Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld schließt mit der Gemeinde Havixbeck die im Entwurf beigefügte „öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung“.
Begründung:
I. Problem
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen ihrer überörtlichen Prüfung im Jahr 2011 für den Bereich des Personalmanagements empfohlen, Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu prüfen. Hintergrund ist das Bestreben, durch die gezielte Nutzung von Synergieeffekten, insbesondere Spezialisierungs- und Mengeneffekten, wirtschaftlicher zu arbeiten. Als Instrument wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich die interkommunale Zusammenarbeit benannt, die geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.
Auf Grund einer absehbaren Personaländerung in der gemeindlichen Personalverwaltung wurden zwischen der Gemeindeverwaltung Havixbeck und der Kreisverwaltung Coesfeld vorbereitende Gespräche zur Vereinbarung einer interkommunalen Zusammenarbeit geführt. Im Rahmen einer manadatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbet (GkG) sollen mit Wirkung vom 01.02.2014 bestimmte Personalverwaltungsaufgaben der Gemeinde durch den Kreis Coesfeld erledigt werden. Diese Personalverwaltungsaufgaben werden nicht in die Zuständigkeit des Kreises Coesfeld übernommen, sondern bleiben unter Wahrung der gemeindlichen Personalhoheit in der Verantwortung der Gemeinde. Sie werden vom Personal des Kreises Coesfeld lediglich durchgeführt.
Bei den zu übertragenden Aufgaben, die in der Anlage zum Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aufgeführt sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Aufgaben des klassischen Lohnbüros einschließlich der Aufgaben der Familienkasse. Die Dienstleistung wird auf Basis von monatlichen Fallpauschalen abgerechnet. Im Rahmen einer Vollkostenrechnung in Anlehnung an die von der KGSt zur Ermittlung der Kosten eines Arbeitsplatzes erarbeiteten Grundsätze ergibt sich z.Zt. ein Betrag von 14,00 € je Abrechnungsfall/Monat.
II. Lösung
Die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung der Gemeinde Havixbeck durch den Kreis Coesfeld wird durch den Abschluss einer „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld über die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung“ ermöglicht (mandatierende Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 2. Alternative GkG).
Der Text der Vereinbarung ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
III. Alternativen
Die interkommunale Zusammenarbeit wird nicht
vereinbart.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bei überschlägig geschätzten ca. 120 Personalfällen der Gemeinde Havixbeck ergeben sich Fallpauschalen in Höhe von insgesamt 20.160 €/Jahr, die von der Gemeinde Havixbeck zu tragen sind. Für den Kreis Coesfeld verursacht die Übernahme der Personalverwaltungsaufgaben einen zusätzlichen Personalbedarf, dessen Aufwand durch die Fallpauschale abgedeckt wird. Auch zukünftig sollen sich durch die vereinbarte Vollkostenrechnung Ertrag und Personalaufwand entsprechen; eintretende positve Synergieeffekte sollen insoweit beiden Vereinbarungspartnern anteilig aufwandsmindernd zugute kommen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 Buchst. r der KrO der Kreistag zuständig, da es sich um eine neue Aufgabe handelt, für deren Übernahme keine Verpflichtung besteht.