Betreff
Flurbereinigung Langenhorst-Temming / Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen im Wege- und Gewässerplan
Vorlage
SV-7-0051
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld stellt dem Amt für Agrarordnung Coesfeld den Betrag von 50.000 € zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen im Wege- und Gewässerplan des Verfahrens Langenhorst-Temming aus Einnahmen der unteren Landschaftsbehörde durch Ablösung von Ersatzmaßnahmen (Ersatzgeld) zur Verfügung.

 

Begründung:

 

I-V

Das Amt für Agrarordnung (AfAO) Coesfeld bereitet zur Zeit ein Flurbereinigungsverfahren im Bereich Langenhorst-Temming nördlich von Billerbeck vor. Das Gebiet grenzt an das Verfahrensgebiet Aulendorf an, wo in beispielhafter Weise auch landschaftspflegerische Ziele umgesetzt wurden. Im Gegensatz zum Verfahren Aulendorf werden jedoch im Verfahren Langenhorst-Temming die landschaftsgestaltenden Entwicklungsmaßnahmen (Hecken, Kleingewässer, Uferstreifen, Baumreihen, etc.) nicht mehr vollständig aus Landesmitteln gefördert sondern nur noch zu 80% der Gesamtkosten.

 

Mit Schreiben vom 27.10.2004 (siehe Anlage) bittet das AfAO den Kreis Coesfeld um Übernahme des 20%igen Eigenanteils, da die Teilnehmergemeinschaft dazu nicht bereit bzw. nicht in der Lage ist. Ohne die Beteiligung des Kreises wäre die Gesamtmaßnahme hinfällig.

 

Der Wege- und Gewässerplan eines Flurbereinigungsverfahrens wird regelmäßig mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Im Verfahren Langenhorst-Temming hat diese Abstimmung in sehr intensiver Weise stattgefunden, so dass Aspekte der Landschaftsplanung einfließen konnten und können.

 

Bei den Entwicklungsmaßnahmen des Wege- und Gewässerplanes handelt es sich um zusätzliche, freiwillige Maßnahmen und nicht um Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe z.B. durch den Wegebau. Diese Maßnahmen werden getrennt bilanziert und pflichtig realisiert.

 

Der Haushalt des Kreises Coesfeld sieht für das Vorhaben keine Mittel vor. Eine Bezuschussung könnte aus Einnahmen der unteren Landschaftsbehörde erfolgen, die im Rahmen der Ablösung von Ersatzmaßnahmen gem. § 4 ff Landschaftsgesetz NW als sog. Ersatzgeld zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingenommen werden. Der aktuelle Rücklagenstand im Bereich Ersatzgeld beträgt 235.870,18 €. Für die Gründung einer Flächenpool-Agentur (vgl. TOP 7, Sitzungsvorlage Nr. SV-7-0021) sind hiervon 150.000 € vorgesehen, für kleinere Einzelmaßnahmen der Landschaftspflege, für die keine Landesmittel bewilligt werden, sind etwa 15.000 € verplant. Die vom AfAO beantragte Summe steht also rechnerisch zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anlage von Entwicklungsmaßnahmen im Verfahrensgebiet Langenhorst-Temming durch die Bereitstellung von 50.000 € zu ermöglichen. Ein Eigenanteil von 10.000 € soll bei der Teilnehmergemeinschaft verbleiben.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Umwelt und Naturschutz. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.06.2001 (Vorlage Nr. 6-286/2) ist bei Ersatzgeldverwendungen, die den Betrag von 20.000 DM überschreiten, der Fachausschuss zu informieren. Bei Maßnahmen ab einem Kostenvolumen von 50.000 DM ist vorher die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.

 

Anlagen:

 

Schreiben des Amtes für Agrarordnung vom 27.10.2001