Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld stellt dem
Amt für Agrarordnung Coesfeld den Betrag von 50.000 € zur Finanzierung der
Entwicklungsmaßnahmen im Wege- und Gewässerplan des Verfahrens
Langenhorst-Temming aus Einnahmen der unteren Landschaftsbehörde durch Ablösung
von Ersatzmaßnahmen (Ersatzgeld) zur Verfügung.
Begründung:
I-V
Das Amt für Agrarordnung
(AfAO) Coesfeld bereitet zur Zeit ein Flurbereinigungsverfahren im Bereich
Langenhorst-Temming nördlich von Billerbeck vor. Das Gebiet grenzt an das
Verfahrensgebiet Aulendorf an, wo in beispielhafter Weise auch
landschaftspflegerische Ziele umgesetzt wurden. Im Gegensatz zum Verfahren
Aulendorf werden jedoch im Verfahren Langenhorst-Temming die landschaftsgestaltenden
Entwicklungsmaßnahmen (Hecken, Kleingewässer, Uferstreifen, Baumreihen, etc.)
nicht mehr vollständig aus Landesmitteln gefördert sondern nur noch zu 80% der
Gesamtkosten.
Mit Schreiben vom 27.10.2004
(siehe Anlage) bittet das AfAO den Kreis Coesfeld um Übernahme des 20%igen
Eigenanteils, da die Teilnehmergemeinschaft dazu nicht bereit bzw. nicht in der
Lage ist. Ohne die Beteiligung des Kreises wäre die Gesamtmaßnahme hinfällig.
Der Wege- und Gewässerplan
eines Flurbereinigungsverfahrens wird regelmäßig mit der unteren
Landschaftsbehörde abgestimmt. Im Verfahren Langenhorst-Temming hat diese
Abstimmung in sehr intensiver Weise stattgefunden, so dass Aspekte der
Landschaftsplanung einfließen konnten und können.
Bei den Entwicklungsmaßnahmen
des Wege- und Gewässerplanes handelt es sich um zusätzliche, freiwillige
Maßnahmen und nicht um Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe z.B. durch den
Wegebau. Diese Maßnahmen werden getrennt bilanziert und pflichtig realisiert.
Der Haushalt des Kreises Coesfeld
sieht für das Vorhaben keine Mittel vor. Eine Bezuschussung könnte aus
Einnahmen der unteren Landschaftsbehörde erfolgen, die im Rahmen der Ablösung
von Ersatzmaßnahmen gem. § 4 ff Landschaftsgesetz NW als sog. Ersatzgeld
zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
eingenommen werden. Der aktuelle Rücklagenstand im Bereich Ersatzgeld beträgt
235.870,18 €. Für die Gründung einer Flächenpool-Agentur (vgl. TOP 7,
Sitzungsvorlage Nr. SV-7-0021) sind hiervon 150.000 € vorgesehen, für kleinere
Einzelmaßnahmen der Landschaftspflege, für die keine Landesmittel bewilligt
werden, sind etwa 15.000 € verplant. Die vom AfAO beantragte Summe steht also
rechnerisch zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor,
die Anlage von Entwicklungsmaßnahmen im Verfahrensgebiet Langenhorst-Temming
durch die Bereitstellung von 50.000 € zu ermöglichen. Ein Eigenanteil von
10.000 € soll bei der Teilnehmergemeinschaft verbleiben.
Zuständig für die
Entscheidung ist der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Umwelt und Naturschutz.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.06.2001 (Vorlage Nr. 6-286/2) ist bei
Ersatzgeldverwendungen, die den Betrag von 20.000 DM überschreiten, der
Fachausschuss zu informieren. Bei Maßnahmen ab einem Kostenvolumen von 50.000
DM ist vorher die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.
Anlagen:
Schreiben des Amtes für Agrarordnung vom 27.10.2001