Betreff
Richtlinie zur Förderung von Leistungen der Elternbildung für werdende Mütter und Väter sowie Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren
Vorlage
SV-8-1087
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Aufruf zur Interessenbekundung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Leistungen der Elternbildung für werdende Mütter und Väter sowie Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren in der Fassung ab 01.01.2014 wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

In der 19. Sitzung vom 28.11.2013 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, durch ein geeignetes Instrument (z.B. Interessenbekundungsverfahren) einen umfassenden Marktüberblick über Maßnahmen der Elternbildung zu erlangen und ein System zur bedarfsgerechten Verteilung der bereitgestellten Fördermittel zu entwickeln (SV-8-0945).

 

II.  Lösung

Anhand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung (Anlage 1) erhält der Kreis Coesfeld die Möglichkeit, einen umfassenden Überblick über Maßnahmen der Elternbildung zu erlangen. Träger der Familienbildung sowie Erziehungsberatungs- und Frühförderstellen haben durch das angestrebte Verfahren die Gelegenheit, ihr Angebotsspektrum im Bereich der Unterstützung von werdenden Eltern und Eltern mit Kindern im Alter bis zu drei Jahren vorzustellen und entsprechende Fördermittel beim Kreis Coesfeld zu beantragen. Durch den dialogisch gestalteten Entwicklungsprozess im Interessenbekundungsverfahren (Konzeptphase) verbleibt dem Kreisjugendamt ein Gestaltungsspielraum bei der Entwicklung innovativer Elternbildungsangebote in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Bildungsträgern.

 

Die bereits im Haushalt 2014 eingeplanten Haushaltsmittel können anhand der in den Förderrichtlinien (Anlage 2) genannten Kriterien bedarfsgerecht verteilt werden.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes wurden im Haushaltsansatz 2014 für die Förderung von Leistungen der Elternbildung zusätzliche Mittel in Höhe von 12.670,00 € bereitgestellt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und der finanziellen Auswirkungen ist die Entscheidung des Kreistages erforderlich.

 

Anlagen:

  1. Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren
  2. Richtlinie zur Förderung von Leistungen der Elternbildung für werdende Mütter und Väter sowie Eltern mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren in der Fassung ab 01.01.2014