Beschlussvorschlag:
Dem Zurückweichen
widersprechender Festsetzungen im Landschaftsplan Rosendahl wird für die
jeweilige Konzentrationszone zugestimmt / nicht zugestimmt:
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Konzentrationszone |
zugestimmt: |
nicht zugestimmt: |
Enthaltung |
1. |
Holtwicker Mark im LSG Holtwick |
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2. |
Altenburg im LSG Darfeld |
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3. |
Höpinger Berg im LSG Darfeld |
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4a. |
Midlich (westliche Teilfläche) im LSG Höven-Sundern |
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4b. |
Midlich (übrige Teilflächen) im LSG Höven-Sundern |
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5. |
Auf der Horst im LSG Osterwick-Nord |
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I. - V.
Die Gemeinde Rosendahl ändert zurzeit ihren Flächennutzungsplan (FNP), um sieben Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung auszuweisen. Die im FNP-Entwurf dargestellten Bereiche sollen in ihrer Summe der landesplanerischen Vorgabe genügen, der Windkraftnutzung substantiell Raum zu geben (siehe beigefügte Unterlagen der Gemeinde Rosendahl in der Anlage A).
Die Konzentrationszonen wurden im Wesentlichen anhand von geforderten Abständen zur nächsten Wohnbebauung ausgewählt und verteilen sich auf die drei Ortsteile. Drei der sieben Gebiete liegen vollständig innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG), die im Landschaftsplan (LP) Rosendahl vom Kreis Coesfeld ausgewiesen wurden. Zwei Konzentrationszonen liegen teilweise innerhalb eines LSG, zwei Zonen vollständig außerhalb.
Für die fünf vom Landschaftsschutz betroffenen Zonen wird es erforderlich, die Errichtung von Windkraftanlagen vom allgemeinen Bauverbot des LSG auszunehmen bzw. zu befreien. Dieses Zurückweichen einer widersprechenden Festsetzung hat der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung zu beschließen.
Der FNP-Entwurf lag im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Kreisverwaltung zur Stellungnahme vor. Die untere Landschaftsbehörde hat mit Schreiben vom 04.04.2013 hierzu eine erste fachliche Einschätzung abgegeben (siehe Anlage B).
Die Gemeinde beantragt nunmehr im weiteren FNP-Änderungsverfahren, dass der Kreis als Träger der Landschaftsplanung der Ausweisung von sieben Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung zustimmt und für fünf Zonen die widersprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan Rosendahl aufhebt. Gegenüber der Darstellung im Antragsschreiben hat sich der Sachverhalt zwischenzeitlich dahingehend verändert, dass der Regionalplanentwurf das Windvorranggebiet Laer 1 auf Ersuchen der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt nicht mehr vorsieht. Der Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl wird in der Sitzung das Konzept der Flächennutzungsplanung vorstellen.
Am 27.11.2013 wird/hat der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde die Thematik beraten. Über Ergebnisse wird ebenfalls in der Sitzung berichtet.
Träger der Landschaftsplanung ist der Kreis, so dass die abschließende Entscheidung über das Anliegen der Gemeinde Rosendahl dem Kreistag vorbehalten bleibt.
Anlagen:
A. Antrag der
Gemeinde Rosendahl vom 06.11.2013 mit Anlagen I - V
B. Stellungnahme der
unteren Landschaftsbehörde vom 04.04.2013