zinsniveau schlägt sich diese Entwicklung in den Fallzahlen und bei den Gebühreneinnahmen nieder. Die Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (EEWärmeG) führen nicht zu Einnahmen in gleicher Höhe (63.02).
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Vorl.
Ergebnis 2012 |
Ansatz 2013 |
Ansatz 2014 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
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|||
70.01 – Betrieblicher
Umweltschutz |
-161.211 |
-166.816 |
-364.201 |
70.02 – Natur- und
Bodenschutz |
-964.980 |
-1.153.846 |
-1.081.818 |
70.03 – Gewässerschutz |
-559.089 |
-596.020 |
-647.050 |
70.04 – Durchführung der
Abfallent- sorgung (Kostenrechnung) |
456.483 |
179.021 |
134.852 |
70 - Umwelt |
-1.228.797 |
-1.737.660 |
-1.958.218 |
Mit der BauGB-Novelle wurde die Privilegierung großer gewerblicher Tierställe abgeschafft. Die Antragszahlen für Vorhaben nach dem BImSchG werden voraussichtlich zurückgehen, was zu einer Verringerung der Erträge aus Genehmigungsgebühren führen dürfte. Zudem wird die Personalkostenerstattung vom Land für diesen Bereich aufgrund einer Neuberechnung durch das Land sinken. Für Überwachungen aufgrund der Industrieemissionsrichtlinie (IED) soll in 2014 – zunächst befristet – zusätzliches Personal eingestellt werden (nicht stellenplanrelevant), das sich über die erwarteten Gebührenerträge refinanzieren soll.
Für die Reitroute (70.02) sind im Jahr 2014 noch geringfügige Restarbeiten vorgesehen (Schilder, Anbindebalken, Herrichtung etc.). Für Unterhaltungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten und der weiteren Landschaftsplanung sind hingegen geringere Aufwendungen eingeplant.
Die Genehmigungszahlen für Kleinkläranlagen (70.03) gehen weiter zurück. Dafür wird es zu erstmaligen Erträgen aus der Überwachung von Kleinkläranlagen auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Kommunen sowie aus der Überwachung von Niederschlagswassereinleitungen kommen. Für die Überwachungstätigkeiten wurden 1,5 Stellen neu eingerichtet.
Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen im Budget 01 werden soweit erforderlich in der Sitzung erläutert.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen
- IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.