Betreff
Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen
Vorlage
SV-9-0005
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bildet außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

 

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Begründung:

 

I.   Problem

Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden. Weiter kann der Kreistag gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 28.10.2009 Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einsetzen.

 

Bisher bestanden folgende freiwillige Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

-    Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

-       Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

-     Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

-       Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

-       Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung

-       Unterausschuss Jugendhilfeplanung

-       Unterausschuss ÖPNV

-       Beirat „Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)“

-       Beirat „GPA-Bericht“ (besetzungsgleich mit Beirat „Aufgabenkritik u. Personalausstattung“

-       Beirat „Aufgabenkritik und Personalausstattung“ (besetzungsgleich mit Beirat „GPA-Bericht“

-       Arbeitsgruppe „Klimaschutzaktivitäten“

II.  Lösung

Die Anzahl der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.

III. Alternativen

Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen wegfallen zu lassen oder andere Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen oder zusätzliche Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen zu bilden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Beiräte „NKF“, „GPA-Bericht“ und „Aufgabenkritik und Personalausstattung“ wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammenzulegen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sitzungen fallen Sitzungsgelder und ggfls. Zahlungen von Verdienstausfall und Betreuungskosten an. Ihre Höhe kann nicht beziffert werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW und § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 28.10.2009.