Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2014
Vorlage
SV-8-1076
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2014 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum entsprechen im Kreis Coesfeld viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren oder den der Menschen mit Behinderungen. Es fehlt vor allem Barrierefreiheit. Unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge erschweren die Mobilität der Betroffenen und die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen und die Lebensqualität der Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung, die somit in ihrer Mobilität weniger eingeschränkt sind, wieder steigern.

 

Im Rahmen einer Förderung aus Mitteln der Pflegekassen gemäß § 45 c SBG XI wird seit Mai 2012 eine halbe zusätzliche Kraft für die Wohnberatung  eingesetzt. Ziel der von den Pflegekassen geförderten Wohnberatung ist unter anderem die frühzeitige Anpassung des individuellen Wohnraumes an die Bedürfnisse der Betroffenen. In dem Zusammenhang werden präventive Hausbesuche angeboten. Es ist eine Vernetzung mit der Wohnungsgenossenschaft geplant. Am 10. November 2013 fand ein Informationstag „Wohnen ohne Barrieren“ im Kreishaus Coesfeld statt, der sehr gut angenommen und besucht wurde.

 

Der Kreis Coesfeld bietet daneben seit 2008 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine weitere Form der Wohnberatung als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 nehme ich Bezug. Diese vom Kreis Coesfeld aus Mitteln des Fördertopfs finanzierte Wohnberatung, die durch eine Honorarkraft durchgeführt wird,  konzentriert sich auf Bürgerinnen und Bürger, bei denen bereits ein Pflegebedarf vorliegt. Sie   beinhaltet die individuelle Beratung von Betroffenen im häuslichen Umfeld. Insofern ergänzen sich beide Angebote.

 

Der mit der Honorarkraft geschlossene Vertrag ist jeweils für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres befristet; der letzte Vertrag endete mit Ablauf des 31.12.2013.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass Bedarf an kompetenter und neutraler Wohnberatung in erheblichem Umfang besteht. Die Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.

Zurzeit kann die Abteilung Bauen und Wohnen die Gesamtaufgabe Wohnberatung einschließlich der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit sowie eine bedarfsgerechte, einzelfallbezogene Beratung im bisherigen Umfang mit dem vorhandenen Personal ohne den zusätzlichen Einsatz der Honorarkraft nicht leisten.

II.  Lösung

 

Für das Jahr 2014 wird mit der Honorarkraft wie bisher ein Vertrag zur Übernahme der Aufgabe „ambulante Wohnberatung“ geschlossen.

III. Alternativen

Andere Förderungen wurden bereits ausgeschöpft. Sofern kein neuer Honorarvertrag geschlossen wird, ist der Umfang der Beratungsleistungen zu verringern

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2014 stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung.

 

Das Ergebnis der Prüfung, inwieweit die vorgeschlagene Maßnahme den Förderschwerpunkten entspricht und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, ist in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargelegt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.

 

Anlagen:

Förderschwerpunkte