Betreff
LH-Kennzeichen - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-8-1134
Aktenzeichen
01.10.36-01
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion:

 

 

Ohne

 

 

 

 

Gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld wird der in dem beigefügten Antrag genannte Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.

Begründung:

 

Mit dem beigefügten Schreiben vom 14.03.2014 hat die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, den Punkt „LH-Kennzeichen“ auf die Tagesordnung zu setzen. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung wird dieser Punkt in die Tagesordnung aufgenommen.

 

Zu der in dem Antrag genannten „neuen, erweiterten Rechtslage“ wird folgende Erläuterung gegeben:

 

Ausgangspunkt sind die bisherigen Beschlüsse im Kreistag vom 14.03.2012 und 19.06.2013. Im März 2013 hat der Kreistag beschlossen, dass der Kreis Coesfeld auf einen Antrag auf Wiederzulassung des Kfz-Kennzeichens „LH“ verzichtet. Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimmen, 8-Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.

Im Juni 2013 hat der Kreistag einen Antrag der UWG-Fraktion auf Wiedereinführung des Altkennzeichens LH mit 19 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. In den Sitzungsvorlagen zu beiden Entscheidungen (SV-8- 621 und SV-8-621/1 sowie SV-8-0886) wurden die bis zur jeweiligen Entscheidung bekannt Entwicklungen zur Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen erläutert.

 

Seither ist folgende weitere Entwicklung festzustellen:

 

Die ursprünglich im Münsterland festgestellte Beibehaltung eines einheitlichen Kfz-Kennzeichens in den Münsterlandkreisen ist in den Nachbarkreisen weiter aufgegeben worden. Zuletzt ist im Kreis Warendorf eine Entwicklung eingetreten, die darauf schließen lässt, dass nun doch ein Antrag auf die Wiedereinführung des Kennzeichens „BE“ für als Kennzeichen des früheren Kreises Beckum eine Mehrheit im Kreistag finden wird. Der Kreistag entscheidet am 04. April 2014 über den Antrag. Im Kreis Borken sind die Alt-Kennzeichen BOH (ehem. Kreisfreie Stadt Bocholt) und AH (ehem. Kreis Ahaus) bereits eingeführt, ebenso im Kreis Steinfurt die Alt-Kennzeichen TE (ehem. Kreis Tecklenburg) und BF (ehemaliger Kreis Burgsteinfurt). Außerdem haben die Nachbarkreise Unna (LÜN) und Recklinghausen (CAS und GLA) die Wiedereinführung von Altkennzeichen beschlossen.

 

Mit Erlass vom 24.01.2014 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW mitgeteilt, dass der Bund/Länder-Fachausschuss für Fahrzeugzulassung seine bisherige Rechtsauffassung geändert hat, wonach ein Unterscheidungskennzeichen für mehrere Zulassungsbezirke nicht möglich sei. Nun ist ein Unterscheidungskennzeichen für mehrere Zulassungsbezirke doch möglich. Insbesondere hat die neu geschaffene Möglichkeit der Mitnahme des Ortskennzeichens bei einem Wohnungswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk zu dieser Meinungsänderung geführt. Noch nicht endgültig geklärt ist, ob diese Möglichkeit künftig nur für die sog. „Alt-Kennzeichen“ oder aber auch für alle Kennzeichen zugelassen wird. Beispiel für „Alt-Kennzeichen“: Bei dem Wohnort Drensteinfurt könnte wegen der Zugehörigkeit zum früheren Kreis Lüdinghausen vom Kreis Warendorf gemeinsam mit dem Kreis Coesfeld der Antrag gestellt werden, auch das Kennzeichen „LH“ zuzulassen.

Voraussetzung für die Zulassung eines Kennzeichens für mehrere Zulassungsbezirke ist neben dem gemeinsamen Antrag der betroffenen Verwaltungsbezirke eine Übereinkunft, mit der eine Doppelvergabe von Kennzeichen ausgeschlossen wird.

 

Die Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen hat sich bisher im Kreis Coesfeld bei einem Fahrzeugbestand von 176.905 Fahrzeugen wie folgt entwickelt:

            Kennzeichen in den Kreis Coesfeld mitgenommen: 1.572

            Kennzeichen in anderen Kreisen behalten:                   978

Die Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen soll ab 2015 auch länderübergreifend, also bundesweit, möglich sein.