Betreff
Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2012
Vorlage
SV-8-1058
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2012“ vom 15.11.2013 zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 in der Fassung vom 15.11.2013 mit einer Bilanzsumme von 332.884.563,81 Euro.

 

3.    Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Gesamtabschluss zum 31.12.2012 gem.     § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m.§ 116 Abs. 1 GO NRW u. § 96 GO NRW die Entlastung.

 

4.    Der Kreistag beschließt, dass der Gesamtjahresüberschuss 2012 in Höhe von 210.382,50 Euro dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Eigenkapital, hier: der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.       Problem

 

Mit SV 8-0973 wurde der Entwurf des dritten Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld am 25.09.2013 in den Kreistag eingebracht und mit der dortigen Beschlussfassung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

 

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 und § 96 GO NRW bestätigt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Gesamtüberschusses oder die Behandlung des Gesamtfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.

 

 

II.      Lösung

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes 2012“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 35 - 36 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.12.2013 von dem Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin beschlossen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem Kreistag den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage 8-1035 verwiesen.

 

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 und des Gesamtlageberichtes 2012“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-1035 übersandt worden.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des Gesamtlageberichtes bedarf nunmehr der Bestätigung.

 

 

III.    Alternativen

 

Keine

 

 

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

 

 

V.     Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.