Betreff
Neubau der Kreisstraße K 8n als westliche Umgehung von Olfen
Vorlage
SV-8-1080
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat nimmt die Einschätzung der unteren Landschaftsbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Begründung:

 

Der Kreis Coesfeld (Abteilung 66, Straßenbau und -unterhaltung) plant zur Entlastung der Ortslagen Olfen und Lüdinghausen-Seppenrade den Neubau einer Entlastungsstraße im Zuge der Kreisstraße K 8.

 

Das langwierige Genehmigungsverfahren für eine neue Straße beginnt mit der Festlegung des grundsätzlichen Straßenverlaufs im sogenannten Linienabstimmungsverfahren. Dabei sind umfangreiche Fachbeiträge zu erstellen, die eine Entscheidung für den späteren Trassenverlauf ermöglichen sollen. Dazu zählen neben dem Verkehrsgutachten über die unterschiedlichen Entlastungseffekte der Trassenvarianten auch eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), in der die Auswirkungen der Trassenvarianten auf die UVP-Schutzgüter untersucht werden. Diese sind gemäß UVP-Gesetz:

·         Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

·         Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

·         Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

·         die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern

 

Zu allen Schutzgütern werden Recherchen und Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in Text und Karte dargestellt werden. Die Daten stehen digital zur Verfügung und können hier nur in Auszügen als Anlage beigefügt werden.

 

Als Ergebnis des Variantenvergleichs schlägt der Gutachter die Variante 3 als Verfahrenstrasse vor (vgl. Karte in der Anlage). Die Variante 3 ist einerseits die ortsfernste und längste der Vergleichstrassen, andererseits erfordert sie als einzige keinen Brückenneubau über die Stever.

 

Die untere Landschaftsbehörde war an allen bisherigen Planungsschritten beteiligt und trägt das Untersuchungsergebnis mit. Die Variante 3 stellt sich im Verhältnis zu den anderen Planungsvarianten als diejenige dar, die die Belange von Natur und Landschaft am besten berücksichtigt. Im jetzt eröffneten Verfahren wird die ULB als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

 

Anlagen:

 

 

Als Anlagen sind Auszüge der Planungsunterlagen beigefügt:

 

1.         Anschreiben der Straßenbauabteilung

2.         Untersuchung von Planungsvarianten, Lindschulte + Kloppe Mai 2013

3.         Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Kuhlmann + Stucht, Juli 2013

4.         Faunistische Untersuchungen, Kuhlmann + Stucht, Dezember 2011

5.         Untersuchungen zur Fledermausfauna sowie Prognosen möglicher Eingriffsfolgen, Echolot, Dezember 2011