Betreff
Haushalt 2014
Vorlage
SV-8-1032/2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

                                                   

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungsliste 2/2014 und der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

Nach § 55 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, denen Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. zur Anhörung zu gegeben ist. Dabei ist das Benehmen gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW beschließt der Kreistag über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in öffentlicher Sitzung. Der Beschluss muss getrennt von dem Beschluss über die Haushaltssatzung ergehen und erfolgt mit Abschluss der Haushaltsberatungen, in die die Einlassung der Bürgermeisterkonferenz einzubeziehen ist. Hierzu ist in die Tagesordnung zur Kreistagssitzung am 18.12.2013 ein gesonderter Tagesordnungspunkt eingestellt.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 wurde vom Kämmerer am 11.11.2013 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 13.11.2013 fanden die weiteren Beratungen bisher in den Fachausschüssen vom 25.11.2013 – 09.12.2013 und im Kreisausschuss am 11.12.2013 statt.

Der Haushalt 2014 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 501 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 


Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2014 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Zu Ziffer 3, Buchstabe a) der Leitlinien wurde eine redaktionelle Ergänzung um den Begriff „und/oder Auszahlungen“ vorgenommen. Die Leitlinien der Budgetierung müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

In der Haushaltssatzung (§ 5) wird der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, festgesetzt. Auf Grund der Entwicklung in der Lipuiditätsplanung (siehe hierzu auch die Ausführungen im Vorbericht) ist es erforderlich, den Höchstbetrag von bisher 15.000.000 € auf 20.000.000 € festzusetzen.


Beschlussempfehlung des Kreisausschusses

 

Im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung 2014 und den Haushaltsplan 2014 hat der Kreistag auch über die Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses zu den Produktgruppen des Haushalts zu beraten und zu beschließen.

 

Zu diesem Zweck ist eine Zusammenstellung gefertigt worden, die Empfehlungen des Kreisausschusses enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 2/2014) ist als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus  § 26 Abs. 1 Ziffer g) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –KrO NRW.