Betreff
Ärztliche Versorgung im Kreis Coesfeld, Prüfauftrag des Kreistages vom 18.12.2013
Vorlage
SV-8-1082
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. - V.

 

 

Der Hochsauerlandkreis und der Landkreis Elbe-Elster gewähren Medizinstudierenden Stipendien, um sie für spätere ärztliche Tätigkeiten zu gewinnen. Im Kreis Borken wurden mit gleichem Ziel Anreize geschaffen, um Medizinstudierende zu motivieren, im Kreisgebiet einen Praxismonat oder nach dem Studium die fachärztliche Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu absolvieren. Am 18.12.2013 hat der Kreistag die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob diese Modelle auf den Kreis Coesfeld übertragbar sind (SV-8-1059).

 

Nachfolgend wird über Zwischenergebnisse der Prüfung berichtet.

 

 

Hintergrund:

 

Das MGEPA NRW sieht mit Stand vom 15.04.2013 drei Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld, in denen eine Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht: Nordkirchen, Olfen, Rosendahl. Mit Billerbeck und Lüdinghausen werden zwei weitere Orte benannt, in denen dem Ministerium zufolge die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Die Einschätzungen für die übrigen Münsterlandkreise: Kreis Borken 6/1, Kreis Steinfurt 6/3, Kreis Warendorf 3/1. 

 

Die ärztliche Versorgung ist regelmäßig Thema in der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld. In der Sitzung am 15.05.2013 hat Herr von der Osten, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), zur Bedarfsplanung berichtet, dass im Kreis Coesfeld der Grad der Versorgung durch niedergelassene Ärzte bei allen Fachdisziplinen sowie bei den im Zuständigkeitsbereich der KVWL ambulant tätigen Psychotherapeuten derzeit bei über 100 % liegt. Im Kreisgebiet habe in jüngerer Vergangenheit die Zahl der Hausärzte zugenommen, sodass in diesem Bereich inzwischen ein Versorgungsgrad von 110,5 % erreicht werde. Wobei der Anteil der über 60-jährigen Ärzte hier bei 25,3 % liege und dies der zweitniedrigste Wert in Westfalen-Lippe sei. Die Frage der Nachfolge für die aus Altersgründen ausscheidenden Ärzte im Kreis Coesfeld wurde von ihm weniger problematisch als in anderen Regionen eingeschätzt.

 

Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist u.a. die Absicht verbunden, ärztlich unterversorgte Regionen zu stärken, z.B. durch Änderungen in der Bedarfsplanung und im ärztlichen Notdienst, durch Anreize im Vergütungssystem, Vereinfachung der Gründung von Zweigpraxen, Förderung mobiler Versorgungskonzepte und Schaffung besserer Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Das Land NRW gewährt Ärzten, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt aufnehmen, eine Förderung von bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde der oben im zweiten Abschnitt genannten ersten Kategorie (Versorgungsgefährdung droht) und bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde der zweiten Kategorie (Versorgungsgefährdung droht auf mittlere Sicht) sowie bis zu 10.000 Euro bei Gründung einer Zweigpraxis bzw. Übernahme oder Anstellung in einer Zweigpraxis der ersten Kategorie. Je nach Förderung verpflichten sich die Antragsteller, für fünf bzw. zehn Jahre im Fördergebiet an der hausärztlichen Versorgung teilzunehmen.

 

Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Land NRW gewähren Förderungen für Ärzte in der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner und für deren Arbeitgeber.

 

 

Stipendien:

 

Neben dem Hochsauerlandkreis und dem Landkreis Elbe-Elster sind hier mit den Landkreisen Diepholz und Leer zwei weitere Beispiele bekannt, in denen Kreise durch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende Beiträge für die mittel- und langfristige Sicherung der ärztlichen Versorgung ihrer Region leisten wollen. Die Modelle weisen Unterschiede auf. Förderstart ist entweder der Studienbeginn, und dann für die Dauer von bis zu sechs Jahren und drei Monaten, oder nach dem Physikum für die Dauer von vier Jahren. Die Kosten liegen bei voller Ausnutzung des Programms jährlich zwischen 120.000 € und 193.800 €. In der Regel werden pro Jahr bis zu fünf Studierende mit etwa 500 € monatlich unterstützt. Sie verpflichten sich, nach der fachärztlichen Weiterbildung zwei bis vier Jahre im jeweiligen Landkreis in der ambulanten Versorgung vertragsärztlich tätig zu werden bzw. im Krankenhaus oder im Gesundheitsamt zu arbeiten. Auf eine Rückzahlung der Förderbeträge wird dann vollständig verzichtet. Teilweise werden weitergehende Gegenleistungen verlangt. Vom Förderbeginn bis zum Ende der abzuleistenden Einsatzzeit können viele Jahre vergehen; Beispiel: 6 J. + 3 M. Regelstudienzeit, 5 J. fachärztliche Weiterbildung, 3 J. Einsatzzeit als Gegenleistung fürs Stipendium = 14 J. + 3 M. Alle vier Kreise haben Vergaberichtlinien ausgearbeitet und ein Auswahlgremium gebildet, um über die Vergabe der Stipendien zu entscheiden. Mit den vier Landkreisen wurde verwaltungsseitig telefonisch Kontakt aufgenommen.

