Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der beantragten Befreiung zu.

 

Begründung:

 

Die Stadt Olfen beantragt eine landschaftsrechtliche Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Olfen-Seppenrade für den Neubau einer Spannbandbrücke für Fußgänger über die Lippe mit Rad-/Fußwegen im Rahmen ihres Wettbewerbsbeitrags „Erlebnis.NRW-Ziel2“.

 

Gleichzeitig hat die Stadt Olfen die wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Brücke mit Wegen bei der zuständigen Bezirksregierung Münster gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 99 Landeswassergesetz beantragt.

 

Der Antrag enthält neben den bautechnischen und wasserwirtschaftlichen Unterlagen auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein Artenschutzgutachten, eine UVS-Vorstudie und einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Auszüge sind als Anlage beigefügt.

 

Die Brücke soll insbesondere Schülern einen relativ kurzen und sicheren Weg zum neuen Kommunikations- und Bildungszentrum Haus Vogelsang in Datteln-Ahsen bieten. Daneben wird von der Brücke wie von den übrigen Einrichtungen des Regionale 2016-Projektes „2Stromland“ ein Anschubeffekt für die Raumentwicklung und den Tourismus erwartet.

 

Die Verträglichkeitsprüfungen kommen zu dem Ergebnis, dass gebiets- und artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.

 

 

Anlagen:

 

 

Als Anlagen sind folgende Auszüge aus den Antragsunterlagen beigefügt:

 

1.         Antragsschreiben der Stadft Olfen

Ansichten, Pläne:

2.         Übersichtsplan 1 : 1.000

3.         Lageplan 1 : 150

4.         Brückenansicht 1 : 100

Textauszüge:

5.         Umweltverträglichkeitsvorstudie

6.         FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

7.         Fachgutachten zum Artenschutz mit Sondergutachten Fledermäuse

8.         Landschaftspflegerischer Begleitplan