Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Kreises Coesfeld in der Mitgliederversammlung des EUREGIO e. V. werden gewählt:
Vertreter/in: Stellvertreter/in:
1. Landrat Konrad Püning 1. _______________________________
2. _______________________________ 2. _______________________________
3. _______________________________ 3. _______________________________
4. _______________________________ 4. _______________________________
5. _______________________________ 5. _______________________________
6. _______________________________ 6. _______________________________
7. _______________________________ 7. _______________________________
8. _______________________________ 8. _______________________________
9. _______________________________ 9. _______________________________
10. ______________________________ 10. ______________________________
11. ______________________________ 11. ______________________________
12. ______________________________ 12. ______________________________
13. ______________________________ 13. ______________________________
14. ______________________________ 14. ______________________________
15. ______________________________ 15. ______________________________
Begründung:
I. Problem
Nach der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sind die Gremien des EUREGIO e. V. neu zu besetzen. Nach Art. 6 Abs. 2 der Satzung des EUREGIO e. V. richtet sich die Anzahl der von den Mitgliedern in die Mitgliederversammlung zu entsendenden Vertreter nach der Einwohnerzahl der Kommunen. Auf der Grundlage der maßgeblichen Einwohnerzahl zum 30.06.2013 für die acht kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliedskommunen ergeben sich bzgl. dieser Kommunen im Kreis Coesfeld 21 Vertreter für die Mitgliederversammlung.
Stadt Billerbeck 11.392 Einwohner 2 Vertreter
Stadt Coesfeld 35.849 Einwohner 3 Vertreter
Stadt Dülmen 45.970 Einwohner 4 Vertreter
Gemeinde Havixbeck 11.571 Einwohner 2 Vertreter
Stadt Lüdinghausen 23.633 Einwohner 3 Vertreter
Gemeinde Nottuln 19.281 Einwohner 2 Vertreter
Gemeinde Rosendahl 10.702 Einwohner 2 Vertreter
Gemeinde Senden 20.067 Einwohner 3 Vertreter
Insgesamt 21 Vertreter
Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Satzung des EUREGIO e. V. haben die deutschen Mitgliedskreise und die zu ihrem Verwaltungsgebiet gehörenden EUREGIO-Mitgliedsgemeinden und -städte Anspruch auf je die Hälfte der Vertreter, die für ein Kreisgebiet insgesamt aufgrund der Einwohnerzahlen aller EUREGIO-Mitgliedsgemeinden ermittelt wurden. Bei einer ungeraden Vertreteranzahl wird die Zahl der Vertreter der Gemeinden und Städte aufgerundet und die der Kreise abgerundet. Demnach sind vom Kreis Coesfeld 10 Vertreter und von den kreisangehörigen EUREGIO-Mitgliederkommunen 11 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Aus der Nichtmitgliedschaft der Gemeinden Ascheberg (15.055 Einwohner,
2 Vertreter) und Nordkirchen (9.372 Einwohner, 1 Vertreter) sowie der Stadt
Olfen (12.129 Einwohner, 2 Vertreter) resultiert zudem ein direkter Anspruch
des Kreises Coesfeld auf weitere fünf Vertreter, so dass vom Kreistag des
Kreises Coesfeld insgesamt 15 Vertreter für die EUREGIO-Mitgliederversammlung
zu wählen sind.
II. Lösung
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW muss, wenn mehr als ein Vertreter des Kreises für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten zu entsenden ist, der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Die Kreistagsfraktionen werden gebeten, für die verbleibenden 14 Vertreter des Kreises und die Stellvertreter Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es gelten die Grundsätze des Verhältniswahlrechts. Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich folgende Verteilung: CDU: 7 Sitze, SPD: 4 Sitze, Grüne: 2 Sitze, FDP: 1 Sitz, UWG: 1 Sitz.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.