Betreff
Wahl der Mitglieder des EUREGIO-Rates
Vorlage
SV-9-0018
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Unter Einbeziehung des zur Sitzung des Kreistages vorliegenden Votums der kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedskommunen werden als Vertreter des Kreises Coesfeld im EUREGIO-Rat gewählt:

 

Vertreter/in:                                                           Stellvertreter/in:

 

 

1. __________________________                        1. __________________________

 

 

 

2. __________________________                        2. __________________________

 

 

 

3. __________________________                        3. __________________________

 

Begründung:

 

I. Problem

Nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind die Gremien des EUREGIO e. V. aufgrund der Wahlergebnisse neu zu besetzen. Die Besetzung des EUREGIO-Rates erfolgt auf der Grundlage der Satzung der EUREGIO e. V. in der Fassung vom 18.01.2013.

 

Die Besetzung des EUREGIO-Rates erfolgt nach Art. 10 der Satzung. Von 41 Sitzen für die deutschen Mitglieder des EUREGIO-Rates entfallen vier Sitze auf den Kreis Coesfeld. Die Verteilung richtet sich nach der Einwohnerzahl. Städte und Gemeinden mit mehr als 40.000 Einwohnern entsenden unmittelbar je ein Mitglied in den EUREGIO-Rat. Dies trifft auf die Stadt Dülmen zu. Dieser Sitz wird auf die Zahl der vom Kreis Coesfeld insgesamt zu entsendenden Mitglieder angerechnet.

 

II. Lösung

Die verbleibenden drei Sitze sollen vom Kreistag zur Hälfte auf Vorschlag der EUREGIO-Mitgliedsgemeinden unter 40.000 Einwohnern gewählt werden. In der letzten Legislaturperiode wurde bei der Halbierung der drei Plätze zugunsten des Kreises aufgerundet (2 Plätze Kreis, 1 Platz kommunal). Zu Beginn der Legislaturperiode 2009-2014 wurde beschlossen, bzgl. der Halbierung der drei Plätze wechselseitig zu verfahren. Bei der nun anstehenden Neubesetzung des EUREGIO-Rates sind demnach zwei kommunale Vertreter und ein Vertreter des Kreises zu entsenden.

 

Der derzeitige Sprecher der Bürgermeisterkonferenz, BM Richard Borgmann (Lüdinghausen), wurde mit Schreiben vom 11.06.2014 gebeten, dem Kreis einen unter den kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedskommunen abgestimmten Vorschlag für die Besetzung des EUREGIO-Rates zu unterbreiten. Somit wären unter Einbeziehung des von der Stadt Dülmen direkt zu entsendenden Mitglieds drei Vertreter seitens der Kommunen und einer seitens des Kreises im EUREGIO-Rat vertreten.

 

Die Angelegenheit wird aktuell mit BM Richard Borgmann abgestimmt. Es wird angestrebt, dem Kreis rechtzeitig zur Kreistagssitzung am 02.07.2014 einen Vorschlag der Städte und Gemeinden vorzulegen.

 

Ein Mandat ist direkt durch den Kreistag zu besetzen. Für jedes EUREGIO-Rats-Mitglied sollte zudem ein/e Vertreter/in gewählt werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.