Beschlussvorschlag:
Der Vorschlag der Verwaltung zur Beteiligung des Kreises Coesfeld im Erarbeitungsverfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
zu I. bis V.
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den
Entwurf des neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und das
zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Im
August 2013 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf
des LEP NRW bekannt gemacht und der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28. 02.
2014 gegeben. Die Verfahrensunterlagen bestehend aus Planbegründung,
Planentwurf, Umweltbericht und Beteiligtenliste können auf der Internetseite
der Staatskanzlei eingesehen werden (www.nrw.de/landesplanung).
Als zusammenfassender, landesweiter und
fachübergreifender Raumordnungsplan legt der LEP NRW die angestrebte räumliche
und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes durch raumordnerische Ziele und
Grundsätze fest. Aufgrund seiner Stellung in der Planungshierarchie besteht
eine unmittelbare Bindungswirkung des LEP für die Regionalpläne, die gemäß § 8
Abs. 2 Raumordnungsgesetz aus dem LEP zu entwickeln sind.
Im Regierungsbezirk Münster besteht die
Besonderheit, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans
Münsterland – mit Ausnahme des Kapitels „Energie" – unmittelbar vor dem
Aufstellungsbeschluss durch den Regionalrat Münster (16.12.2013) steht. Nach
Auffassung der Regionalplanungsbehörde trägt der neue Regionalplan den
künftigen Zielen und Grundsätzen des LEP NRW weitgehend Rechnung. Die
kontrovers diskutierten Flächenvorgaben des LEP NRW für die Windenergienutzung
können in der mit relativ niedrigen Hektarwerten belegten Planungsregion
Münsterland (6.000 ha) durch bereits definierte Gebiete ohne Weiteres erfüllt
werden, so dass auch unter diesem Aspekt kein neues Konfliktpotenzial durch den
LEP NRW zu erwarten ist.
Der Entwurf des LEP NRW enthält allerdings
auch bislang nicht gekannte Restriktionen für die Siedlungsentwicklung der
Städte und Gemeinden, die zu einem späteren Zeitpunkt über eine dann
anzupassende Regionalplanung auf die Kommunen im Kreis einwirken könnten. Vor
diesem Hintergrund ist vorgesehen, sich der aktuell in Vorbereitung
befindlichen und für den Januar 2014 angekündigten Stellungnahme des
Landkreistages NRW anzuschließen. Nach ersten Vorberatungen wird sich der
Landkreistag gegen die pauschale Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die
neue Kategorie der „zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche“
aussprechen und hinreichende Spielräume für die kommunalen Planungsträger
einfordern. Ferner kritisiert der Landkreistag den unreflektierten Einbezug von
Aussagen eines zurzeit noch gar nicht existenten Klimaschutzplanes NRW in den
für alle öffentlichen Planungsträger verbindlichen Zielteil des LEP. Speziell
für den Kreis Coesfeld soll außerdem die bereits im Beteiligungsverfahren zum
Regionalplan angemahnte überörtliche Standortalternativenprüfung für neue Deponievorhaben
mit einer Anknüpfung an die Herkunftsschwerpunkte der Abfälle eingefordert
werden. Erste Verlautbarungen zur landesweiten DK I-Bedarfsanalyse
bestätigen die Erkenntnis, dass diese jedenfalls nicht im Kreis Coesfeld
liegen.
Anlage:
Den Kreistagsfraktionen wird jeweils ein
Exemplar der Verfahrensunterlagen zum Entwurf des LEP NRW zur Verfügung
gestellt.