Betreff
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-1029
Aktenzeichen
01.00.11-01
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

-       ohne -

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung der Arbeitsgruppe Klimaschutz am 09.10.2013 wurde ein Antrag der CDU-Kreistagsfraktion (Anlage 1) vorgelegt, der einen Auftrag an die Verwaltung enthält, zur planmäßigen Optimierung der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellen zu lassen. Als notwendige Voraussetzung für die Beauftragung wird eine 65 %-Förderung aus Bundesmitteln genannt.

Die Mitglieder der AG Klimaschutz haben das Anliegen grundsätzlich für richtig erachtet. Bevor über den Antrag entschieden wird, sollen aber zunächst weitere Informationen zum Verfahren und zur Finanzierung gegeben werden. Diese Informationen sollen direkt den zuständigen Fachausschüssen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag vorgelegt werden.

 

Insbesondere folgende Fragen sollen geklärt werden:

  1. Welche Kosten entstehen, wenn ein Klimaschutzkonzept durch einen externen Gutachter erstellt wird?
  2. Welche externen Gutachter würden für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes in Frage kommen?
  3. Würden die bisher erbrachten Leistungen (z.B. Maßnahmenplan eea) den Aufwand zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes reduzieren?
  4. Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf zum Antragsverfahren zur Bewilligung von Fördermitteln für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes?
  5. Wie lange würde die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dauern?
  6. Welche finanziellen Risiken in der Finanzierung bestehen für den Kreis?
  7. Inwieweit ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts notwendige Voraussetzung für die Förderung eines Klimamanagements?

II.  Lösung

 

Allgemeine Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 04.10.2013 im Bundesanzeiger die für 2014 geltende Fassung der „Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ veröffentlicht. Diese Richtlinie ist die Grundlage für eine Förderung eines Klimaschutzkonzeptes, aber auch für andere Klimaschutzaktivitäten. Wegen der Bedeutung dieser Richtlinie wird sie dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Das BMU hat ein Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten mit Hinweisen zur Antragstellung herausgegeben. Dieses Merkblatt (Fassung vom 15.10.2013) wird ebenfalls dieser Sitzungsvorlage (Anlage 3) beigefügt.

 

Beantwortung der Fragen aus der AG Klimaschutz

Zu Frage 1:

Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird mangels ausreichender Ressourcen nicht ohne externe Unterstützung erfolgen können. Nach groben Schätzungen muss für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch ein externes Büro mit einem Kostenrahmen gerechnet werden, der zwischen 60.000 EUR und 80.000 EUR liegt.

 

Zu Frage 2:

Die Beauftragung eines externen Büros unterliegt den vergaberechtlichen Vorschriften. Infrage kommen dabei eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe (nach Einholen von mindestens drei Angeboten). Es gibt am Markt zahlreiche Büros, die für einen entsprechenden Auftrag in Frage kommen. Für den Fall, dass eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt, kann dabei auf Büros zurückgegriffen werden, die bereits im Umland bei anderen Kreisen oder Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellt haben oder die bereits mit dem Kreis Coesfeld in ähnlichen Aufgabenbereichen zusammengearbeitet haben.

Zu Frage 3:

Nicht zuletzt durch den EEA-Prozess (European Energie Award) hat der Kreis Coesfeld bereits in der Vergangenheit Leistungen erbracht, die den Aufwand zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes reduzieren können. Dazu gehören z.B. die Erfassung der Energieverbräuche, die Erfassung der CO2-Emmissionen, der vom Kreistag am 26.09.2012 beschlossene Maßnahmenplan zur Umsetzung des EEA-Prozesses u.ä.

Wenn man weiter berücksichtigt bzw. davon ausgeht, dass mit einem Klimaschutzkonzept des Kreises nicht die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen abgedeckt werden, so reduziert sich auch der Aufwand, der z.B. durch die erforderlich Beteiligung von Akteuren (Investoren, Energieversorger, Interessenverbände, Umweltverbände, Bevölkerung) entstünde. Nach einer unverbindlichen Einschätzung eines im EEA-Prozess für den Kreis Coesfeld tätigen Beraters wird dies zu einer Reduzierung der sonst üblichen Kosten auf rund 50.000 EUR führen. Dies setzt voraus, dass der Kreis Coesfeld ein Klimaschutzkonzept nur für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich erstellt. Dies würde zudem gewährleisten, dass die Gemeinden hinsichtlich der Förderfähigkeit von eigenen Klimaschutzkonzepten nicht benachteiligt werden.

Zu Frage 4:

Nach der o.a. Richtlinie des BMU beginnt die Antragsfrist am 1.1.2014 und endet am 30.04.2014.

Für die Erarbeitung des eigentlichen Förderantrages ist eine entgeltliche Beratung von externen Institutionen oder Büros nicht erforderlich. Allerdings sollte dann das Angebot der EnergieAgentur NRW und/oder der Kommunalagentur NRW genutzt werden, bei der Erstellung eines Antrages kostenfreie Unterstützung zu leisten. Mit Hilfe dieser Unterstützung kann davon ausgegangen werden, dass – eine entsprechende politische Willensbildung vorausgesetzt - ein Antrag bis Februar 2014 gestellt werden kann.

 

Zu Frage 5:

Nach den Empfehlungen des BMU ist für den zeitlichen Ablauf einzuplanen, dass mit dem Beginn eines Vorhabens – hier also der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes – frühestens fünf Monate nach Einreichen des Förderantrages zu rechnen ist. Voraussetzung ist natürlich die Förderzusage. Die folgende Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wird dann bis zu einem Jahr dauern. Würde also –  nach entsprechenden Beschlüssen bis Ende 2013 und einer Antragstellung innerhalb der Antragsfrist – von einer Förderzusage bis Sommer 2014 ausgegangen, so kann auch unter Berücksichtigung von Fristen im Vergabeverfahren für die Beauftragung eines externen Büro mit einer Fertigstellung bis Spätsommer 2015 ausgegangen werden.


Zu Frage 6:

Die reine Erarbeitung des Förderantrages erfordert unter Wahrnehmung der kostenlosen Beratungsangebote der EnergieAgentur NRW bzw. der Kommunalagentur NRW in erster Linie personellen Aufwand. Falls der Antrag bewilligt wird, wird die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mit 65 % bezuschusst. Bei einem förderfähigen Gesamtaufwand von 50.000 EUR wird der verbleibende Aufwand des Kreises bei 17.500 EUR liegen. Die aus einem Klimaschutzkonzept erwachsenden Aufgaben – soweit sie nicht bereits im Maßnahmenplan aus dem EEA-Prozess vorgesehen sind – erfordern weiteren Finanzaufwand. Einzelheiten dazu und zu Fördermöglichkeiten können jetzt noch nicht beziffert werden.


Zu Frage 7:

Nach Ziffer 3a der BMU-Förderrichtlinien ist die künftige Förderung eines Klimaschutzmanagements an die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts gebunden. Sollte sich der Kreis Coesfeld also mittelfristig für die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements entscheiden, wäre das Vorhandensein eines Klimaschutzkonzepts notwendige Voraussetzung für die Förderung.

III.         Alternativen

-        

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Entfällt, da nur Kenntnisnahme

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Entfällt, da nur Kenntnisnahme