Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 15 (AN 6) in Capelle
Vorlage
SV-8-1116
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 4,1 km langen Streckenabschnitt der K 15 (Abschnitt 6) zwischen Capelle und Ascheberg zu veranlassen.

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Die K 15 (Abschnitt 6) von Capelle in Richtung Ascheberg wurde 2012 in die Zustandsklasse „6 - ungenügend“ eingestuft. Die Strecke weist eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen vorzunehmen. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau ausreichend tragfähig. Es ist vorgesehen, auf der ca. 3,10 m breiten Fahrbahn nach entsprechendem Profilausgleich eine Asphalttragschicht von 8 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen. Die Kosten für die Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa 380.000 €.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Ab Mai könnte dann mit den Arbeiten begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 4 Wochen einkalkuliert.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht. Im Haushalt 2014 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1.080.000 € veranschlagt. Bisher wurde im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung der Auftrag für die Deckensanierung K 23 (AN 1) in Höhe von 217.000 € vergeben. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte