Betreff
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Vorlage
SV-8-1071
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Vorschlag der Verwaltung zur Beteiligung des Kreises Coesfeld im Erarbeitungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

zu I. bis V.

 

 

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im August 2013 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf des LEP NRW bekannt gemacht und der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. 02. 2014 gegeben. Die Verfahrensunterlagen bestehend aus Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht und Beteiligtenliste können auf der Internetseite der Staatskanzlei eingesehen werden (www.nrw.de/landesplanung).

 

Als zusammenfassender, landesweiter und fachübergreifender Raumordnungsplan legt der LEP NRW die angestrebte räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes durch raumordnerische Ziele und Grundsätze fest. Aufgrund seiner Stellung in der Planungshierarchie besteht eine unmittelbare Bindungswirkung des LEP für die Regionalpläne, die gemäß § 8 Abs. 2 Raumordnungsgesetz aus dem LEP zu entwickeln sind.

 

Im Regierungsbezirk Münster besteht die Besonderheit, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland – mit Ausnahme des Kapitels „Energie" – unmittelbar vor dem Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat Münster (16.12.2013) steht. Nach Auffassung der Regionalplanungsbehörde trägt der neue Regionalplan den künftigen Zielen und Grundsätzen des LEP NRW weitgehend Rechnung. Die kontrovers diskutierten Flächenvorgaben des LEP NRW für die Windenergienutzung können in der mit relativ niedrigen Hektarwerten belegten Planungsregion Münsterland (6.000 ha) durch bereits definierte Gebiete ohne Weiteres erfüllt werden, so dass auch unter diesem Aspekt kein neues Konfliktpotenzial durch den LEP NRW zu erwarten ist.

 

Der Entwurf des LEP NRW enthält allerdings auch bislang nicht gekannte Restriktionen für die Siedlungsentwicklung der Städte und Gemeinden, die zu einem späteren Zeitpunkt über eine dann anzupassende Regionalplanung auf die Kommunen im Kreis einwirken könnten. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, sich der aktuell in Vorbereitung befindlichen und für den Januar 2014 angekündigten Stellungnahme des Landkreistages NRW anzuschließen. Nach ersten Vorberatungen wird sich der Landkreistag gegen die pauschale Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die neue Kategorie der „zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche“ aussprechen und hinreichende Spielräume für die kommunalen Planungsträger einfordern. Ferner kritisiert der Landkreistag den unreflektierten Einbezug von Aussagen eines zurzeit noch gar nicht existenten Klimaschutzplanes NRW in den für alle öffentlichen Planungsträger verbindlichen Zielteil des LEP. Speziell für den Kreis Coesfeld soll außerdem die bereits im Beteiligungsverfahren zum Regionalplan angemahnte überörtliche Standortalternativenprüfung für neue Deponievorhaben mit einer Anknüpfung an die Herkunftsschwerpunkte der Abfälle eingefordert werden. Erste Verlautbarungen zur landesweiten DK I-Bedarfsanalyse bestätigen die Erkenntnis, dass diese jedenfalls nicht im Kreis Coesfeld liegen.

 

Anlage:

 

Den Kreistagsfraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verfahrensunterlagen zum Entwurf des LEP NRW zur Verfügung gestellt.