Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der beantragten Befreiung zu.
Begründung:
Die Stadt Olfen beantragt eine
landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes
Olfen-Seppenrade für den Neubau einer Spannbandbrücke für Fußgänger über die
Lippe mit Rad-/Fußwegen im Rahmen ihres Wettbewerbsbeitrags „Erlebnis.NRW-Ziel2“.
Gleichzeitig hat die Stadt Olfen die
wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Brücke mit Wegen bei der zuständigen
Bezirksregierung Münster gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §
99 Landeswassergesetz beantragt.
Der Antrag enthält neben den bautechnischen und
wasserwirtschaftlichen Unterlagen auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein
Artenschutzgutachten, eine UVS-Vorstudie und einen landschaftspflegerischen
Begleitplan. Auszüge sind als Anlage beigefügt.
Die Brücke soll insbesondere Schülern einen relativ
kurzen und sicheren Weg zum neuen Kommunikations- und Bildungszentrum Haus
Vogelsang in Datteln-Ahsen bieten. Daneben wird von der Brücke wie von den
übrigen Einrichtungen des Regionale 2016-Projektes „2Stromland“ ein
Anschubeffekt für die Raumentwicklung und den Tourismus erwartet.
Die Verträglichkeitsprüfungen kommen zu dem
Ergebnis, dass gebiets- und artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen
nicht zu erwarten sind.
Anlagen:
Als Anlagen sind folgende
Auszüge aus den Antragsunterlagen beigefügt:
1. Antragsschreiben der Stadft Olfen
Ansichten, Pläne:
2. Übersichtsplan 1 : 1.000
3. Lageplan 1 : 150
4. Brückenansicht 1 : 100
Textauszüge:
5. Umweltverträglichkeitsvorstudie
6. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
7. Fachgutachten zum Artenschutz mit Sondergutachten
Fledermäuse
8. Landschaftspflegerischer Begleitplan