Betreff
Sachstandsbericht Ersatzgeld
Vorlage
SV-8-1090
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-     ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2013 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

Bestand 01.01.2013

480.652,93 €

 

 

Erträge

 

Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen

45.451,13 €

Zinseinnahmen

1.021,98 €

Gesamterträge 2013

46.473,11 €

 

 

Aufwendungen

 

Flächenerwerb Mersmannsbach, Berkel

200.000,00 €

Projekt Feldlerche, Kiebitz und Co.

2.142,19 €

Maßnahmen Biotop- und Artenschutz

3.259,42 €

Sonstige Aufwendungen

3.924,08 €

Gesamtaufwendungen 2013

209.325,69

 

 

Bestand 31.12.2013

317.800,35 €

 

Weiterhin ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten.

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2014

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Dinkel, Los 2

6.683

1.2 Nonnenbach

12.000

1.3 Sandbach, Meslingbach

16.000

1.4 Kleuterbach, Schlautmanns Mühle

6.376

1.5 Vechte, Mühlenbach, Burloer Bach

6.680

1.6 Oberlauf Stever, Durchgängigkeit (ggf. 2015)

21.000

      weitere Projekte (vgl. Vorlage Vorjahr) ggf. in 2015:

 

      Recheder Kulturstau, Berkel Lutum, Schlautbach insg. ca. 25.000 €

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Beteiligung an Artenschutzprojekten (Biotopbaumprogramm, „Artenreiche Feldflur“, Feldlerche, Kiebitz & Co.“ und andere)

10.000

2.2

 

3. sonstige Maßnahmen

 

3.1 Förderung zum Erhalt von Bodenbrütergelegen / Förderhöhe nach Biotopausstattung bis 800 €/ha

3.000

geplante Gesamtaufwendungen 2014

81.739

 

Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV-6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM (10.225,84 €) dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM (25.564,59 €) ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.