 

 Informationen aus den Landkreisen, die Stipendien an Medizinstudierende vergeben:

-       Als grundlegend wird eine gute Abstimmung des Kreises mit der niedergelassenen Ärzteschaft / Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenhäusern angesehen.

-       Umfangreiche Unterstützungs- und Koordinationsangebote für die fachärztliche Weiterbildung sind üblich.

-       Um die Bindung zwischen Stipendiaten und Kreis zu fördern, werden die Begleitung durch Mentoren, gute Beratung und regelmäßige Stipendiatentreffen empfohlen.

-       Die Stipendien können auf das Bafög angerechnet werden, was aber offenbar kein Hinderungsgrund für die Teilnahme an den Programmen ist.

-       Da alle Modelle in den letzten vier Jahren gestartet wurden, sind die Erfahrungszeiträume kurz. Es sind kaum Aussagen möglich, ob mittel- und langfristig dadurch mehr Ärzte für die Region gewonnen werden. Als Erfolg wird gewertet, dass aus einer ausreichenden Bewerberzahl geeignete Stipendiaten gefunden werden, die dann auch im Programm bleiben.

-       Die Stipendiaten kommen oft aus dem Kreis oder Nachbarregionen.

-       Werbung in der Presse, an den Hochschulen und in sozialen Netzwerken ist wichtig, gute Werbematerialien ebenso.

-       In der Öffentlichkeitsarbeit sollten die Stärken des Kreises herausgestellt werden, statt die Defizite einer ärztlich unterversorgten Region, um das Risiko eines negativen Imageeffektes gering zu halten.    

-       Der o.g. Budgetrahmen wird oft nicht ausgeschöpft, da nicht immer die volle Stipendiatenzahl erreicht wird oder die Stipendiaten nicht den vollen Förderzeitraum nutzen.

-       Verwaltungsmäßig wird der Personalaufwand für die Durchführung der Stipendien-Programme bislang mit Bordmitteln erledigt, und zwar häufig ämterübergreifend, z.B. Gesundheitsamt und Wirtschaftsförderung. Mit zunehmender Zahl von Teilnehmern zeichnet sich mancherorts der Bedarf nach anderen Lösungen ab.

-       Teilweise sind die Förderinitiativen zunächst auf vier oder fünf Jahre befristet, in der Regel wird aber von einer langfristig angelegten Maßnahme ausgegangen.


Kampagne „Hand aufs Herz … bist Du nicht doch ein Landei?“/

Praxismonat im Kreis Borken:

 

Der Kreis Borken möchte bei Medizinstudierenden Interesse an einer späteren beruflichen Tätigkeit im Kreisgebiet wecken. Ein für das Studium anrechnungsfähiges Praktikum für die Dauer von vier Wochen in Krankenhäusern oder Praxen im Kreis wird mit einigen Annehmlichkeiten verknüpft, z.B. kostenfreiem Wohnen, einem Auto zur freien Verfügung und einem Freizeit-Rahmenprogramm. Bis zu zehn Studierende können jährlich teilnehmen, acht konnten in 2013 gewonnen werden. In 2013 wurden für diesen Zweck im Kreishaushalt 19.000 € veranschlagt. Es wurde ein positives Fazit gezogen und der Kreistag des Kreises Borken hat den Betrag für 2014 auf 25.000 € erhöht. Die Initiative ist Teil einer Reihe von gut abgestimmten und 2006 gestarteten Aktivitäten. Dazu gehört die Gründung einer `Arbeitsgruppe Hausärztemangel´, der Zusammenschluss von Krankenhäusern und Arztpraxen zu einem Weiterbildungsverbund und eben die Kampagne „Hand aufs Herz … bist Du nicht doch ein Landei?“. Damit wird u.a. für den beschriebenen Praxismonat und eine Weiterbildung im Kreis Borken zum Facharzt für Allgemeinmedizin geworben. Der Weiterbildungsverbund wirkt dabei durch Beratung, Koordination und Stellenangebote unterstützend.

 

Von den Teilnehmenden am Praxismonat kommen nach Auskunft des Kreises Borken positive Rückmeldungen. Es gelingt offenbar, Sympathie für den Kreis und Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit dort herzustellen. Die persönliche Betreuung der Studierenden wird als wesentlich eingeschätzt. Auch hier ist der Erfahrungszeitraum zu kurz, um den langfristig angestrebten Erfolg beurteilen zu können.

 

Im Kreis Coesfeld haben die Christophorus-Kliniken GmbH und drei Arztpraxen einen Weiterbildungsverbund gegründet, um die Weiterbildung auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin zu fördern.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

In Gesprächen der Verwaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzteschaft im Kreis Coesfeld sollen nun die aktuelle Situation und die Perspektiven der ärztlichen Versorgung im Kreisgebiet sowie etwaige Handlungserfordernisse  und -möglichkeiten zu deren mittel- und langfristiger Sicherung erörtert werden. Dies wird mit Blick auf den Prüfauftrag des Kreistages die Grundlage für eine abschließende Einschätzung und einen Beschlussvorschlag sein.