Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bildet außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:
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Begründung:
I. Problem
Durch die Kreisordnung und
andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse
vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41
KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten
Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden. Weiter kann der Kreistag gemäß
§ 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 28.10.2009 Unterausschüsse,
Arbeitskreise und Beiräte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einsetzen.
Bisher bestanden folgende
freiwillige Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:
- Ausschuss
für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
- Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
- Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
- Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
- Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung
- Unterausschuss Jugendhilfeplanung
- Unterausschuss ÖPNV
- Beirat „Neues Kommunales
Finanzmanagement (NKF)“
- Beirat „GPA-Bericht“ (besetzungsgleich
mit Beirat „Aufgabenkritik u. Personalausstattung“
- Beirat „Aufgabenkritik und
Personalausstattung“ (besetzungsgleich mit Beirat „GPA-Bericht“
- Arbeitsgruppe
„Klimaschutzaktivitäten“
II. Lösung
Die
Anzahl der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen sollte so
bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende
Arbeitsaufwand vertretbar ist.
III. Alternativen
Der
Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse, Unterausschüsse,
Beiräte und Arbeitsgruppen wegfallen zu lassen oder andere Ausschüsse,
Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen oder zusätzliche Ausschüsse,
Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen zu bilden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Beiräte „NKF“, „GPA-Bericht“ und „Aufgabenkritik
und Personalausstattung“ wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammenzulegen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im
Zusammenhang mit der Teilnahme an Sitzungen fallen Sitzungsgelder und ggfls.
Zahlungen von Verdienstausfall und Betreuungskosten an. Ihre Höhe kann nicht
beziffert werden.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW und § 7 Abs. 1 der
Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 28.10.2009.