Betreff
Pakt für den Sport im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-1046
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Abschluss des „Pakts für den Sport im Kreis Coesfeld“ zwischen dem KreisSportBund Coesfeld e.V. und dem Kreis Coesfeld in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zur SV-8-1046) zu.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Jahre 2011 haben der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landkreistag Nordrhein-Westfalen einen Kooperationsvertrag „Hand in Hand für den Sport“ unterzeichnet. In diesem Vertrag ist als konkreter Schritt der Zusammenarbeit das Ziel benannt worden, möglichst in jedem Kreis einen „Pakt für den Sport“ zu gründen.

 

Der KreisSportBund Coesfeld e. V. hat den Kreis Coesfeld gebeten, mit ihm einen „Pakt für den Sport im Kreis Coesfeld“ zu schließen. Auf die Mitteilungen in den Sitzungen am 04.06.2013 (TOP 5, Ziffer5 3) ) und 11.09.2013 (TOP 6, Ziffer 4) im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird insoweit verwiesen.

 

II.  Lösung

 

Die textliche Fassung des „Pakts für den Sport im Kreis Coesfeld“ wurde inzwischen verwaltungsseitig mit dem KreisSportBund Coesfeld e. V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Bernd Heuermann, abgestimmt. Seitens des Kreises Coesfeld wurde Wert darauf gelegt, in Ziffer II. der Vereinbarung darauf hinzuweisen, dass die kommunale Förderung des Sports vor Ort Aufgabe der Städte und Gemeinden ist.

 

Dem KreisSportBund Coesfeld ist es wichtig, dass er auch künftig mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vertreten ist. Daher wurde ein entsprechender Passus in Ziffer X. der Vereinbarung verankert.

 

Es wird vorgeschlagen, den „Pakt für den Sport im Kreis Coesfeld“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage  SV-8-1046) zu beschließen.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Höhe der finanziellen Förderung des KreisSportBundes Coesfeld e.V ist unabhängig vom Abschluss der Vereinbarung. Die Mittel werden im Haushalt bei der Produktgruppe 40.03 veranschlagt.

 

Bei Teilnahme eines beratenden Mitglieds des KreisSportBundes Coesfeld an Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport bestehen nach der Hauptsatzung Ansprüche auf Sitzungsgeld und auf Fahrkostenerstattung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.