Betreff
Wettbewerbliches Verfahren für die 2015 auslaufenden Buslinienkonzessionen;
hier: Bündel COE 3 und COE 4
Vorlage
SV-8-1040
Aktenzeichen
01-81
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der dargestellten Vorgehensweise sowie der in der Vorlage dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe wird zugestimmt.

 

2.   Der ZVM Bus wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren vorzubereiten.

Begründung:

 

I.       Problem

 

In der Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 wurde das Linienbündelungskonzept (COE 2 – COE 5) sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Coesfeld beschlossen. Dieses umfasste die Linienverkehre aller Linien, die nicht der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) (COE 1) zugeordnet worden sind.

 

Für die Regionalverkehrslinien ist der Kreis nicht nur in der Aufgaben-, sondern auch in der Finanzverantwortung.

Der Bedienungsumfang und die Bedienungsqualität werden vom Nahverkehrsplan des Kreises vorgegeben.

 

Im Jahr 2015 laufen im Kreis Coesfeld die Konzessionen für eine Ortsverkehrs- und eine Regionalverkehrslinie aus.

 

 

II.      Lösung

 

Für die einzelnen Linien wurden Liniensteckbriefe (Anlage 1) erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.

 

 

Linie 612 Ottmarsbocholt – Senden – Bösensell

Die Konzession der Ortsverkehrslinie 612 läuft zum 30.11.2015 aus und ist bis zum Start des gesamten Linienbündels COE 3 am 30.08.2017 zu vergeben.

 

Status Quo

Die bislang eigenwirtschaftlich betriebene Linie 612 verbindet die Ortsteile Ottmarsbocholt und Bösensell mit dem Zentrum von Senden. Sie ist verstärkt auf die Belange des Schülerverkehrs ausgelegt (Anlage 2).

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

Das Angebotskonzept wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Linie 566 Havixbeck - Nottuln

Die Konzession der Regionallinie 566 läuft zum 30.01.2015 aus und ist bis zum Start des gesamten Linienbündels COE 4 zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zu vergeben.

 

Status Quo

Die Linie 566 ist auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Havixbeck und Nottuln ausgelegt (Anlage 3) und konnte bislang ebenfalls eigenwirtschaftlich betrieben werden.

 

Geplantes Konzept:

Das Angebot wird unverändert beibehalten.

 

Das Angebotskonzept wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 

Durchführung der Verfahren:

 

Für die Neuvergabe der Konzessionen wird der Kreis in einem ersten Verfahrensschritt einen Genehmigungswettbewerb durchführen.

Ziel des Genehmigungswettbewerbs ist es, kommerzielle (eigenwirtschaftliche) Anträge von Verkehrsunternehmen zu erhalten, für die keine Zuzahlungen des Kreises bzw. der Gemeinde Senden erforderlich sind.

 

Sollten diese Anträge bis zu einer gesetzten Frist nicht eingehen, sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen.

 

Die Vorgaben der Liniensteckbriefe können -auch wenn der Genehmigungswettbewerb nicht erfolgreich war- nicht unterschritten werden. Der Leistungsumfang ist dann der Ausschreibung zugrunde zu legen und entsprechend zu finanzieren.

 

 

III.    Alternativen

Keine.

 

 

IV.    Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Sofern der Genehmigungswettbewerb erfolglos bleiben sollte, entstehen hiernach aufgrund des durchzuführenden Ausschreibungsverfahrens für den bereits jetzt festgelegten Leistungsumfang je nach Ergebnis Finanzaufwendungen.

 

 

V.     Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).