Nordkirchen und Ottmarsbochholt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn auf einem 2,210 km langen Streckenabschnitt der K 2 (Abschnitt 13) zwischen Nordkirchen und Ottmarsbocholt zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die K 2 (AN 13) ist eine verkehrswichtige
Verbindung zwischen der Landstraße L 810 (Nordkirchen) und der Bundesstraße B
58 (Ottmarsbocholt) mit einer Verkehrsbelastung (2010) von 3.394 Fz/24h. Im
Bereich Stat. 3,000 bis Stat. 5,210 (B 58) ist die Fahrbahn mit Einzel-,
Netzrissen und Verformungen stark geschädigt. Aufgrund von Bohrsondierungen ist
festgestellt worden, dass der gesamte Oberbau nicht den Anforderungen der
heutigen Verkehrsbelastungen entspricht.
Von Stat. 3,8 bis 4,0 führt die K 2 über eine
Kuppe. Bedingt durch die Lage ergeben sich für beide Fahrtrichtungen nur
Sichtweiten von ca. 60 m. Die schlechten Sichtverhältnisse führen immer wieder
zu Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer. Um zukünftig die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten, soll im Zusammenhang mit der Erneuerung des Teilabschnittes die
Fahrbahngradiente abgesenkt werden. Dadurch werden Sichtweiten von 220 m (in
Richtung B 58) bzw. 150 m (Fahrtrichtung L 810) erreicht, die es dem Fahrer
eines Fahrzeuges ermöglichen, den Streckenverlauf und die Streckencharakteristik
zu erfassen und sein Fahrverhalten dementsprechend anzupassen.
In den Teilbereichen, wo die Fahrbahnachse
nicht verändert wird, soll die vorhandene Asphaltbefestigung aufgenommen, die
ungebundenen Schichten nachprofiliert / verfestigt und die Asphaltschichten
entsprechend den aktuellen Richtlinien neu eingebaut werden. Im Bereich der
Kuppenabsenkung erfolgt der komplette Aufbau des Fahrbahnkörpers.
Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 1,4
Mio. €. Als Bauzeit werden 6 Monate einkalkuliert. Die öffentliche
Ausschreibung und Auftragsvergabe soll Anfang 2014 erfolgen. Bei geeigneter
Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2014 beginnen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bislang war die Maßnahme auf Grund einer
groben Kostenschätzung und ohne Berücksichtigung der Kuppenabflachung mit
950.000 € im Haushalt 2012 veranschlagt. Detaillierte Kostenberechnungen
ergeben nun einen Aufwand von ca. 1,4 Mio. €. Die Mehrkosten in Höhe von
450.000 € werden in 2014 veranschlagt. Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in
Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Den
Eigenanteil in Höhe von ca. 560.000 € trägt der Kreis.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte