1.
Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des
Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes für
das Haushaltsjahr 2012“ vom 15.11.2013 zur Kenntnis.
2.
Der Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss
des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 in der Fassung vom 15.11.2013
mit einer Bilanzsumme von 332.884.563,81 Euro.
3.
Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Gesamtabschluss zum 31.12.2012
gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m.§ 116 Abs.
1 GO NRW u. § 96 GO NRW die Entlastung.
4.
Der Kreistag beschließt, dass der Gesamtjahresüberschuss 2012 in Höhe von
210.382,50 Euro dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Eigenkapital, hier: der
allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.
Begründung:
I.
Problem
Mit SV 8-0973 wurde der
Entwurf des dritten Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld am 25.09.2013 in den
Kreistag eingebracht und mit der dortigen Beschlussfassung an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über
Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101
Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.
Gem. § 53 Abs. 1 KrO
NRW in Verbindung mit § 116 und § 96 GO NRW bestätigt der Kreistag den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss. Zugleich beschließt er
über die Verwendung des Gesamtüberschusses oder die Behandlung des
Gesamtfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des
Landrats.
II.
Lösung
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises
Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses
zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes 2012“ beraten und sich diesen einschließlich
des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den
Seiten 35 - 36 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2013 von dem Ausschussvorsitzenden Herrn
Carsten Rampe unterzeichnet.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin beschlossen, dem Kreisausschuss zu
empfehlen, dem Kreistag den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag zu
unterbreiten. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage
8-1035 verwiesen.
Der „Bericht über die
Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des
Gesamtlageberichtes 2012“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur
SV-8-1035 übersandt worden.
Die vom
Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses des Kreises
Coesfeld einschließlich des Gesamtlageberichtes bedarf nunmehr der Bestätigung.
III.
Alternativen
Keine
IV.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bis auf Personal- und
Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.