hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2014
Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro
monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das
Jahr 2014 fortgesetzt.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.
Begründung:
I. Problem
Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung
mit dem hohen Anteil an Wohneigentum entsprechen im Kreis Coesfeld viele
Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren oder den
der Menschen mit Behinderungen. Es fehlt vor allem Barrierefreiheit.
Unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge erschweren die
Mobilität der Betroffenen und die ambulante Unterstützung und Pflege in der
eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen
erhebliche Verbesserungen erreichen und die Lebensqualität der Seniorinnen und
Senioren und Menschen mit Behinderung, die somit in ihrer Mobilität weniger
eingeschränkt sind, wieder steigern.
Im Rahmen einer Förderung aus Mitteln der Pflegekassen gemäß § 45 c SBG
XI wird seit Mai 2012 eine halbe zusätzliche Kraft für die Wohnberatung eingesetzt. Ziel der von den Pflegekassen
geförderten Wohnberatung ist unter anderem die frühzeitige Anpassung des
individuellen Wohnraumes an die Bedürfnisse der Betroffenen. In dem
Zusammenhang werden präventive Hausbesuche angeboten. Es ist eine Vernetzung
mit der Wohnungsgenossenschaft geplant. Am 10. November 2013 fand ein
Informationstag „Wohnen ohne Barrieren“ im Kreishaus Coesfeld statt, der sehr
gut angenommen und besucht wurde.
Der Kreis Coesfeld bietet daneben seit 2008 allen interessierten Bürgerinnen
und Bürgern eine weitere Form der Wohnberatung als Projekt im Rahmen des
Fördertopfes an. Auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den
Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug. Diese vom Kreis
Coesfeld aus Mitteln des Fördertopfs finanzierte Wohnberatung, die durch eine
Honorarkraft durchgeführt wird, konzentriert sich auf Bürgerinnen und Bürger,
bei denen bereits ein Pflegebedarf vorliegt. Sie beinhaltet die individuelle Beratung von
Betroffenen im häuslichen Umfeld. Insofern ergänzen sich beide Angebote.
Der mit der Honorarkraft geschlossene Vertrag ist jeweils für die Dauer
des jeweiligen Kalenderjahres befristet; der letzte Vertrag endete mit Ablauf
des 31.12.2013.
Insgesamt ist festzustellen, dass Bedarf an kompetenter und neutraler
Wohnberatung in erheblichem Umfang besteht. Die Resonanz der Beratungen war
durchweg positiv.
Zurzeit kann die Abteilung Bauen und Wohnen die Gesamtaufgabe
Wohnberatung einschließlich der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit sowie eine
bedarfsgerechte, einzelfallbezogene Beratung im bisherigen Umfang mit dem
vorhandenen Personal ohne den zusätzlichen Einsatz der Honorarkraft nicht
leisten.
II. Lösung
Für das Jahr 2014 wird mit der Honorarkraft wie bisher ein Vertrag zur
Übernahme der Aufgabe „ambulante Wohnberatung“ geschlossen.
III. Alternativen
Andere Förderungen wurden bereits ausgeschöpft. Sofern kein neuer
Honorarvertrag geschlossen wird, ist der Umfang der Beratungsleistungen zu
verringern
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar
zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2014 stehen im
Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung.
Das Ergebnis der Prüfung, inwieweit die
vorgeschlagene Maßnahme den Förderschwerpunkten entspricht und die
Fördervoraussetzungen erfüllt werden, ist in der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage dargelegt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des
Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.
Anlagen:
Förderschwerpunkte