Beschlussvorschlag der
CDU-Kreistagsfraktion:
Ohne
Gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld wird der in dem beigefügten Antrag genannte Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.
Begründung:
Mit
dem beigefügten Schreiben vom 14.03.2014 hat die CDU-Kreistagsfraktion
beantragt, den Punkt „LH-Kennzeichen“ auf die Tagesordnung zu setzen. Gem. § 2
Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung wird dieser Punkt in die Tagesordnung
aufgenommen.
Zu
der in dem Antrag genannten „neuen, erweiterten Rechtslage“ wird folgende
Erläuterung gegeben:
Ausgangspunkt
sind die bisherigen Beschlüsse im Kreistag vom 14.03.2012 und 19.06.2013. Im
März 2013 hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Coesfeld auf einen
Antrag auf Wiederzulassung des Kfz-Kennzeichens „LH“ verzichtet.
Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 8-Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Im
Juni 2013 hat der Kreistag einen Antrag der UWG-Fraktion auf Wiedereinführung
des Altkennzeichens LH mit 19 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
abgelehnt. In den Sitzungsvorlagen zu beiden Entscheidungen (SV-8- 621 und
SV-8-621/1 sowie SV-8-0886) wurden die bis zur jeweiligen Entscheidung bekannt
Entwicklungen zur Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen erläutert.
Seither
ist folgende weitere Entwicklung festzustellen:
Die
ursprünglich im Münsterland festgestellte Beibehaltung eines einheitlichen
Kfz-Kennzeichens in den Münsterlandkreisen ist in den Nachbarkreisen weiter
aufgegeben worden. Zuletzt ist im Kreis Warendorf eine Entwicklung eingetreten,
die darauf schließen lässt, dass nun doch ein Antrag auf die Wiedereinführung
des Kennzeichens „BE“ für als Kennzeichen des früheren Kreises Beckum eine
Mehrheit im Kreistag finden wird. Der Kreistag entscheidet am 04. April 2014
über den Antrag. Im Kreis Borken sind die Alt-Kennzeichen BOH (ehem. Kreisfreie
Stadt Bocholt) und AH (ehem. Kreis Ahaus) bereits eingeführt, ebenso im Kreis
Steinfurt die Alt-Kennzeichen TE (ehem. Kreis Tecklenburg) und BF (ehemaliger
Kreis Burgsteinfurt). Außerdem haben die Nachbarkreise Unna (LÜN) und
Recklinghausen (CAS und GLA) die Wiedereinführung von Altkennzeichen
beschlossen.
Mit
Erlass vom 24.01.2014 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes NRW mitgeteilt, dass der Bund/Länder-Fachausschuss für
Fahrzeugzulassung seine bisherige Rechtsauffassung geändert hat, wonach ein
Unterscheidungskennzeichen für mehrere Zulassungsbezirke nicht möglich sei. Nun
ist ein Unterscheidungskennzeichen für mehrere Zulassungsbezirke doch möglich. Insbesondere
hat die neu geschaffene Möglichkeit der Mitnahme des Ortskennzeichens bei einem
Wohnungswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk zu dieser Meinungsänderung
geführt. Noch nicht endgültig geklärt ist, ob diese Möglichkeit künftig nur für
die sog. „Alt-Kennzeichen“ oder aber auch für alle Kennzeichen zugelassen wird.
Beispiel für „Alt-Kennzeichen“: Bei dem Wohnort Drensteinfurt könnte wegen der
Zugehörigkeit zum früheren Kreis Lüdinghausen vom Kreis Warendorf gemeinsam mit
dem Kreis Coesfeld der Antrag gestellt werden, auch das Kennzeichen „LH“ zuzulassen.
Voraussetzung
für die Zulassung eines Kennzeichens für mehrere Zulassungsbezirke ist neben
dem gemeinsamen Antrag der betroffenen Verwaltungsbezirke eine Übereinkunft,
mit der eine Doppelvergabe von Kennzeichen ausgeschlossen wird.
Die
Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen hat sich bisher im Kreis Coesfeld
bei einem Fahrzeugbestand von 176.905 Fahrzeugen wie folgt entwickelt:
Kennzeichen
in den Kreis Coesfeld mitgenommen: 1.572
Kennzeichen in anderen Kreisen
behalten: 978
Die
Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen soll ab 2015 auch
länderübergreifend, also bundesweit, möglich sein.