Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Brückenbaumaßnahme K 46 (AN 3) in Coesfeld
Vorlage
SV-8-1026
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Sanierung der Brücke im Zuge der K 46 (Abschnitt 3) über den Felsbach in Coesfeld zu veranlassen.

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Konstruktionsbedingt ist die vorhandene Brücke über den „Felsbach“ auf 24 t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist der gesamte Streckenzug der K 46 von der K 30 (Gescher) bis zur K 46 (Borkener Straße) in Coesfeld mit einer Länge von rd. 6 km nicht durchgängig mit allen Verkehrsarten befahrbar, wodurch Umwege sowohl für den überörtlichen als auch für den lokalen Schwerlastverkehr hervorgerufen werden. Die Verkehrsbelastung (2010) auf der K 46 liegt bei 1.028 Fz/24h.

 

Hinzu kommt, dass die Brücke aufgrund ihres Alters (Baujahr 1907) bereits einige Mängel wie Betonabplatzungen, Fahrbahnundichtigkeiten usw. aufweist, welche mittelfristig die Standsicherheit beeinträchtigen. Da sowohl die Sanierung der Brücke, als auch die Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch bauliche Maßnahmen unwirtschaftlich sind, soll die vorh. Brücke abgebrochen und durch eine Stahlbetonbrücke ersetzt werden. Die Kosten für die Erneuerung der Brücke belaufen sich auf ca. 240.000 €. Als Bauzeit werden ca. 4 Monate einkalkuliert.

 

Zurzeit erfolgt die Detailplanung; die Vergabe soll Anfang 2014 erfolgen.

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Maßnahme stehen 200.000 € aus 2013 zur Verfügung; 40.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2014 veranschlagt. Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Den Eigenanteil in Höhe von ca. 96.000 € trägt der Kreis.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

Übersichtskarte