Betreff
Wahl der Mitglieder des Polizeibeirates
Vorlage
SV-7-0050
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende 11 (elf) Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger/innen werden zu Mitgliedern bzw. stellv. Mitgliedern des Polizeibeirates gewählt:

 

Mitglieder                                                                     stellv. Mitglieder

 

1.   ____________________                                      _______________________

2.   ____________________                                      _______________________

3.   ____________________                                      _______________________

4.   ____________________                                      _______________________

5.   ____________________                                      _______________________

6.   ____________________                                      _______________________

7.   ____________________                                      _______________________

8.   ____________________                                      _______________________

9.   ____________________                                      _______________________

10. ____________________                                      _______________________

11. ____________________                                      _______________________

I. Problem

 

Gem. § 15 Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) ist bei den Kreispolizeibehörden ein Polizeibeirat zu bilden, der elf Mitglieder hat.

 

Durch § 17 POG NRW ist vorgeschrieben, dass die Vertretungen der Kreise für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirates und ihre Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem d’Hondtschen Verhältniswahlsystem wählen. In den Polizeibeirat können auch andere Bürger, die der Vertretung angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter gewählt werden (sachkundige Bürger). Ihre Zahl darf die der Mitglieder aus dem Kreistag nicht erreichen. Beamte, Angestellte und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglied im Polizeibeirat sein.

 

Gemäß § 18 POG wählt der Polizeibeirat aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Schriftführerin/einen Schriftführer und für beide Funktionen je eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

 

 

II. Lösung

 

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte insgesamt elf Mitglieder des Polizeibeirates und elf Stellvertreter. Es könnten insgesamt fünf sachkundige Bürger gewählt werden. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich folgende Verteilung der Sitze:

 

CDU 6 Sitze, SPD 3 Sitze, GRÜNE 1 Sitz, FDP 1 Sitz

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Mitglieder des Polizeibeirates erhalten Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung und Fahrkostenentschädigung nach dem Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetz – AMEG -. Kostenträger ist das Land NRW.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich