Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 2 (AN 13) zwischen
Nordkirchen und Ottmarsbochholt
Vorlage
SV-8-1025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf einem 2,210 km langen Streckenabschnitt der K 2 (Abschnitt 13) zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Die K 2 (AN 13) ist eine verkehrswichtige Verbindung zwischen der Landstraße L 810 (Nordkirchen) und der Bundesstraße B 58 (Ottmarsbocholt) mit einer Verkehrsbelastung (2010) von 3.394 Fz/24h. Im Bereich Stat. 3,000 bis Stat. 5,210 (B 58) ist die Fahrbahn mit Einzel-, Netzrissen und Verformungen stark geschädigt. Aufgrund von Bohrsondierungen ist festgestellt worden, dass der gesamte Oberbau nicht den Anforderungen der heutigen Verkehrsbelastungen entspricht.

 

Von Stat. 3,8 bis 4,0 führt die K 2 über eine Kuppe. Bedingt durch die Lage ergeben sich für beide Fahrtrichtungen nur Sichtweiten von ca. 60 m. Die schlechten Sichtverhältnisse führen immer wieder zu Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer. Um zukünftig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, soll im Zusammenhang mit der Erneuerung des Teilabschnittes die Fahrbahngradiente abgesenkt werden. Dadurch werden Sichtweiten von 220 m (in Richtung B 58) bzw. 150 m (Fahrtrichtung L 810) erreicht, die es dem Fahrer eines Fahrzeuges ermöglichen, den Streckenverlauf und die Streckencharakteristik zu erfassen und sein Fahrverhalten dementsprechend anzupassen.

 

In den Teilbereichen, wo die Fahrbahnachse nicht verändert wird, soll die vorhandene Asphaltbefestigung aufgenommen, die ungebundenen Schichten nachprofiliert / verfestigt und die Asphaltschichten entsprechend den aktuellen Richtlinien neu eingebaut werden. Im Bereich der Kuppenabsenkung erfolgt der komplette Aufbau des Fahrbahnkörpers.

 

Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 1,4 Mio. €. Als Bauzeit werden 6 Monate einkalkuliert. Die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe soll Anfang 2014 erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2014 beginnen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bislang war die Maßnahme auf Grund einer groben Kostenschätzung und ohne Berücksichtigung der Kuppenabflachung mit 950.000 € im Haushalt 2012 veranschlagt. Detaillierte Kostenberechnungen ergeben nun einen Aufwand von ca. 1,4 Mio. €. Die Mehrkosten in Höhe von 450.000 € werden in 2014 veranschlagt. Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Den Eigenanteil in Höhe von ca. 560.000 € trägt der Kreis.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

Übersichtskarte